Região: Alemanha

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Angemessener Rentenaufschlag für Frauen wegen Gehaltsunterschieden

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Apoiador 5 em Alemanha

A petição não foi aceite.

5 Apoiador 5 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 04:26

Pet 3-18-11-821-036421 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der gesetzlichen
Rentenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass die durch die nachgewiesenen
Gehaltsunterschiede von Männern und Frauen entstandene Rentendifferenz zu
Ungunsten von Frauen (niedriger ausfallende Rente) durch einen angemessenen
Rentenaufschlag bei den Rentenbezügen, die durch abhängige Beschäftigung
erworben wurden, auszugleichen ist.

Die Petentin führt im Wesentlichen aus, dass nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes im Jahr 2016 die Gehaltsdifferenz zwischen Männern und Frauen fast
acht Prozent betragen habe. Diese Gehaltsdifferenz resultiere aus der nicht
vorhandenen Bereitschaft der Arbeitgeber, Frauen und Männern die gleiche
Entlohnung für die gleiche Leistung zu zahlen. Durch die Lohnbezogenheit der Rente
erhielten Frauen deshalb eine deutlich geringere Rente als Männer. Dies sei eine
ungerechtfertigte Schlechterstellung von Frauen, die durch einen angemessenen
Rentenaufschlag behoben werden müsse. Auf die weiteren Ausführungen der Petentin
in der Petition wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition
schlossen sich 50 Unterstützer an und es gingen 56 Diskussionsbeiträge ein. Das mit
der Petition vorgetragene Anliegen betraf zudem den Gesetzentwurf der
Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von
Entgeltstrukturen“ (Bundestags-Drucksache 18/11133) sowie den Antrag der
Fraktionen der DIE LINKE. „Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für
Frauen und Männer durchsetzen“ (Bundestags-Drucksache 18/4321) sowie die
Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Frauen verdienen gleichen Lohn für
gleiche und gleichwertige Arbeit“ (Bundestags-Drucksache 18/6550) sowie „Frauen
gerecht entlohnen und sicher beschäftigen“ (Bundestags-Drucksache 18/847), die
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden
Beratung überwiesen wurden. Der Petitionsausschuss hat deshalb den
federführenden Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Vor der
abschließenden Beratung hat der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zu den ihn
überwiesenen Drucksachen durchgeführt. Der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat die Beratung über den Gesetzentwurf und die Anträge in seiner
Sitzung am 28. März 2017 abgeschlossen. Im Ergebnis hat der Ausschuss
mehrheitlich beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Annahme des
Gesetzentwurfs und die Ablehnung der Anträge zu empfehlen. Dem Anliegen der
Petentin wurde hierdurch teilweise entsprochen, soweit die Beseitigung der
Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts angesprochen ist. Denn durch das am
30. März 2017 verabschiedete Gesetz wird der bestehende Rechtsrahmen für eine
umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne „gleicher Lohn für gleiche
und gleichwertige Arbeit“ verbessert.

Der Petitionsausschuss hat zudem der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist geprägt vom Grundsatz der Lohn- und
Beitragsbezogenheit. Die Höhe der Rente richtet sich vor allem nach der Höhe des
während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelts. Je
mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte sind, desto
höher ist die aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiographie berechnete
Rente (Äquivalenzprinzip).

Die Einführung eines besonderen Rentenzuschlags für Renten von Frauen, die
Entgeltpunkte aus Beschäftigungszeiten erzielt haben, würde der Lohnersatzfunktion
und dem Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung zuwider laufen.
Denn die gesetzliche Rentenversicherung hat keine Entschädigungsfunktion, sondern
ist eine auf den Prinzipien von Vorleistung und Gegenleistung beruhende
Versicherung. In der Rentenversicherung geht es daher nicht um eine
Existenzsicherung, sondern um eine Gegenleistung für eine entsprechende
Beitragsleistung.

Die gesetzliche Rentenversicherung wäre auch – ohne ihre Funktionsfähigkeit zu
gefährden – nicht in der Lage, zusätzliche sozialpolitische Aufgaben zu erfüllen. Dies
betrifft insbesondere die Frage der Erreichung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen
Frauen und Männern. Gleichwohl unterstützt der Petitionsausschuss die Forderung
der Petentin, die Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.
Seiner Auffassung nach handelt es sich hierbei um eine wichtige
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anstrengungen aller politischen und
wirtschaftlichen Akteure und Maßnahmen erfordert, die an allen Ursachen der
Entgeltunterschiede ansetzen muss. Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass bereits
verschiedene Maßnahmen außerhalb des Systems der gesetzlichen
Rentenversicherung auf den Weg gebracht wurden. So können die Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns, die Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die Neuregelung
zur Pflegezeit und Familienpflegezeit, die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das ElterngeldPlus sowie der Ausbau und
die qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung wesentlich zur
Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beitragen. Als ein weiterer wichtiger
Schritt ist das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der
Transparenz von Entgeltstrukturen zu nennen. Ziel des Gesetzes ist es unmittelbare
und mittelbare Entgeltdiskriminierungen wegen des Geschlechts zu erkennen und zu
beseitigen. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung eins individuellen
Auskunftsanspruchs nach den Kriterien ihrer Entlohnung für Beschäftigte in Betrieben
mit mehr als 200 Beschäftigten. Auch die Aufforderung an private Arbeitgeber mit mehr
als 500 Beschäftigten ist enthalten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und
Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen.

Soweit die Petentin einen Rentenaufschlag für Frauen fordert, die bisher für gleiche
Arbeit weniger Lohn erhielten, sieht der Petitionsausschuss aus den bereits erwähnten
Gründen allerdings keinen Handlungsspielraum für einen Ausgleich in der
gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach den vorangegangenen Ausführungen unterstützt der Petitionsausschuss nicht
das gesetzgeberische Anliegen der Petentin und empfiehlt, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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