Regija: Njemačka
Dijalog

Hilfe für Menschen mit Behinderung - Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen auch in leichter Sprache

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 56 u Njemačka

Zbirka završena

56 56 u Njemačka

Zbirka završena

  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

25. 05. 2019. 04:30

Petitionsausschuss

Pet 3-19-11-2171-008696
18059 Rostock
Hilfe für Menschen mit
Behinderung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material
zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Der Petent fordert, dass Gesetze und Verordnungen auch in Leichter Sprache
veröffentlicht werden. Das würde den Anforderungen der
UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass Gesetzes- und
Verordnungstexte in der Regel schwer verständlich seien. Sie sollten daher in einer
Sprache veröffentlicht werden, die auch Menschen mit Behinderung leicht verstehen
könnten.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 80
Mitzeichnende an, und es gingen zehn Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Petitionsausschuss

Unter „Leichter Sprache“ wird eine besondere Form der textlichen Darstellung
verstanden, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern, unterstützt
durch Bildelemente, besteht. Sie wird beispielsweise in Broschüren, Flyern,
Informationsseiten oder Websites zusätzlich zum Standardtext verwandt. Die Textversion
in Leichter Sprache wird von qualifizierten Personen erstellt, wobei die Bundesregierung
mit dem „Netzwerk Leichte Sprache“ sowie mit Expertinnen und Experten der Verbände
von Menschen mit Behinderung zusammenarbeitet.
Die Verpflichtung von Behörden, Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung zu
stellen, ergibt sich aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen
(UN-BRK), die in Deutschland unmittelbar anwendbar und für Bund, Länder und
Kommunen verbindlich ist. Im Einklang mit der UN-BRK gibt die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung seit 2011 konkrete Regelungen zur
Leichten Sprache vor. Jede Behörde der Bundesverwaltung muss auf ihrem
Internetauftritt zusätzlich Informationen in Leichter Sprache bereitstellen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts hat der
Deutsche Bundestag im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zudem die
Verpflichtung zur vermehrten Information mittels einfacher Texte geschaffen. Seit 1.
Januar 2018 sollen Bundesbehörden und Sozialversicherungsträger mit Menschen mit
einer geistigen oder seelischen Behinderung in einfacher und verständlicher Sprache
kommunizieren. Dies gilt sowohl für die mündliche als auch für die schriftliche
Kommunikation. Damit einhergehend sollen die von der Regelung erfassten Behörden
und Sozialversicherungsträger ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in
Leichter Sprache auf- und ausbauen.

In Hinblick auf die Forderung des Petenten, Gesetzestexte in Leichter Sprache zu
formulieren, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Bundesregierung, um den
Zielbestimmungen des BGG gerecht zu werden, Erläuterungen zu einzelnen Gesetzen in
Leichter Sprache auf den Internetseiten der Bundesministerien zur Verfügung stellt.

Der Petitionsausschuss begrüßt die Eingabe, mit der der Petent auf ein grundlegendes
Anliegen in einer inklusiven Gesellschaft aufmerksam macht. Der Zugang zu
Rechtsquellen und Informationen stellt eine Grundvoraussetzung für eine umfassende
Petitionsausschuss

und selbstständige Teilhabe an der Gesellschaft dar. Dies gilt auch für Gesetzes- und
Verordnungstexte, die im Allgemeinen in einer komplexen Sprache verfasst sind und
insbesondere Menschen mit Behinderung vor besonders große Herausforderungen stellen
können.

Der Petitionsausschuss unterstützt die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung den
Verpflichtungen aus der UN-BRK nachkommt und hält die aufgeführten Ansätze für
sinnvoll. Der Gebrauch von Leichter Sprache sollte weiter ausgebaut und so
flächendeckend Informationen in einer Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, die
auch für Menschen mit Behinderung gut verständlich und zugänglich sind. Daher
unterstützt der Petitionsausschuss die Eingabe, mit der der Petent auf diesen
Ausbaubedarf aufmerksam macht.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
Material zu überweisen, damit diese in anstehende Überlegungen und Gesetzesinitiativen
mit einbezogen wird, und die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet
erscheint.

Begründung (PDF)


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