Region: Tyskland

Hilfe für Behinderte - Neugestaltung des Feststellungsverfahrens der Versorgungsämter

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
120 Støttende 120 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

120 Støttende 120 i Tyskland

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

12.05.2016 04.23

Pet 3-18-11-2171-021456



Hilfe für Menschen mit Behinderung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition

a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als

Material zu überweisen,

b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung



Der Petent setzt sich dafür ein, dass das derzeitige Feststellungsverfahren zur

Anerkennung eines Grades der Behinderung und eines Merkzeichens und deren

Befristungen durch die Versorgungsämter zu reformieren sind.

Der Petent führt im Einzelnen aus, dass bei einem Erstantrag auf Feststellung des

Grades der Behinderung (GdB) und des entsprechenden Merkzeichens medizinische

Unterlagen eingereicht würden. Das sei auch gerechtfertigt ebenso wie eine erneute

Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur bei reversiblen Krankheiten. Entwürdigend

sei jedoch die jährliche Überprüfung bei irreversiblen Krankheiten wie z. B. Autismus,

geistige Behinderung oder ein Nervenschaden. Dies sei nicht verständlich, da diese

Krankheiten nicht verschwinden, und es sei auch menschenunwürdig, da die meisten

der betroffenen Personen schon schwer genug an ihrem Schicksal zu tragen hätten.

Sie würden in regelmäßigen Abständen gedemütigt. Darüber hinaus kritisiert der

Petent auch die Bewertungstabelle zur Feststellung des GdB.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 73 Diskussionsbeiträge

und 120 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion verlief lebhaft und teilweise

kontrovers. Der Petent erhielt auch Unterstützung für sein Anliegen.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition eine Stellungnahme des

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Berücksichtigung

der Stellungnahme sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung

folgendermaßen aus:



Die maßgeblichen Vorgaben für eine korrekte und bei gleichen Erkrankungen

einheitliche Bewertung der verschiedenen Auswirkungen von Gesundheitsstörungen

sind in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen niedergelegt (Anlage zu § 2

Versorgungsmedizin-Verordnung). Sie werden vom BMAS herausgegeben und sind

die Grundlage für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht. Auf dieser Basis wird

die versorgungsärztliche Begutachtung durchgeführt, für die die entsprechenden

Behörden der Bundesländer zuständig sind. Das bedeutet, dass die Durchführung

des Schwerbehindertenrechts allein in der Verantwortung der Länder liegt, soweit

es um die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, den Grad der Behinderung

und die Anerkennung von Merkzeichen geht. Die zuständigen Landesbehörden

entscheiden auch, ob und gegebenenfalls in welchem zeitlichen Intervall die

Überprüfungen stattfinden. Eine vorgeschriebene jährliche Überprüfung und

Neufeststellung des GdB, wie sie der Petent kritisiert, gibt es nicht. Nach der

Erstfeststellung eines GdB kommt es des Öfteren innerhalb des Zeitraums von einem

Jahr zu einer Nachprüfung, die jedoch dann nicht jährlich wiederholt wird. Oft gilt die

Feststellung des GdB für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Betroffene kann im

Übrigen auch selbst, wenn er es aufgrund von Veränderungen für richtig hält und

ärztliche Attestierung dazu vorliegt, eine Überprüfung des GdB anstoßen.

Sofern sich der Petent kritisch äußert über die Bewertungstabelle zur Feststellung des

GdB, so ist darauf hinzuweisen, dass der GdB nur durch das Ausmaß der

Beeinträchtigung der Teilhabe in allen Lebensbereichen bestimmt ist, nicht durch eine

Diagnose und deren Einordnung in eine Klassifikation. Es geht ausschließlich um die

Auswirkungen einer Funktionsstörung beziehungsweise das Zusammenwirken

mehrerer Funktionsstörungen, wobei es bei mehreren Funktionsstörungen kein

Aufaddieren gibt, sondern das Gesamtbild der zusammenwirkenden

Beeinträchtigungen ausschlaggebend ist.

Der Petent sprach in seiner Petition gezielt irreversible Gesundheitsstörungen wie

Autismus oder geistige Behinderung an, deren Überprüfung er für unsinnig hält. Hierzu

weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass alle Gesundheitsstörungen, die in den

Versorgungsmedizinischen Grundsätzen niedergelegt sind, derzeit überprüft werden.

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die für

Deutschland seit 2009 verbindlich ist und deren Vorgaben 2011 in den NAP gegossen

wurden. Der NAP wird nach und nach innerhalb von zehn Jahren in mehr als 200

Einzelbereichen die Konvention umsetzen. Als ein Teilbereich unter vielen anderen



gehören dazu auch die Versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Bei deren

Gesamtüberarbeitung geht es jetzt um die Überprüfung der wissenschaftlichen

Aktualität der Grundsätze und deren Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der

medizinischen Forschung.

Der Petitionsausschuss hält es daher für angebracht, die vorliegende Petition der

Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu

überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, damit die Überlegungen des

Petenten in die Überarbeitung der Versorgungsmedizinischen Grundsätzen einfließen

können.

Begründung (pdf)


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