Regija: Njemačka

Hilfe für Menschen mit Behinderung - Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung zur Ausgabe einer Chipkarte zur Datenspeicherung

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 5 u Njemačka

Peticija je odbijena.

5 5 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2016
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

11. 09. 2017. 13:06

Pet 3-18-11-2171-036766

Hilfe für Menschen mit Behinderung


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte mit seiner Petition erreichen, dass Schwerbehindertenausweise
als Chipkarten ausgegeben werden und dass das für die unentgeltliche Beförderung
erforderliche Beiblatt mit Wertmarke auf dem Schwerbehindertenausweis gespeichert
werden soll.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von dem
Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 32 Mitzeichnern
unterstützt. Außerdem gingen 20 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens des
Petenten lässt sich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des BMAS wie folgt
zusammenfassen:
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweis-
Verordnung vom 7. Juni 2012 kann der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte
ausgestellt werden. Die Neugestaltung des Schwerbehindertenausweises wurde in
zahlreichen Besprechungen der Bundesregierung, den Ländern und den Verbänden
behinderter Menschen erörtert.
Die Länder und die Verbände haben sich im Ergebnis für den
Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte ausgesprochen. Zur Erleichterung der
Handhabung wurde das Beiblatt mit Wertmarke auf die Größe des

Schwerbehindertenausweises verkleinert. Um Fälschungen insbesondere für Zwecke
der unentgeltlichen Beförderung zu erschweren, hat die neue Wertmarke ein
bundeseinheitliches Hologramm. Auf einen Chip bzw. die Integration der Wertmarke
durch einen maschinenlesbaren Chip wurde verzichtet, weil dies zusätzliche Kosten
bei der Herstellung des Schwerbehindertenausweises verursacht hätte. Auch die
Verbände sahen Ausweise mit Speicherfunktion kritisch.
Da die Abstimmung mit den Ländern und den Verbänden sich als sehr schwierig
gestaltet hatte und die Neuregelung erst vier Jahre zurück liegt und sich weder auf
Bundes- noch auf Länderebene eine Tendenz zu einer Änderung der bisherigen
Positionen abzeichnet, kann der Petitionsausschuss nicht erkennen, dass es für das
Anliegen des Petenten derzeit eine politische Mehrheit geben könnte.
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen kann der Petitionsausschuss die von
dem Petenten geforderte Ausgabe von Schwerbehindertenausweisen als Chipkarten
nicht unterstützen.
Da der Ausschuss zudem die zugrundeliegende Rechtslage für sachgerecht hält und
sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen
vermag, sieht er hinsichtlich des Vorbringens der Petenten keine Veranlassung zum
Tätigwerden.
Daher empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des
Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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