Hilfe für Behinderte - Änderung des § 98 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (Beauftragter des Arbeitgebers)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
55 Unterstützende 55 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

55 Unterstützende 55 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

05.03.2016, 03:25

Pet 3-18-11-2171-014489

Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen. Begründung

Der Petent bittet um Änderung des § 98 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX), der regelt, dass der Arbeitgeber einen Beauftragten bestellt, der ihn in
Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Der Petetn
bittet, dass man diese Regelung einfordern kann, bzw. dass es bei Fehlen eines
Behindertenbeauftragten zu Konsequenzen für den Arbeitgeber kommt.
Der Petent führt dazu aus, dass der genannte Paragraph zwar die Pflicht des
Arbeitgebers zur Bestellung eines Beauftragten und dessen Aufgaben definiere, aber
keine Konsequenzen nenne, für den Fall, dass der Arbeitgeber dies nicht tue. Der
Anspruch sei dadurch beispielsweise noch nicht einmal einklagbar. Eine Änderung sei
daher notwendig.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 15 Diskussionsbeiträge
und 55 Mitzeichnungen eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Die Bundesregierung erinnert in ihrer Stellungnahme zu der Eingabe an den
Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode, in dem es heißt:
„Wir wollen die Integration vom Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen
Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern.
Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements
der Schwerbehindertenvertretungen.“

Der Petitionsausschuss nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang
auch die Person des Beauftragten des Arbeitgebers aus dem Kreis der
Schwerbehindertenvertretungen bereits thematisiert wurde. Auch die vom Petenten
angeschnittene Problematik soll in die diesbezügliche Diskussion einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen.Begründung (pdf)


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