Hilfen für private Vermieter von Ferienwohnungen

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
12 Toetav 12 sees Schleswig-Holstein

Petitsioon viidi lõpule

12 Toetav 12 sees Schleswig-Holstein

Petitsioon viidi lõpule

  1. Algatatud 2020
  2. Kogumine valmis
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

19.06.2020 04:39

16.06.2020Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 12 Mitzeichnern unterstütz wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgebrachten Argumente unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus geprüft und beraten.Das Wirtschaftsministerium bestätigt, dass für die Gewährung der Corona-Soforthilfe des Bundes ursprünglich das Steuerrecht als Anknüpfungspunkt gewählt worden sei, um zunächst eine Abgrenzung von gewerblicher zu privater Tätigkeit anhand bekannter Merkmale vornehmen zu können. Da private Vermieter nicht zu den typischen Wirtschaftsakteuren gehören würden, habe die Vielzahl der privaten Vermieter in Deutschland erst einmal aus dem Kreis der Antragsberechtigten herausgehalten werden sollen. Andernfalls wäre das System in finanzieller Hinsicht sicherlich überfordert gewesen. Daraus sei die Folge erwachsen, dass auch Privatvermieter von Ferienwohnungen nicht antragsberechtigt gewesen seien.Um diese unbefriedigende Situation für private Ferienwohnungsinhaber zu ändern, habe es Nachverhandlungen mit dem Bund gegeben. Nunmehr werde bei der Vermietung von Ferienwohnungen auf gewerbliche Grundsätze abgestellt. Dadurch liege eine förderfähige gewerbliche Vermietung vor, wenn sie im Haupterwerb erfolge, jede Vermietungsdauer maximal 6 Wochen betrage und entsprechende Mieterwechsel aufweise. Maßgeblich zur Beurteilung der Förderfähigkeit sei zudem auch das Angebot von zusätzlich buchbaren Dienstleistungen wie Reinigung oder Frühstück, angestelltes Personal, das bei der Durchführung der Zusatzangebote unterstütze sowie eine fortlaufende geschäftsmäßige Bewerbung des Objektes.Dem Petitionsausschuss ist die Bedeutung des Tourismus für Schleswig-Holstein bewusst. Um die zahlreichen Touristen beherbergen zu können, sei daher gerade eine Vielzahl unterschiedlicher Ferienunterkünfte besonders wichtig. Allerdings haben gerade Anbieter für den touristischen Bereich in den vergangenen Wochen einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus hinnehmen müssen. Daher begrüßt der Petitionsausschuss, dass die Kriterien für die Corona-Soforthilfe des Bundes zwischenzeitlich modifiziert werden konnten, sodass eine gewisse Gleichstellung der gewerblichen und privaten Vermieter von Ferienwohnungen erreicht worden ist. Der Ausschuss entnimmt der Stellungnahme, dass die Antragsfrist für das Soforthilfeprogramm bereits Ende Mai abgelaufen ist. Er spricht dem Ministerium seinen Dank aus, dass der Hauptpetent aus diesem Grund bereits im Vorfeld der Ausschussberatung über die neue Entwicklung informiert wurde.Ferner stellt der Ausschuss fest, dass die Vermietung von Ferienwohnungen seit dem 19. Mai unter Auflagen wieder möglich ist. Er möchte seiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich das wirtschaftliche Leben durch die Lockerungen über den Sommer wieder etwas normalisiert und eine gewisse Entspannung des Infektionsgeschehens auch zu einer wirtschaftlichen Erholung beiträgt.Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt voraussichtlich in der Tagung vom 23. bis 25. September 2020.


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Annetage nüüd