Regiune: Germania

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige

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Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
80.629 80.629 in Germania

Petiția a fost inchisa

80.629 80.629 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2012
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:53

Pet 3-17-11-821-035428Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, der Einführung eines Rentenversicherungszwangs für
Selbständige nicht zuzustimmen, wobei dies insbesondere für die vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgebrachten Pläne gelten soll.
Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass die kürzlich von der
Bundesarbeitsministerin vorgestellten Pläne einen gesetzlichen Zwang zum
Abschließen einer Rentenversicherung für Selbständige vorsähen. Selbständige
unter dem 30. Lebensjahr sollen demnach zwischen 350 und 450 Euro monatlich für
die Rentenversicherung und zur Absicherung gegen Erwerbsminderung zahlen. Eine
solche Pflichtversicherung wäre für viele, insbesondere junge Selbständige,
existenzbedrohend. Zudem würden Neugründungen massiv erschwert, da sich in
den ersten Monaten oder Jahren das Geschäft oft erst entwickeln müsse und ein
Leben von den Erträgen ohnehin nur schwer möglich sei. Der Schritt in die
Selbständigkeit wäre dadurch mit einer nicht unerheblichen zusätzlichen finanziellen
Belastung belegt – viele würden ihn deshalb gar nicht mehr wagen. Jungen
Gründern würde damit die Möglichkeit genommen, sich überhaupt eine finanzielle
und unternehmerische Existenz aufzubauen, die später eine Möglichkeit der
Alterssicherung darstelle. Zudem würde die junge Generation noch stärker belastet,
die ohnehin in besonderem Maße die Folgen der demografischen Entwicklung und
der Staatsverschuldung zu tragen habe. Grundsätzlich stelle ein staatlicher Zwang
zum Abschließen einer Versicherung einen erheblichen Eingriff in die persönliche
Lebensgestaltung und wirtschaftliche Freiheit der Bürger dar. Wer sich selbständig

mache, entscheide sich häufig bewusst dafür, in besonderem Maße
Eigenverantwortung zu übernehmen und eben nicht staatlich bevormundet zu
werden. Neben der Rentenversicherung gebe es zahlreiche andere Möglichkeiten
der Altersvorsorge wie beispielsweise das Eigenheim oder Wertpapiere, die sogar
eine effizientere Vorsorge darstellen können. Der eigentliche Zweck der Regelung,
die Bekämpfung der Altersarmut und die Entlastung der Sozialsysteme, werde mit
der geplanten Regelung verfehlt. Kaum ein Selbständiger werde im Alter freiwillig
von der Sozialhilfe leben und sorge deshalb schon heute für das Alter vor. Wer
jedoch hierzu finanziell nicht in der Lage sei, dem würde durch die geplante
Regelung schon heute die Möglichkeit genommen, sich eine wirtschaftliche,
berufliche und finanzielle Existenz aufzubauen, mit der er dann zur Altersvorsorge in
der Lage sei. Menschen, die heute produktiv tätig seien, könnten so in die
Arbeitslosigkeit fallen und die Sozialsysteme zusätzlich belasten.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss weitere Eingaben gleichen
Inhalts sowie Unterschriftslisten erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Der
Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Es handelt sich um eine auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Petition, die innerhalb der vierwöchigen Mitzeichnungsfrist von
80.629 Unterstützern mitgezeichnet wurde und die zu 801 Diskussionsbeiträgen
geführt hat. Die Beiträge im Diskussionsforum sprechen sich mit klarer Mehrheit für
das Anliegen der Petition aus. Insbesondere im späteren Verlauf der Diskussion
äußern sich für das Anliegen verhältnismäßig viele Nutzer, die nach eigenen
Angaben selbständig seien und teilweise auch von den neuen Regelungen betroffen
wären. Zu Anfang überwiegen die Argumente gegen das Anliegen, hierbei wird von
vielen Nutzern darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlung des
Pauschalbeitrages im Rahmen einer guten Geschäftsplanung finanziell möglich sein
sollte – sofern es Schonfristen für Neugründungen gäbe. Zudem wird oft der
Demografiewandel erwähnt, der eine eigene Altersvorsorge für Selbständige – auch
mit Zwang – für die Gesellschaft nötig mache. Diesen Argumenten halten die
Befürworter der Petition entgegen, dass die Altersvorsorge jedem selbst überlassen
sein sollte und dass zur Selbständigkeit neben dem Risiko auch Freiheit gehöre.
Auch machen einige Nutzer darauf aufmerksam, dass „gescheiterte“ Selbständige im
Alter zwar auf die Grundsicherung angewiesen sein könnten, diese aber durch

Steuern und somit auch von den Selbständigen selbst mitfinanziert würden. Sehr oft
wird das Argument gebracht, dass die Höhe der Pauschalbeiträge eine Hürde für
insbesondere junge Menschen sei, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen
wollten. Die Höhe der Pauschalbeiträge wird generell in äußerst vielen Beiträgen
kritisiert, da diese für Kleinunternehmer und bestimmte Branchen zu hoch sei. Eine
Besonderheit im Diskussionsforum ist, dass sich die Nutzer in einer herausragenden
Mehrheit der Beiträge – ob für oder gegen das Anliegen – in einem Punkt einig sind:
Die Pauschalbeiträge der Rentenversicherungspflicht werden als unsozial bewertet,
da diese sich nicht nach dem Einkommen richteten. Grundsätzlich sprechen sich
viele Nutzer, auch Mitzeichner der Petition, mit Hinblick auf den Demografiewandel
für eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige aus, die Beiträge müssten sich
jedoch am Gewinn des Unternehmens oder des Freiberuflers orientieren.
Die Petition wurde in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am
15.10.2012 beraten.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte sowie der
öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses wie folgt zusammenfassen:
Bisher gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine flächendeckende
Verpflichtung aller Selbständigen, für das Alter vorzusorgen. Lediglich einzelne
Gruppen von Selbständigen sind in verschiedenen Alterssicherungssystemen (z. B.
berufsständische Versorgungswerke) pflichtversichert. In der gesetzlichen
Rentenversicherung besteht bisher für einen bestimmten Personenkreis der
selbständig Tätigen kraft Gesetzes Versicherungspflicht (z. B. für Lehrer,
Pflegeberufe). Allerdings besteht für jeden Selbständigen die Möglichkeit, in den
ersten Jahren nach der Existenzgründung die Pflichtversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung auf Antrag zu wählen; von dieser Möglichkeit wird aber nur in
sehr geringem Maße Gebrauch gemacht.
Das Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in den vergangenen
Monaten das Vorhaben einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige unter anderem
im Rahmen des Anfang September 2011 gestarteten Rentendialogs in Gesprächen
mit Institutionen sowie Fach- und Betroffenenverbänden diskutiert. Im
Zusammenhang mit dem vorgesehenen Rentenpaket sollen auch Eckpunkte zu einer
Altersvorsorgepflicht für Selbständige unter Einbeziehung der Ergebnisse einer vom
BMAS in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie beschlossen werden, die den

Rahmen für das weitere Gesetzgebungsverfahren abstecken. Zukünftig sollen alle
Personen, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen – mit Ausnahme
bereits anderweitig abgesicherte Künstler und Publizisten, Landwirte sowie in
berufsständischen Versorgungswerken abgesicherte pflichtverkammerte
Selbständige –, zu einer obligatorischen Alterssicherung bis zum Erreichen einer
Basissicherung oberhalb der Grundsicherung verpflichtet werden.
Den von den Petenten in ihren Petitionen vorgetragenen und diskutierten Bedenken
soll unter anderem mit folgenden Überlegungen Rechnung getragen werden:
Den Selbständigen soll die größtmögliche Freiheit bei der Wahl und Umsetzung ihrer
Altersvorsorgeverpflichtung – ob in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch
private Vorsorge – bis zum Erreichen einer Basissicherung oberhalb der
Grundsicherung zugebilligt werden, nicht zuletzt um eine erfolgreiche Selbständigkeit
nicht zu behindern. Rücksicht genommen werden soll zudem auch auf die Situation
der schon heute selbständig Tätigen durch großzügige Übergangsregelungen bei der
Ausgestaltung der bisherigen Altersvorsorge. Dementsprechend sollen Ausnahmen
von der Vorsorgepflicht für Selbständige im rentennahen Alter sowie für selbständig
Nebentätige sowie für heute mindestens 50-Jährige vorgesehen werden und eine
weitgehende Rücksichtnahme auf die Ausgestaltung bisheriger
Altersvorsorgemaßnahmen bei den heute mindestens 30-Jährigen erfolgen. Auch
sollen durch Erleichterungen in der Einstiegsphase im Wege einer angemessenen
Gestaltung der beitragsrechtlichen Regelungen wie beispielsweise flexible
Beitragszahlungen und befristete Beitragsfreiheit insbesondere
Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden.
Der Petitionsausschuss befürwortet das Ziel, den sozialen Schutz von Selbständigen
zumindest in Form einer Basisabsicherung für das Alter und bei Erwerbsminderung
zu verbessern und somit einer möglichen Abhängigkeit von
Grundsicherungsleistungen im Alter entgegenzuwirken. Hierbei erkennt er an, dass
die Auferlegung einer Versicherungspflicht – ob in der gesetzlichen
Rentenversicherung oder in Form einer privaten Altersvorsorge – zunächst eine
finanzielle Belastung bedeutet. Die Einführung einer Versicherungspflicht darf nicht
dazu führen, Existenzgründungen zu verhindern. Auch wenn die genannten
Eckpunkte des BMAS eine Wahlfreiheit vorsehen, möchte er die Vorteile einer
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht unerwähnt lassen,
die den Schutz der Versichertengemeinschaft bietet und gerade im Vergleich zu
einer privaten Absicherung eine besonders sichere Grundlage für eine Vorsorge

schafft. So bleibt etwa durch die verpflichtende Beitragszahlung während der
Selbständigkeit das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung erhalten,
darunter Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation, Ansprüche auf Renten wegen
Erwerbsminderung und wegen Alters sowie die Absicherung von Hinterbliebenen im
Falle des Todes. Auch werden grundsätzlich Zeiten der Ausbildung,
Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen im Rahmen der
Rentenberechnung berücksichtigt. Schließlich beteiligt sich die Rentenversicherung
im Alter an den Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner, um nur einige
Vorteile zu nennen. Der Petitionsausschuss gibt zu Bedenken, dass eine private
Rentenversicherung bzw. insbesondere die in der Begründung der Petition
angeführten Wertpapiere oder das Eigenheim allein den umfangreichen Schutz
gegen mehrere Risiken aus einem Beitrag, dessen Höhe nicht vom versicherten
Risiko, sondern allein vom Einkommen abhängt, oftmals nicht in dem Maße
gewährleisten kann.
Unabhängig von diesen Überlegungen weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass
eine verpflichtende Altersabsicherung Selbständiger dem Interesse der Allgemeinheit
Rechnung trägt, durch Vorsorge Bedürftigkeit im Alter und bei Erwerbsminderung zu
vermeiden. Er spricht sich dafür aus, dass eine gesetzliche Regelung sowohl die
spezifischen Bedürfnisse der Selbständigen und die Besonderheiten
unternehmerischen Handelns berücksichtigen als auch in ihrer Ausgestaltung
gleichwohl differenzierte und flexible Vorsorgemöglichkeiten anbieten sollte. Daher
wäre nach Auffassung des Petitionsausschusses eine ausgewogene Balance
zwischen dem notwendigen Mindestmaß an Pflichten einerseits und der
größtmöglichen Wahlfreiheit andererseits angemessen und sinnvoll. Vor diesem
Hintergrund empfiehlt er, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, damit sie in die künftige
Gesetzgebung einbezogen wird.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu
überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines
Rentenversicherungszwangs für Selbständige kritisiert werden, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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