Region: Tyskland

Hilfe für Behinderte - Vergünstigungen bei der Nutzung von ICE-Zügen für Menschen mit einer Behinderung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
161 Stödjande 161 i Tyskland

Petitionen har nekats

161 Stödjande 161 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-03-10 03:24

Pet 3-18-11-2171-016853

Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Petent fordert, dass Menschen mit Behinderung, die die Bundesbahn kostenlos
nutzen können, dies nicht nur unter Ausschluss von ICE- und IC-Zügen tun dürfen,
sondern für diese beiden Komfort-Kategorien zumindest einen substanziellen Rabatt
erhalten oder die eingeräumte Vergünstigung auch grundsätzlich anfällt.
Der Petent legt im Einzelnen dar, dass Menschen mit Behinderung gegen die Zahlung
einer Jahresgebühr die Bahn kostenlos nutzen könnten, jedoch bei den IC- und ICE-
Zügen den vollen Fahrpreis zahlen müssten. Das führe dazu, dass bei Nutzung der
kostenlosen Verbindungen für längere Strecken häufiger umgestiegen werden müsse,
was für Menschen mit Behinderung bei Bahnsteigwechsel mit Gepäck beschwerlich
sei. Es müsse daher eine Erweiterung der kostenlosen Nutzung auch auf IC- und ICE-
Züge geben. Ansonsten wären Menschen mit Behinderung deutlich schlechter gestellt
und benachteiligt.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 27 Diskussionsbeiträge
und 161 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion verlief kontrovers.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
folgendermaßen zusammenfassen:
Derzeit gilt die Regelung, dass schwerbehinderte Menschen, die in ihrer
Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, einen Anspruch
auf unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr haben (§§ 145 ff. Neuntes

Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX). Das betrifft gehbehinderte, außergewöhnlich
gehbehinderte, hilflose, gehörlose und blinde Menschen (Merkzeichen G, aG, H, Gl
und Bl im Schwerbehindertenausweis). Die unentgeltliche Beförderung gilt für den
Nahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszügen. Seit
dem 1. September 2011 können schwerbehinderte Menschen außerdem bundesweit
durchgängig mit allen Nahverkehrszügen, Regionalbahnen, dem Regionalexpress,
dem Interregio-Express und den S-Bahnen in der 2. Klasse kostenlos fahren. Wer von
der unentgeltlichen Beförderung Gebrauch machen möchte, ist zu einer
Eigenbeteiligung verpflichtet in Höhe von 60 Euro (früher 120 DM) im Jahr, seit 2013
72 Euro. Dies war die erste Erhöhung seit 1984.
Der Petent stellt richtigerweise fest, dass längere Reisen mit Zügen des Nahverkehrs
oft beschwerlicher sind, da häufigeres Umsteigen notwendig wird. Dafür sind sie dann
kostenfrei. Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass Menschen mit Behinderung
– wie alle anderen Fahrgäste auch – für längere Reisen einen Fernverkehrszug wählen
und die entsprechende Fahrkarte kaufen. Der Petitionsausschuss gibt dabei zu
bedenken, dass der Hintergrund für die kostenfreie Benutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel der Gedanke des Nachteilsausgleichs war: Da schwerbehinderte
Menschen die alltagsüblichen Strecken an ihrem Wohnort nicht so gut (oder gar nicht)
zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen können wie nichtbehinderte Menschen,
wurde – zum Ausgleich dieses Nachteils – die kostenfreie Benutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel wie Busse, Straßenbahnen usw. eingeräumt. Zunächst galt das nur für
den Orts- und Nachbarortsverkehr, seit 1979 wurde die Eisenbahn im Umkreis von 50
km einbezogen, in Verkehrsverbünden auch darüber hinaus. Diese 50-km-
Beschränkung wurde wie bereits erwähnt zum 1. September 2011 aufgehoben, so
dass nun bundesweit die Nahverkehrszüge kostenlos benutzt werden können. Schon
diese Regelung hat den ursprünglichen Gedanken des Nachteilsausgleichs hinter sich
gelassen. Eine weitere Ausdehnung des kostenlosen Fahrens, jetzt auf ICE-Züge, hält
der Petitionsausschuss nicht für angezeigt.
Der Schwerpunkt der Politik für behinderte Menschen hinsichtlich der Mobilität liegt
vielmehr bei der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit in der Infrastruktur des
öffentlichen Verkehrs und in den öffentlichen Verkehrsmitteln selbst. Der Gedanke der
Inklusion gebietet es, dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen die
öffentlichen Verkehrsmittel ebenso nutzen können wie die anderen Menschen. Auch
wenn es hier schon viele Verbesserungen gegeben hat und z. B. jedes Jahr rund 100

Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden, bleibt noch viel zu tun. Dies hat Priorität vor
weiteren kostenlosen Fahrtmöglichkeiten.
Unter Berücksichtigung dieser Darlegungen kann der Petitionsausschuss das
Anliegen nicht unterstützen, sondern nur empfehlen, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


Bidra till att stärka medborgarnas delaktighet. Vi vill göra din oro hörd samtidigt som vi förblir oberoende.

Donera nu