Región: Alemania
Diálogo

Heilberufe - Erlaubnis für die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in in Abhängigkeit von gesicherten Ausbildungsstandards

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Apoyo 35 En. Alemania

Colecta terminada.

35 Apoyo 35 En. Alemania

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

24/07/2019 4:24

Petitionsausschuss

Pet 2-18-15-2123-044054
30827 Garbsen
Heilberufe

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material
zu überweisen.

Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Erlaubnis die Berufsbezeichnung
Heilpraktiker/in zu führen in der Zukunft von gesicherten Ausbildungsstandards
abhängt.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, dass Ausbildungsstandards besser als bisher
gewährleisten würden, dass die Berufsangehörigen ihren Sorgfaltspflichten
nachkommen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
eingestellt. Es gingen 35 Mitzeichnungen sowie 17 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat 1992 "Leitlinien für die Überprüfung
von Heilpraktikeranwärtern gemäß §2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten
Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz" veröffentlicht, die gemeinsam mit
den Ländern erarbeitet worden waren. Bislang erfolgte die Überprüfung auf der Grundlage
dieser Leitlinien, ohne dass sie eine Grundlage im Heilpraktikerrecht haben.
In der 89. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für
Gesundheit der Länder haben diese festgestellt, dass die Anforderungen an die
Erlaubniserteilung nach dem Heilpraktikerrecht nicht mehr den Qualitätserfordernissen
Petitionsausschuss

genügen, die aus Gründen des Patientenschutzes an die selbständige Ausübung der
Heilkunde zu stellen sind, und das BMG aufgefordert, die Leitlinien zur Überprüfung der
Heilpraktikeranwärter zu überarbeiten und gegebenenfalls auszuweiten, um einerseits
dem Patientenschutz besser gerecht zu werden und andererseits bessere Voraussetzungen
für die Einheitlichkeit der Kenntnisüberprüfungen schaffen zu können.
Das machte es erforderlich, den Verbindlichkeitscharakter der Leitlinien zu erhöhen. Dem
dient die Neufassung des § 2 Abs. 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung
zum Heilpraktikergesetz. Eine zusätzliche Verbindlichkeit wird dadurch erreicht werden,
dass sich die Gefahrenabwehrprüfunq nicht mehr nur auf den Gesundheitsschutz der
Bevölkerung bezieht, sondern gezielt auch die einzelnen Patientinnen und Patienten, die
den Heilpraktiker aufsuchen, in den Blick nimmt.
Bei der Erarbeitung der Leitlinien waren die Länder zu beteiligen. Die "Bekanntmachung
von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach §
2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz Buchstabe i der Ersten
Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz" vom 7. Dezember 2017 wurde im
Bundesanzeiger am 22. Dezember 2017 veröffentlicht (BAnz AT 22.12.2017 B5). Die
Leitlinien traten am 22. März 2018 in Kraft (Art. 17f "Drittes Gesetz zur Stärkung der
pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes
Pflegestärkungsgesetz - PSG III)" vom 23. Dezember 2016).
Vor dem Hintergrund des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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