Regija: Njemačka

Hilfe für Behinderte - Recht auf Sparen für schwerbehinderte Menschen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
525 525 u Njemačka

Peticija je zaključena.

525 525 u Njemačka

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

14. 05. 2016. 04:25

Pet 3-18-11-2171-004344



Hilfe für Menschen mit Behinderung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –

als Material zu überweisen.

Begründung



Der Petent fordert dazu auf, das zurzeit gültige Eingliederungsgesetz für Behinderte

neu zu verhandeln.

Der Petent äußert sich sehr unzufrieden über die derzeitige gesetzliche Regelung,

wonach von den Menschen mit Behinderung bei Inanspruchnahme der ihnen

zustehenden sozialhilferechtlichen Hilfeleistung der Einsatz des eigenen Vermögens

verlangt wird, das einen geschützten Betrag von 2.600 Euro übersteigt. Damit seien

vor allem Menschen mit Behinderung, die unter großen Anstrengungen arbeiten und

Steuern zahlen, benachteiligt: Sie könnten keine Rücklagen bilden oder eine

angemessene Altersvorsorge betreiben, obwohl sie sich voll einbrächten. Der Petent

betrachtet diese Regelung als unfair und unchristlich, sie verstoße zudem gegen die

UN-Behindertenrechtskonvention. Hilfe für Menschen mit Schwerbehinderung müsse

kostenlos sein. Auch müsse ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, selbst für das

Alter vorzusorgen, wenn sie arbeiten. Nach dem Berufsleben dürften sie nicht

mittellos dastehen. Es bestehe daher dringender Reformbedarf.

Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 27 Diskussionsbeiträge

und 525 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion verlief kontrovers.

Das vom Petenten angesprochene Thema wird auch in anderen Internet-Foren

diskutiert und wurde in einem Beitrag eines politischen Magazins im Fernsehen

vorgestellt.

Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und

Soziales (BMAS) sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen

aus:



Schon seit längerem sind das BMAS, die ausführenden Bundesländer und

Kommunen im Gespräch mit den Behinderten-Verbänden und Experten und

Expertinnen über eine Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit

Behinderung. Darunter fällt auch die vom Petenten angesprochene Frage der

Vermögensbildung für Menschen mit Behinderung, die in die Arbeitswelt integriert

sind, und zwar unter dem Aspekt der Inklusion einerseits und dem Aspekt des

Grundgedankens der Subsidiarität andererseits

Im Frühjahr 2013 hatten sich Bund und Länder über Parteigrenzen hinweg darauf

verständigt, dass in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz

erarbeitet werden soll. Der Koalitionsvertrag vom November 2013 hat dies bekräftigt.

Die Arbeitsgruppe ‚Bundesteilhabegesetz‘ im BMAS hat die notwendige Vorarbeit

erbracht. Das lange geplante Bundesleistungsgesetz, jetzt ‚Bundesteilhabegesetz‘,

wird seit 2015 erarbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren wird aller Voraussicht nach

im Frühjahr 2016 beginnen und soll noch im Jahr 2016 beendet werden.

Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten und empfiehlt daher

die Petition der Bundesregierung – dem BMAS – als Material zu überweisen, um die

dort angestellten Überlegungen in die konkrete Planung des Bundesteilhabegesetzes

einzubeziehen.

Begründung (pdf)


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