Регион: Германия
Данъци

Häusliches Arbeitszimmer: Steuerliche Absetzbarkeit erleichtern

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
42 Поддържащ 42 в / след Германия

Петицията е оттеглена от вносителя

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03.08.2021 г., 12:52

Lieber Unterstützer und Unterstützerinnen meiner Petition,

die Antwort des Finanzministeriums zur Forderung erleichterter Absetzbarkeit beruflicher benötigter Arbeitsfläche in Privatwohnungen liegt mir jetzt schon eine Weile vor. Ich habe gezögert, sie euch/Ihnen mitzuteilen, weil ich sie für belanglos halte und damit keine Email-Accounts verstopfen wollte. Aber irgendwie wäre es noch frustrierender, diese Angelegenheit, in die wir alle etwas Zeit investiert haben, völlig ergebnislos versiegen zu lassen.

Ich lasse mal die ersten Absätze des Schreibens von MDg Peter Rennings, Unterabteilungsleiter IV C beim Bundesministerium der Finanzen, weg, in denen er kurz die Rechtslage referiert. Danach schreibt er:

"Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist in beiden Fällen, dass das häusliche Arbeitszimmer dem sog. Typusbegriff entspricht. Danach muss es sich um einen gesonderten Raum handeln, der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Deshalb scheidet zum Beispiel ein Abzug aus, wenn in dem Raum auch ein Gästebett steht oder im sonst Wohnzwecken dienenden Raum nur eine Arbeitsecke eingerichtet ist.

Für diese Fälle hat der Gesetzgeber anlässlich der sich geänderten Arbeitsweise in der Corona-Pandemie reagiert und für die Jahre 2020 und 2021 eine sog. Homeoffice-Pauschale in $ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 4 EStG eingefügt. Danach kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von 5 Euro pro Kalendertag, an dem er seiner betrieblichen oder beruflichen Betätigung ausschließlich in der häuslichen Wohnung nachgeht, als Betriebsausgaben abziehen, höchstens jedoch 600 Euro im Jahr. Insoweit wird der Forderung des Petenten -- gerade unter Bezugnahme auf die geänderte Arbeitswelt im Rahmen der Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 -- bereits entsprochen."

Ich stimme dem nicht zu, glaube aber nicht, dass sich über Petitionen ein Sinneswandel erreichen lässt und werde die Angelegenheit auf diesem Weg daher nicht weiter verfolgen. Es war halt ein Versuch. Um diese Bastion zu knacken, sind jedoch offensichtlich schwerere Geschütze erforderlich.

Für die Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken und wünsche euch/Ihnen alles Gute.

Schöne Grüße
Hans-Arthur Marsiske


12.03.2021 г., 18:53

grammatische Fehler behoben, stilistisch etwas präzisiert


Neuer Petitionstext:

Die bislang gültigen Regeln, um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, sind nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Forderung nach einem separaten, mit einer eigenen Tür versehenen Raumes,Raum, entspricht weder der Realität des heute verfügbaren und bezahlbaren Wohnraums noch den Bedingungen häuslicher Arbeit in Zeiten rasant fortschreitender Digitalisierung. Wer zu Hause im Home Office arbeitet, muss wertvolle Wohnfläche dafür opfern, ob sie nun von eigenen Wänden umschlossen ist oder nicht. Die dafür erforderlichen Mietkosten sollten daher in der Einnahme-Überschussrechnung als Ausgaben berücksichtigt werden können. Die rigiden und mittlerweile überholten Vorstellungen des Bundesfinanzhofes, wie ein Arbeitszimmer auszusehen habe, bedürfen dringend einer Modernisierung. Es ist überfällig, dass den Worten der Bundeskanzlerin ("Die Digitalisierung verändert, wie wir leben und arbeiten.") endlich Taten folgen.



Neue Begründung:

Im Zuge der Covid-19-Epidemie ist die Möglichkeit des häuslichen Arbeitens viel gepriesen worden. Es wird sogar über ein Recht auf Home Office diskutiert. Dabei wird bislang aber kaum darüber gesprochen, dass damit eine Umwidmung und letztlich Reduzierung der von den Bewohnern frei genutzten Wohnfläche verbunden ist, für die es einen Ausgleich geben muss. Bei Angestellten mag die Firma dafür aufkommen. Für Freiberufler und andere Selbstständige muss der Ausgleich über die Steuererklärung vereinfacht werden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (12 in Deutschland)


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