Reģions: Vācija

Haftpflichtrecht - Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
180 Atbalstošs 180 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

180 Atbalstošs 180 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:09

Pet 4-17-07-4019-052907Haftpflichtrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Petent fordert, dass alle Eigentümer von Gebäuden eine Pflichtversicherung
gegen Elementarschäden abschließen müssen, wobei die Beiträge in den
Hochrisikozonen gedeckelt oder staatlich bezuschusst werden sollen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, in regelmäßigen Abständen
richteten Naturkatastrophen Milliardenschäden am Eigentum von Bürgern –
insbesondere an Wohngebäuden – an. Zahlreiche Immobilieneigentümer würden
sich gerne versichern, könnten dies aber nicht, da die privatwirtschaftlich
organisierten Versicherungen vor den hohen Kostenrisiken zurückschreckten. In der
Folge müsse in vielen Fällen der Staat, und damit der Steuerzahler, Schäden
zumindest zum Teil kompensieren, um den Ruin von Bürgern zu verhindern. Somit
gebe es im Bereich der Elementarschadenversicherung ein klassisches
Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwinge.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 180 Mitzeichnern
unterstützt, und es gingen 41 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Mit der Frage der Einführung einer privaten Elementarschaden-Pflichtversicherung
befasste sich bereits 2003 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Im Ergebnis sprach sie
sich gegen die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung aus.
Der Abschlussbericht wies unter anderem auf verfassungsrechtliche Bedenken hin,
da eine Versicherungspflicht für Gebäudeeigentümer kombiniert mit einem
Abschlusszwang sowohl auf Seiten der Versicherer als auch der Versicherten in
Grundrechte eingreife. Betroffen sei die durch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes
(GG) geschützte Vertragsfreiheit, auf Seiten der Versicherer zusätzlich auch die
Freiheit der Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1 GG).
Nach dem Hochwasser im Jahr 2013 ist seitens einiger Bundesländer angeregt
worden, die Diskussion hinsichtlich der Einführung einer Pflichtversicherung für
Elementarschäden wieder aufzugreifen. Das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) hat sich bereit erklärt, an weiteren Überlegungen im
Zusammenhang mit der Frage einer Versicherungspflicht zu beteiligen und in einer
gegebenenfalls einzurichtenden Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.
Inzwischen hat die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen. Das BMJV und – je
nach Betroffenheit – andere Ressorts der Bundesregierung beteiligen sich an der
Arbeitsgruppe. Dadurch wird zugleich der Auftrag des Koalitionsvertrages erfüllt, die
Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu prüfen.
Die Arbeitsgruppe hat einen Zwischenbericht erstellt, der der 85. Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister (25. und 26. Juni 2014 in Binz) vorgelegt
worden ist. Darin wird unter anderem angeregt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
auch unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft die Möglichkeiten einer
größeren Verbreitung der Elementarschadenversicherungen durch eine
Pflichtversicherung sowie alternative Lösungsmöglichkeiten weiter untersuchen soll.

Die Ministerinnen und Minister haben den Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
und die Arbeitsgruppe gebeten, die Arbeiten fortzusetzen. Wann die Arbeitsgruppe
einen Abschlussbericht vorlegen wird, ist noch nicht absehbar.
Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die anstehenden
Beratungen mit einbezogen zu werden. Er empfiehlt daher, die Eingabe der
Bundesregierung – dem BMJV – als Material zuzuleiten, damit sie in zukünftige
Überlegungen mit einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine parlamentarische
Initiative geeignet erscheint.Begründung (pdf)


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