Περιοχή: Γερμανία

Hilfe für Behinderte - Erweiterung des Personenkreises der Initiative "Inklusion"

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
184 Υποστηρικτικό 184 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

184 Υποστηρικτικό 184 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:12 μ.μ.

Pet 3-17-11-2171-039043Hilfe für Behinderte
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent setzt sich dafür ein, dass die Initiative „Inklusion“ des Bundesministerums
für Arbeit und Soziales auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht nur ausgewählte
Personenkreise einbezieht.
Ausgehend von der Idee der Inklusion, die beinhaltet, dass allen Menschen mit und
ohne Behinderung gleichermaßen geholfen wird, sollte nach Meinung des Petenten
auch allen Menschen die gleiche Chance auf dem Arbeitsmarkt gegeben werden.
Dies scheint ihm nicht gewährleistet, da man wieder nur ausgewählte Personen für
die Inklusion vorgesehen habe, z. B. schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler
oder behinderte Arbeitsuchende, die über 50 Jahre alt sind. Es sollten jedoch auch
Menschen, die über 30 Jahre alt, ausgebildet und schwerbehindert sind, in die
Initiative ‚Inklusion‘ aufgenommen werden.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 4 Diskussionsbeiträge
und 184 Mitzeichnungen eingegangen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Pürfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Die Initiative „Inklusion“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen
Ministerien der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
entwickelt. Dieses neue Bundesprogramm ist Teil des nationalen Aktionsplans (NAP)

zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und hat eine fünfjährige
Laufzeit (2011 bis 2016). Die erste Phase des Programms geht von 2011 bis 2013.
Das Programm will mehr Ausbildung für und mehr Beschäftigung von
schwerbehinderten Menschen erreichen. Dabei konzentriert sich die Initiative auf
zwei Gruppen von Menschen mit Behinderung: Einerseits die jungen Menschen,
denen durch Berufsorientierung und betriebliche Ausbildung von vornherein ein
inklusiver Zugang zum Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht
werden soll – dabei geht es um 20.000 Schüler mit Förderbedarf –, und andererseits
die älteren schwerbehinderten arbeitslosen Menschen, die es bei einem erneuten
Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwer haben.
Der Hintergrund für die Festlegung dieser „besonderen Gruppe schwerbehinderter
Menschen“ – der über 50-Jährigen – im Rahmen der Initiative ‚Inklusion‘ war
folgende Ausgangssituation: Im Jahr 2009 waren durchschnittlich circa 26,8 Prozent
der arbeitslosen Menschen über 50 Jahre. Unter den schwerbehinderten älteren
Menschen waren jedoch 50,9 Prozent arbeitslos, also etwa doppelt so viele. Hinzu
kam, dass von den 544.892 Arbeitslosen, die 2009 wieder einen Arbeitsplatz fanden,
nur 26.922 (= 4,9 Prozent) schwerbehinderte Menschen waren. Das bedeutet, dass
ältere schwerbehinderte Menschen stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind u n d
eine geringere Chance haben, wieder einen Arbeitsplatz zu finden.
Im Rahmen der Initiative „Inklusion“ sollen deshalb ältere (über 50 Jahre alt)
schwerbehinderte Menschen, die ohne Arbeit sind, verstärkt Chancen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten. Dabei sind ältere schwerbehinderte Frauen,
insbesondere Bezieherinnen von Leistungen der Grundsicherung, besonders zu
berücksichtigen, da sie es am schwersten haben.
Ziel der Initiative „Inklusion“ ist die Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt für diese besondere Gruppe schwerbehinderter Menschen.
Es handelt sich dabei um ein befristetes überregionales Programm, das die
gesetzliche Regelung zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben, die immer zur Verfügung steht, ergänzt.
Eine Diskriminierung anderer Gruppen schwerbehinderter Menschen ist damit nicht
verbunden, weil aus sachlichen Gründen (siehe die genannten Arbeitslosenzahlen)
eine Gruppe der schwerbehinderten Menschen, die es besonders schwer auf dem
Arbeitsmarkt hat (über 50-Jährige), bessere Chancen bekommen soll. Ihre Chancen
sollen erst einmal denen der jüngeren schwerhinderten Menschen angeglichen

werden. Damit sind die jüngeren schwerbehinderten Menschen nicht diskriminiert.
Auch ein Verstoß gegen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) ist nicht erkennbar.
Der Petitionsausschuss hält die Initiative „Inklusion“ mit ihren besonderen
Zielgruppen für einen erfolgversprechenden Ansatz, schwerbehinderten Menschen
bessere Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verschaffen. Das
bereits seit 2011 laufende Programm zu modifizieren und auf weitere Gruppen von
schwerbehinderten Menschen auszudehnen, hält der Petitionsausschuss allerdings
nicht für sinnvoll. Dies sowohl wegen des zugrundeliegenden Konzeptes, das schon
erarbeitet und abgestimmt worden ist, als auch in Hinblick auf die entsprechend
geplante Finanzierung.
Der Petitionsausschuss kann daher die Eingabe nicht unterstützen, sondern nur
empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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