Terület: Németország

Heilberufe - Staatliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Beruf

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
8 405 Támogató 8 405 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

8 405 Támogató 8 405 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 04. 07. 4:22

Pet 2-18-15-2123-010767



Heilberufe



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird die Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Beruf

gefordert.

Der Petent begehrt die Anerkennung der Osteopathie als eigenständigen Beruf mit

primärem Patientenkontakt und dessen Eingliederung als gleichberechtigten Beruf

neben dem Arzt in das deutsche Gesundheitssystem.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen

Bundestages eingestellt. Es gingen 8405 Mitzeichnungen sowie

72 Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter

Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um

Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden

kann.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von

Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist bereits mehrfach mit dem Anliegen

einer bundesrechtlichen Regelung des Osteopathenberufs als Heilberuf mit eigenen

Heilkundekompetenzen befasst gewesen und hat sich in diesem Zusammenhang

intensiv mit der Osteopathie befasst. Ihr liegt die Idee ihres Gründers, Andrew Taylor

Still, zugrunde, wonach der Körper eine Funktionseinheit ist, der die Fähigkeit der



Selbstregulierung besitzt. Nach seiner Auffassung hängen alle Körperfunktionen von

der Ver- und Entsorgung durch das Gefäß- und Nervensystem ab. Im Falle von

Störungen versuche der Körper, diese zu beseitigen oder zu kompensieren, so dass

es ohne Einwirkung von außen grundsätzlich zu einer Selbstheilung komme. Die

Osteopathie zielt darauf ab, diese Selbstheilung zu aktivieren und zu fördern.

Hauptanwendungsbereich der Osteopathie ist dabei der sog. parietale Bereich, der

die Muskulatur und das Bindegewebe betrifft, weshalb die Osteopathie im

Allgemeinen als Bestandteil und Erweiterung der Manuellen Medizin angesehen

wird. Daher sind, soweit es für einige Bereiche der osteopathischen Befunderhebung

und Therapie sowie bestimmte Techniken eine relevante Anzahl wissenschaftlicher

Arbeiten gibt, diese in die Manuelle Medizin eingeflossen und z.B. Bestandteil der

ärztlichen Zusatzweiterbildung "Manuelle Therapie/Chirotherapie". Hinsichtlich der

Wirksamkeit/Effektivität osteopathischer Behandlungen liegen zuverlässige

Aussagen im Übrigen nur bei wenigen Erkrankungsbildern vor (im Wesentlichen

chronische Schmerzsyndrome der Wirbelsäule).

Die zur Untersuchung angewandten befunderhebenden und therapeutischen

Techniken entsprechen der Erhebung von Befund- und Symptomkonstellationen auf

der Ebene der Körperfunktionen und -strukturen und beruhen primär auf einer

palpatorischen Befunderhebung, das heißt einer Untersuchung des Körpers durch

Betasten. Eine Krankheitsdiagnose unter Einbeziehung der Differentialdiagnostik

wird hingegen nicht gestellt, wäre aber im Hinblick auf mögliche Kontraindikationen

zwingend, so dass aus diesem Grund Osteopathie nur auf Verordnung durchgeführt

werden sollte.

Vor diesem Hintergrund besteht die Einschätzung, dass es sich bei der Osteopathie

um einen medizinischen Behandlungsansatz handelt, der dem Bereich der

Manuellen Medizin zuzuordnen ist, dessen Wirksamkeit im Bereich des

Bewegungssystems teilweise belegt werden kann und der vorherigen ärztlichen

Befundung und Entscheidung bedarf. Ein tragfähiger Anspruch zur Regelung eines

eigenständigen Heilberufs mit primärem Patientenkontakt, der neben dem Arzt

gleichberechtigt in das deutsche Gesundheitssystem eingegliedert werden kann,

lässt sich aus diesen Erkenntnissen nicht ableiten. Die bestehenden rechtlichen

Regelungen, die einen Zugang zur Ausübung von Osteopathie über die ärztliche

Approbation, die Heilpraktikererlaubnis oder im Rahmen einer Weiterbildung für

Physiotherapeuten auf der Basis der ärztlichen Verordnung gewähren, sind nach



Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um die Patientenversorgung in diesem

Bereich sicherzustellen

Das BMG teilte im Juli 2016 gegenüber dem Petitionsausschuss ergänzend mit, dass

sich die 89. Gesundheitsministerkonferenz u.a. mit der Frage beschäftigt hat, wie im

Bereich der Osteopathie mehr Rechtssicherheit geschaffen werden kann und ob es

dazu einer Reglementierung des Berufsbildes bedarf. Das BMG prüft, wie dem

Anliegen nach mehr Rechtssicherheit Rechnung getragen werden kann.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres

Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren

abzuschließen.

Begründung (PDF)


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