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Hilfsmaßnahmen für Komparsen, die wegen COVID-19 kein Einkommen haben

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
542 Toetav 541 sees Saksamaa

Petitsioon on edule kaasa aidanud

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Petitsioon on edule kaasa aidanud

  1. Algatatud 2020
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Petitsioon õnnestus!

16.02.2021 14:59

Update 6 16.2.2021
Liebe Unterzeichner,

Das ist jetzt die offizielle Abschlussmail der Petition vom letzten Jahr.

Die meisten werden wissen, dass es letztes Jahr verschiedene Petitionen gegeben hat, die auf die unzureichenden Hilfsmaßnahmen in der Kulturbranche hingewiesen haben. Unsere Komparsen-Petition war eine dieser vielen verschiedenen Petitionen.
Nachdem wir sie letztes Jahr offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht hatten, gab es hin und wieder eine Info-Benachrichtigung von dort, dass die Angelegenheit weiterhin in einer der vielen Bearbeitungsphasen ist. Ein abschließendes Antwortschreiben ist nicht erfolgt.

Allerdings können seit heute, 16.02.2021, auch unständig Beschäftigte eine Hilfeleistung beantragen. Und vielleicht hat unsere Petition auch ein klein wenig mit dazu beigetragen...

„Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse: Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Künstlerinnen und Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben.“

Die Hilfe, die in Anspruch genommen werden kann, nennt sich Neustarthilfe. Der Antrag kann von jedem unständig Beschäftigten ganz einfach online gestellt werden, auf folgender Seite

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html 

Man muss dann etwas runterscrollen und kommt zum Direktantrag. Der Antrag selber ist dann wirklich einfach gehalten, es müssen nur die Referenzwerte laut Steuerklärung 2019 angegeben werden und ein paar Nummern, die man sowieso immer mal wieder angeben muss und ein paar Häkchen müssen gesetzt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass man seine Steuererklärung über Elster macht und dementsprechend ein Elster-Zertifikat hat. Sollte man das noch nicht haben, kann man es dafür beantragen.

In wie weit das jetzt auf jeden einzelnen zutrifft und beantragt werden kann, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen


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