Région: Allemagne
Santé

Gutachter dürfen Pflegegrade nicht würfeln

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss & Gesundheitsministerium
203 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

203 Soutien

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

12/08/2021 à 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team




07/08/2020 à 15:41

Meine 4. Aufllage hat sich verändert mit neume Cover und geänderten Titel und ist in Kürze erhältlich über Buchhandel.de. Diese Ausgabe kann auc hüber mich bestellt werden oder über jede Buchhandlung. .


07/08/2020 à 15:39

Meine 4. Aufllage hat sich verändert mit neume Cover und geänderten Titel und ist in Kürze erhältlich über Buchhandel.de. Diese Ausgabe kann auc hüber mich bestellt werden oder über jede Buchhandlung. .


14/02/2020 à 15:49

Die Problematik unseres Gesundheitssystem wollte ich einfach noch präziser beschreiben, weil die Regierung mit dem Gesundheitswesen despotisch regiert. Die Anträge auf Pflegeleistungen stellen, werden in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt, die Würde genommen und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Ich hoffe, dass ich viele Informationen geben konnte in Anlehnung an meine zehnjährige Tätigkeit als Interessenvertreterin für Pflegebedürftige und deren Angehörigen.


Neuer Petitionstext: Unser Gesundheitssystem verdient an den Kranken und alten Menschen. Die Monopolstellung Rechte der Versicherten sind im SGB XI und in den Begutachtungsrichtlinien nicht berücksichtigt. Pflegebedürftige sind gegenüber den Gutachtern chancenlos. Geistige und seelische Erkrankungen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Die Gutachter von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen aufheben. definieren die Pflegebedürftigkeit nur an der Beweglichkeit der Gelenke. Krankheitsbilder, ärztliche Befunde, Symptome und persönliches Befinden spielen für sie keine Rolle. Schmerzen, die die Beweglichkeit der Gelenke einschränken, werden ebenfalls ignoriert. Wenn aus gutachterlichem Munde die Selbstständigkeit für ausreichend erklärt wird, gibt es kein Pflegegrad und somit auch kein Pflegegeld. Die Pflegebedürftigkeit wird schon Pflege muss dann weiterhin vom Einkommen finanziert werden. Dass laut der Begutachtungsricht-linien ein vier Wochen alter Säugling aggressiver sein soll als ein zehn jähriges Kind, ist ebenfalls anrüchig. Mit dem Begutachtungsverfahren haben die Gutachter das Recht sich über das Grundgesetz zu stellen. Bei der Ermittlung der Pflegebedürftig-keit nehmen sie den Betroffenen die niedergelassenen Ärzte und Krankenhausärzte festgestellt. Das Würde, weil diese intime Fragen beantworten müssen. Sie übernehmen das Hausrecht obliegt alleine den Pflegebedürftigen und darf von den Gutachtern nicht übernommen werden beim Betreten einer Wohnung. Damit ist die Unverletzlichkeit der Wohnung gemeint. Die Gutachter legen während dem Besuch fest, wer anwesend sein darf und wer nicht. Durch das Begutachtungsverfahren im häuslichen Bereich wird den Pflegebedürftigen Der MDK für gesetzlich Versicherte beschäftigt auch Altenpfleger. Auch diese Berufsgruppe darf Atteste und Befunde, die Würde genommen, weil sie intime Fragen beantworten müssen. Ärztliche Befunde sind ausreichend für die Feststellung der Pflegbedürftigkeit. Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen müssen abgeschafft werden.
aufgrund ihrer Ausbildung nicht verstehen können, ebenfalls ignorieren, um einen Pflegegrad nicht erteilen zu müssen.


Neue Begründung: Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit obliegt alleine den niedergelassenen und angestellten Ärzten, weil diese teure und aufwändige Untersuchungsmethoden anwenden müssen, um Krankheiten und Pflegebedürftigkeit ermitteln zu können. Die Gutachter aller Medizinischen Dienste wenden bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ihre fünf Sinne an (Sehen, Hören, Fühlen, Tasten und Schmecken). Das kommt einem Schildbürgerstreich gleich und degradiert alle Haus- und Fachärzte. Den Kranken- und Pflegekassen und den Medizinischen Diensten der Krankenkassen müssen die Hoheitsrechte entzogen werden und die Rechte der Versicherten sind gilt es im SGB XI und BRi zu fixieren. Die Pflegebedürftigkeit muss definiert werden. Damit ist Folgendes gemeint: Bei körperlich Erkrankten muss das chronische Schmerzsyndrom beachtet werden, wenn sie Bewegungen durchführen. Bei seelisch Erkrankten müssen die ursächlichen Symptome wie Antriebslosigkeit, Depressionen und Erschöpfungssyndrom erfasst werden und bei geistigen Erkrankungen das Unvermögen der zielgerichteten Bewegungen. Das Recht auf Leistung aus der Pflegeversicherung ist schon darin begründet, dass alle Menschen (80 Millionen) in den Begutachtungsrichtlinien der BRD seit 1995 (bis 2020 fünfundzwanzig Jahre lang) Pflichtbeiträge einzahlen, ohne einen Nutzen davon zu haben. 3,9 Millionen Kranke und alte Menschen beantragen diese Hilfe zur Pflege. Sie sehen sich einer repressiven Macht ausgesetzt, dem sie sich hilflos und schutzlos ausgeliefert fühlen. Die Pflegeversicherung mit ihren 35 Milliarden Einnahmen, die nicht berücksichtigt. Pflegebedürftige sind gegenüber den Gutachtern chancenlos. versteuert müssen, weil es sich um Mitgliedsbeiträge handelt, darf nicht länger eine Pflichtversicherung sein. Die Richtlinien müssen geändert werden, weil die Gutachter die Pflegebedürftigkeit nur an Medizinischen Dienste der Beweglichkeit der Gelenke festmachen. Ärztliche Befunde dürfen die Gutachter ignorieren, geistige und seelische Erkrankungen, die ärztlich festgestellt sind, finden keine Beachtung. Die Schmerzgrenze, die die Beweglichkeit der Gelenke einschränkt, wird ebenfalls ignoriert. Dass einem 4 Wochen alten Säugling ein höheres Aggressionspotential zugestanden wird, als einem 10 jährigen Kind, ist ebenfalls anrüchig. Die Gutachter haben sich bei der Festlegung der Richtlinien alle Rechte eingeräumt. In ihrer Feststellung sind sie alleine ihrem gutachterlichen Gewissen unterworfen. Der MDK Krankenkassen (MDK für gesetzlich Versicherte beschäftigt auch Altenpfleger. Auch Versicherte, Medic Proof für Privatversicherte und Sozialmedizinischer Dienst der Knappschaft SMD) werden nicht benötigt und können abgeschafft werden. Jeder Bundesbürger sollte diese Berufsgruppe darf Atteste und Befunde ignorieren und eine Selbstständigkeit festlegen, die bei kranken und alten Menschen nicht vorhanden ist. Die Gutachter verteilen mitunter Pflegegrade an gesunde Menschen und die, die es wirklich nötig haben, bekommen keinen. Die Altersarmut wird damit geschürt, weil viele Betroffene bei einer Ablehnung ihre Pflege weiterhin von ihrem Einkommen bezahlen müssen und zusätzlich weiter die Beiträge an die Pflegeversicherung entrichten.
Versicherung frei wählen dürfen, sowie das in Österreich der Fall ist.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 163


Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant