Região: Alemanha
Sucesso
Cultura

Hilfsmaßnahmen für Komparsen, die wegen COVID-19 kein Einkommen haben

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
542 Apoiador 541 em Alemanha

A petição contribuiu para o sucesso

542 Apoiador 541 em Alemanha

A petição contribuiu para o sucesso

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Sucesso

A petição foi bem-sucedida!

26/03/2020 13:49

ausführliche und informative Überarbeitung der Beschreibung


Neuer Petitionstext: Worum geht es?
Um Es geht um Soforthilfsmaßnahmen für Komparsen Komparsen/Statisten/Kleindarsteller und alle weiteren Filmschaffenden, welche die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind und nicht zu den Solo-Selbstständigen zählen. gezählt werden. Sie leben als Haupteinnahmequelle von dieser Tätigkeit ohne die Sozialkassen zu belasten. Der berufliche Status lautet hierfür: unständig beschäftigt.
hierfür lautet: UNSTÄNDIG BESCHÄFTIGT.
Begründung
Seit Mitte März haben notwendiger und sinnvoller Weise nahezu alle Film- und TV-Produktionen zum Kampf gegen das Corona-Virus ihre Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit eingestellt bzw. einstellen müssen.
Momentan befindet sich diese Beschäftigtengruppe vor einer existenziellen Bedrohung, vergleichbar zu Künstlern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen. Allerdings fallen sie qua Definition nicht unter den Rettungsschirm der Bundesregierung. Sie werden nicht dieser Gruppe zugeordnet, da sie weisungsgebunden arbeiten und damit Angestellte sind. Sie sind KURZZEITIG BEFRISTETE ANGESTELLTE, jeweils für einen Tag. Für jeden Arbeitstag wird ein neuer Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Produktion geschlossen unter Angabe der Steuer-ID und der SV-Nummer. Die Produktion und der Einsatzort wechseln dabei täglich. Die Anzahl dieser Beschäftigten liegt alleine in NRW in einer Größenordnung eines größeren mittelständigen Unternehmens. Viele Komparsen, die davon leben müssen, kommen auf schätzungsweise 150-200 Drehtage im Jahr.
Nach momentanem Stand bleibt den Existenzbedrohten nur die Beantragung der Grundsicherung. (D.h. Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II .) Wohingegen Mitglieder der KSK die Möglichkeit haben, einen Sofortzuschuss zu bekommen und Solo-Selbstständige ebenfalls eine Soforthilfsmaßnahme beantragen können.
Diese Form der Beschäftigung als kurzzeitig Befristeter Angestellter hat den Nachteil, dass selbst bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und das über mehrere Jahre kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Da auch niemand gekündigt werden muss und niemand Kurzarbeit entscheiden kann, stehen diese Beschäftigten jetzt im Regen. Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft, kein sonstiger Verband kämpft für diese arbeitswilligen Menschen!
· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie existenziell diese Krise überstehen bis sie erneut durchstarten können.
· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie nicht ihre Existenz verlieren.
· Die Komparsen wählen diesen Weg, da jeder Einzelkämpfer ist und keiner für diese Beschäftigtengruppe kämpft.
Was soll erreicht werden?
Erreicht werden soll, dass sehr schnell auch unständig beschäftigte einen Beschäftigten ein Anspruch auf eine der unbürokratischen Soforthilfsmaßnahmen haben.
gewährt wird, wie für die Mitglieder der KSK und für die Solo-Selbstständigen entschieden wurde.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 224 (223 in Deutschland)


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