Piirkond : Saksamaa

Grundsteuer - Änderung des Gesetzes zur Grundsteuer B (vorrangige Verwendung der Grundsteuer für den Straßenausbau in Gemeinden)

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
52 Toetav 52 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

52 Toetav 52 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

19.07.2019 04:25

Pet 2-19-08-6117-000047 Grundsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Einnahmen aus dem Gesetz zur Grundsteuer
zweckgebunden für den Wege- und Straßenbau in den Gemeinden verwendet
werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass Gemeinden, die Straßen oder Wege
ausbauen, die Anrainer zu den Kosten heranziehen. Dies könnten zum Teil
fünfstellige Beträge sein. Mit der vorgeschlagenen Verwendung der Einnahmen
könnte auf diese Umlagen verzichtet oder sie zu mindestens abgesenkt werden. Auf
den weiteren Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.

Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gab 13 Diskussionsbeiträge und 52 Mitzeichnungen/Unterstützungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:

Die Grundsteuer hat zur Finanzierung der Kommunalhaushalte große Bedeutung.
Sie fließt zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs in die Gemeindehaushalte ein.
Dabei steht das Grundsteueraufkommen ausschließlich den Gemeinden zu. Diese
haben im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten
Selbstverwaltungsgarantie das Recht, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Gewährleistung der
Selbstverwaltung umfasst die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.
Hierzu gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende Steuerquelle.
Durch welche Arten von Abgaben (Steuern, Gebühren oder Beiträge) die Gemeinden
kommunale Leistungen wie zum Beispiel den Straßenbau finanzieren möchten, liegt
im Ermessen der Gemeinde. Die der Gemeinde zugewiesene Finanz- und
Abgabenhoheit ist gerade die Ausprägung der kommunalen
Selbstverwaltungsgarantie.

Der Gemeinde kommt bei der Finanzplanung damit ein weitreichender
Entscheidungsspielraum zu. Gemeindeeinwohner und Bürger haben die Möglichkeit,
durch Ausübung ihrer kommunalen Mitwirkungsrechte auf die planerischen
Entscheidungen der Gemeinde Einfluss zu nehmen. Dagegen würde die Einführung
einer Zweckbindung des Grundsteueraufkommens für den Straßenausbau im
Grundsteuergesetz das Recht der Gemeinde auf kommunale Selbstverwaltung
einschränken.

Angesichts des Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keinen Grund, das von
dem Petenten vorgetragene Anliegen zu unterstützen. Der Petitionsausschuss
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd