Dialog

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Wiedereinführung von Rentensparmarken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
131 Unterstützende 131 in Deutschland

Sammlung beendet

131 Unterstützende 131 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

02.11.2019, 03:29

Petitionsausschuss

Pet 3-19-11-821-005493
41334 Nettetal
Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der
gesetzlichen Rentenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu
überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird die Wiedereinführung von Rentensparmarken gefordert.
Der Petent führt im Wesentlichen aus, dass sich viele Menschen eine zusätzliche
Altersversorgung, wie zum Beispiel eine Riesterrente oder eine Lebensversicherung, nicht
leisten könnten. Vor diesem Hintergrund sei die Einführung von Rentensparmarken ein
unbürokratischer Weg zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung. Diese sollten
jederzeit gekauft und in ein Rentensparbuch geklebt werden können. Die
Rentenversicherung schreibe dann die angesparten Marken einem Rentenkonto gut. Von
Vorteil sei, dass sich jeder individuell eine auf seine Verhältnisse zugeschnittene
zusätzliche Altersversorgung aufbauen könne. Auf die weiteren Ausführungen in der
Petition wird verwiesen.
Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 133
Mitzeichnende an und es gingen 45 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss merkt grundsätzlich an, dass im Rentenrecht seit jeher besondere
Vergünstigen auf diejenigen Versicherten konzentriert werden, die regelmäßig
Pflichtbeiträge nach ihrem Erwerbseinkommen entrichten. Denn mit Rücksicht auf die
langfristige Aufrechterhaltung und Funktionsfähigkeit des Rentensystems ist es ein
erheblicher Unterschied, ob jemand als Pflichtversicherter regelmäßig entsprechend
seinem Erwerbseinkommen die Aufwendungen der Rentenversicherung mitträgt oder ob
er die Möglichkeit hat, Zahl und Höhe seiner Beiträge und damit auch seinen Anteil an
den Aufwendungen der Solidargemeinschaft selbst zu bestimmen, also gegebenenfalls
auch seine Beitragszahlung ganz einzustellen. Insoweit tragen die Pflichtversicherten im
Vergleich zu den freiwillig Versicherten nach Beitragszeit, Beitragsdichte und
Beitragshöhe besondere Verpflichtungen, denen sie sich nicht entziehen können.
Der Vorschlag des Petenten zur „Wiedereinführung von Rentensparmarken“, die
ergänzend zu Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt werden sollen, bedeutet im Grunde, dass die Zahlung von
freiwilligen Zusatzbeiträgen zugelassen wird. Die Überlegung, die Zahlung freiwilliger
Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen, ist nicht neu.
Damit könnte den versicherungspflichtig Beschäftigten ein Angebot für eine zusätzliche
Altersvorsorge auch innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung
unterbreitet werden. Allerdings ist zu bedenken, dass aus den freiwilligen Beiträgen
später auch äquivalente – zwischenzeitlich über Rentenanpassungen dynamisierte –
Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung entstehen würden. Den heutigen
Mehreinnahmen aufgrund der zusätzlich eingezahlten Beiträge stünden somit später, in
demografisch ungünstigeren Zeiten, höhere Rentenausgaben gegenüber, wenn die
Zusatzbeiträge einfach nur in das Umlageverfahren integriert und wie jeder normale
Beitrag behandelt würden. Der Petitionsausschuss sieht es jedoch als vorteilhaft an, dass
sich mit einer freiwilligen Beitragsentrichtung gerade für Geringverdiener eine
zusätzliche Möglichkeit eröffnen könnte, auch innerhalb des Systems der gesetzlichen
Rentenversicherung die eigene Altersvorsorge zu stärken. Insoweit könnten die
freiwilligen Zusatzbeiträge sich nicht nur rentensteigernd auswirken, sondern mitunter
auch dem Zweck dienen, den flexiblen Übergang in den Ruhestand zu flankieren oder
auch die Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung weiter zu verbessern.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu überweisen, um auf das gesetzgeberische
Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.

Begründung (PDF)


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