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Grundsteuer - Erweiterung der Grundsteuer um eine ökologische und soziale Komponente

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Atbalstošs 19 iekš Vācija

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

14.08.2018 04:29

Pet 2-18-08-6117-037461 Grundsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Grundsteuer um eine ökologische und soziale
Komponente erweitert wird.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass aus ökologischer Sicht der Flächenverbrauch
zu reduzieren sei. Daher seien höhere Gebäude zu bevorzugen. Dazu käme eine
soziale Komponente der Umverteilung, weil Einfamilienhäuser im Durchschnitt von
wohlhabenderen Personen bewohnt würden und diese eine erhöhte Grundsteuer
tragen könnten. Zur weiteren Begründung wird auf die Petition Bezug genommen.

Sie wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Es gab 35
Diskussionsbeiträge und 21 Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt
sich unter Berücksichtigung des Vorbringens der Bundesregierung und der
Argumente des Petenten wie folgt zusammenfassen:

Die Grundsteuer knüpft als Real- bzw. Objektsteuer an die wirtschaftlichen Einheiten
des Grundbesitzes im Sinne des §2 des Grundsteuergesetzes als
Steuergegenstand an. Sie belastet diese ohne Rücksicht auf die persönlichen
Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners. Die
Grundsteuer wird ausgehend vom gemeinen Wert des Steuergegenstandes
bemessen. Die vom Petenten angesprochene Wohnraumbelegung hat auf den
gemeinen Wert grundsätzlich keinen signifikanten Einfluss. Eine höhere Nutzfläche
wirkt bei Gewerbegebäuden regelmäßig werterhöhend.
Die Ertragshoheit hinsichtlich der Grundsteuer obliegt den Gemeinden. Die
Einnahmen aus der Grundsteuer tragen zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen
Aufgaben der Gemeinden bei. Die Grundsteuer ist mithin in erster Linie kein
Lenkungsinstrument zur Erreichung ökologischer oder sozialer Ziele, sondern ein
allgemeines Deckungsmittel für den Finanzbedarf der Kommunen. Die Grundsteuer
ist bereits aufgrund ihrer relativ geringen Höhe kein geeignetes Lenkungsinstrument,
um ökologische oder soziale Ziele zu erreichen. Darüber hinaus könnte eine
Umsetzung des Gewünschten auch zu kontraindizierten Entwicklungen führen, wie
beispielsweise eine starke Verdichtung oder Errichtung von Hochhäusern. Auch
lassen sich Hausbesitzer nicht per se als wohlhabendere Personen einordnen, wie
umgekehrt vielfach auch einkommensstarke Schichten über hochpreisiges Etagen-
Wohnungseigentum verfügen. Die Umsetzung sozialer und ökologischer Aspekte ist
daher effizienter über andere gesetzliche Maßnahmen zu regeln.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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