Regija: Njemačka

Grundsatzfragen der Umweltpolitik - Strengere und neue Gesetze zur nachhaltigen Produktion bestimmter Produkte/Kennzeichnung durch Siegel

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
315 315 u Njemačka

Peticija je odbijena.

315 315 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

05. 01. 2019. 03:35

Pet 2-19-18-7125-006354 Verbraucherschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung

Mit der Petition werden strengere und neue Gesetze gefordert, welche garantieren,
dass bestimmte Produkte nachhaltiger produziert werden und dies durch Siegel
kenntlich gemacht wird.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, durch eine
saubere Umwelt verbessere sich unsere Lebensqualität und die unserer Nachfahren.
Überdies würden den Konsumenten informierte Kaufentscheidungen ermöglicht.
Beispielhaft sei genannt:

1. Jedes Produkt müsse eine Liste mit allen schädlichen Substanzen enthalten, die
während seiner Produktion emittiert würden. Dies müsse durch unabhängige
Gutachten verifiziert werden.

2. Jedes Produkt, das Fleisch aus Massentierhaltung enthalte oder andere
Lebensmittel, die lokale Ökosysteme schädigten, müssten gekennzeichnet
werden.

3. Jede Firma, die elektronische Geräte herstelle, müsse diese zurücknehmen und
fachgerecht recyceln oder entsorgen.

4. Für alle während der Produktion emittierten Schadstoffe müssten die Firmen
Ausgleichszahlungen tätigen oder Naturschutzprojekte finanzieren.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde 317 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 17 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss nimmt das angesprochene Thema einer sauberen und
intakten Umwelt sehr ernst und setzt sich für entsprechende, zielführende
Maßnahmen ein.

Soweit der Petent eine Vorschrift hinsichtlich einer Listung aller Emissionen an einem
Produkt fordert, macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass die Angabe,
welche Emissionen bei der Herstellung eines Produktes in die Umwelt entstehen, die
vollständige Kenntnis aller einzelnen Herstellungsschritte auf dem gesamten
Produktlebensweg voraussetzt. Zudem ist eine produktscharfe Zuordnung der
Emissionen der Produktionsstätten zu den einzelnen Produkten notwendig. Der
Ausschuss betont, dass diese Informationen nur in Ausnahmefällen für solche
Produkte vorliegen, für die eine vollständige Ökobilanz durchgeführt wurde. Für erste
Produktgruppen wurde die Durchführung einer solchen einheitlichen Ökobilanz bei
der Entwicklung der Methode des "Umweltfußabdrucks" (Product Environmental
Footprint) der Europäischen Union getestet und die Pilotphase im Frühjahr 2018
abgeschlossen. Nach Kenntnis des Ausschusses zeigten die Erfahrungen dabei,
dass es relativ (zeit)aufwändig ist, die konkrete Durchführung an die spezifischen
Produktgruppen anzupassen, so dass keine gleichzeitige flächendeckende
Einführung einer solchen Produktinformation für alle Produktgruppen möglich ist. Aus
hiesiger Sicht erscheint ebenfalls fraglich, inwieweit die Angabe einer konkreten
Liste, die unter Umständen mehrere hundert Stoffe umfasst, direkt am Produkt
angebracht werden sollte. Hier wäre eine zusammenfassende, aggregierte
Bewertung zur Entscheidungsunterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern
zielführender. Nach hiesiger Auffassung wäre der Vorschlag des Petenten somit
kurzfristig allenfalls für ausgewählte Produktgruppen und in abgewandelter Form
umsetzbar.

Im Hinblick auf die Forderung des Petenten nach einer Kennzeichnung von Fleisch
aus Massentierhaltung bzw. Kennzeichnung von Produkten, welche lokale
Ökosysteme bei der Lebensmittelherstellung schädigten, weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass die Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft am 5. Mai 2018 die Eckpunkte einer staatlichen
Tierwohl-Kennzeichnung (Tierwohllabel) für Fleisch und Fleischerzeugnisse
(Verarbeitungsprodukte) vorgestellt hat. Das Vorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags
von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags.
(Der Koalitionsvertrag ist im Internet unter www.bundesregierung.de abrufbar.) Das
angesprochene Tierwohllabel ist dabei als freiwillige Kennzeichnung mit
verpflichtenden Kriterien konzipiert. Es wird konzipiert als dreistufige Kennzeichnung,
wobei auch die Eingangsstufe nach Auskunft des zuständigen Ressorts "eindeutig
über dem gesetzlichen Standard" liegen soll. Die konkreten Vorgaben der drei Stufen
sind noch offen, die Einführung soll in der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Eine
Negativkennzeichnung - wie vom Petenten vorgeschlagen - würde sich nach hiesiger
Auffassung damit erübrigen, denn im Umkehrschluss können Verbraucherinnen und
Verbraucher nach Einführung des Tierwohllabels durch ihre bewusste
Kaufentscheidung Fleisch und Fleischerzeugnisse ohne Tierwohllabel und/oder ohne
EU-Bio-Siegel meiden. Der Petitionsausschuss stellt dem Petenten insoweit anheim,
den weiteren Fortgang dieses Vorhabens den Medien zu entnehmen.

Soweit der Petent vorschlägt, dass es eine Pflicht zur Rücknahme und fachgerechten
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geben sollte, betont der
Petitionsausschuss, dass in Deutschland seit 2005 für Elektro- und Elektronikgeräte
bereits die Herstellerverantwortung gilt. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) verpflichtet die Hersteller von den besagten Geräten u. a. dazu, die bei
den kommunalen Wertstoffhöfen gesammelten Altgeräte zurückzunehmen und einer
ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Hierzu haben sie den Kommunen die
Behältnisse zur Aufnahme der Altgeräte an den Sammelstellen zur Verfügung zu
stellen und die Behältnisse unverzüglich abzuholen, wenn eine bestimmte Menge in
einer Altgerätegruppe erreicht ist. Bei der anschließenden Behandlung der Altgeräte
durch zertifizierte Anlagen sind festgelegte Recycling- und Verwertungsquoten
einzuhalten. Die Hersteller haben die Kosten für die Rücknahme und die Entsorgung
der Altgeräte zu tragen. Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die vom Petenten
angeregte Regelung daher bereits besteht.

Soweit der Petent eine Ausgleichzahlung für Schadstoffemissionen bei der
Herstellung von Produkten anspricht, unterstreicht der Petitionsausschuss, dass die
Europäische Union die Emissionen von Industrieanlagen auf der Grundlage der
europäischen Richtlinie 2010/75 des Europäischen Parlaments und des Rates über
Industrieemissionen (IE-Richtlinie) nach dem besten verfügbaren Stand der Technik
regelt und begrenzt. Damit wird nach hiesiger Auffassung sichergestellt, dass die
Belastung durch diese Emissionen bei der Produktion industrieller Güter für die
Umwelt und die menschliche Gesundheit auf ein Mindestmaß reduziert wird. Die
nationale Umsetzung der luftseitigen Schadstoffe erfolgt mit Hilfe des
Bundes-Immissionschutzgesetzes sowie den dazugehörigen Verordnungen und
Verwaltungsvorschriften. Der Ausschuss ergänzt, dass mit dem Europäischen
Emissionshandel (EU-ETS) zudem die Treibhausgas-Emissionen der teilnehmenden
Energiewirtschaft, der energieintensiven Industrie und des innereuropäischen
Luftverkehrs reduziert werden sollen. Neben Kohlendioxid sind seit 2013 auch
Lachgas und perfluorierte Kohlenwasserstoffe einbezogen. Der Petitionsausschuss
hält aufgrund dieser bestehenden Regelungen weitergehende Ausgleichszahlungen
für Schadstoffemissionen nicht für angemessen. Er macht abschließend darauf
aufmerksam, dass Deutschland auf die Herstellungsbedingungen in Ländern
außerhalb der Europäischen Union keinen Einfluss hat.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen überwiegend nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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