Regione: Germania
Successo
Cultura

Hilfsmaßnahmen für Komparsen, die wegen COVID-19 kein Einkommen haben

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
542 Supporto 541 in Germania

La petizione ha contribuito al successo

542 Supporto 541 in Germania

La petizione ha contribuito al successo

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Successo

La petizione ha avuto successo!

16/02/2021, 14:59

Update 6 16.2.2021
Liebe Unterzeichner,

Das ist jetzt die offizielle Abschlussmail der Petition vom letzten Jahr.

Die meisten werden wissen, dass es letztes Jahr verschiedene Petitionen gegeben hat, die auf die unzureichenden Hilfsmaßnahmen in der Kulturbranche hingewiesen haben. Unsere Komparsen-Petition war eine dieser vielen verschiedenen Petitionen.
Nachdem wir sie letztes Jahr offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht hatten, gab es hin und wieder eine Info-Benachrichtigung von dort, dass die Angelegenheit weiterhin in einer der vielen Bearbeitungsphasen ist. Ein abschließendes Antwortschreiben ist nicht erfolgt.

Allerdings können seit heute, 16.02.2021, auch unständig Beschäftigte eine Hilfeleistung beantragen. Und vielleicht hat unsere Petition auch ein klein wenig mit dazu beigetragen...

„Sonderfall kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigungsverhältnisse: Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Künstlerinnen und Künstler, die nur kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge haben, sind in einer ähnlichen Situation wie Soloselbständige. Denn mit dem Lockdown sind ihre potenziellen Arbeitgeber (zum Beispiel die Theater und Bühnen) geschlossen. Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung ist hierfür, dass die Antragstellenden für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben.“

Die Hilfe, die in Anspruch genommen werden kann, nennt sich Neustarthilfe. Der Antrag kann von jedem unständig Beschäftigten ganz einfach online gestellt werden, auf folgender Seite

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html 

Man muss dann etwas runterscrollen und kommt zum Direktantrag. Der Antrag selber ist dann wirklich einfach gehalten, es müssen nur die Referenzwerte laut Steuerklärung 2019 angegeben werden und ein paar Nummern, die man sowieso immer mal wieder angeben muss und ein paar Häkchen müssen gesetzt werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass man seine Steuererklärung über Elster macht und dementsprechend ein Elster-Zertifikat hat. Sollte man das noch nicht haben, kann man es dafür beantragen.

In wie weit das jetzt auf jeden einzelnen zutrifft und beantragt werden kann, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen


02/06/2020, 12:17

Liebe Unterzeichner,

Heute haben wir die Mitteilung erhalten, dass unsere Petition offiziell beim deutschen Bundestag veröffentlicht wurde. Hier das Schreiben des Petitionsausschuss des deutschen Bundestages:

Ihre Petition wurde heute unter dem Titel Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Leistungen bei Arbeitslosigkeit für unständig Beschäftigte mit der ID 110265 veröffentlicht.
Sie kann nun von anderen Internetnutzern gelesen, diskutiert und unterstützt werden.
Ihre Petition können Sie unter folgender URL aufrufen:
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_26/Petition_110265.html
Mit freundlichen Grüßen
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

"Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der der Bundesregierung übermittelt wird. Dabei sind unterschiedlich weitreichende Beschlüsse möglich, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden."
(nachzulesen unter Die parlamentarische Prüfung einer Petition)

Der Petitionsausschuss wird dementsprechend auf jeden Fall über unsere Petition beraten und entscheiden.
Deswegen möchten wir euch bitten, die offizielle Petition beim deutschen Bundestag zu unterzeichnen, je mehr Unterzeichner diese findet, desto eher besteht die Möglichkeit einer positiven Entscheidung.

Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen


26/04/2020, 14:17

Liebe Unterzeichner,

herzlichen Dank für eure Unterschriften!

Die Zeichnungsfrist der Petition ist zu Ende und wir haben insgesamt 542 Unterschriften erzielt, darauf können wir stolz sein!

Wir haben die Petition heute an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Natürlich ist uns bewusst, dass die Chance, dass die Petition Beachtung findet, minimal ist.
Dennoch glauben wir, dass es immer besser ist, etwas zu versuchen, als gar nichts zu tun. Nur so können sich evtl. Veränderungen ergeben.

Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen


11/04/2020, 17:24

Liebe Unterzeichner,

herzlichen Dank für eure Unterschriften!

Wie einige von euch sicherlich bemerkt haben, gibt es inzwischen auch ein paar andere Petitionen, die sich mit derselben Thematik beschäftigen, unterschreibt diese nach Möglichkeit auch! Je mehr Unterschriften insgesamt zusammenkommen, desto eher besteht die Chance, dass sich etwas ändert!

Durch unsere (und auch von anderen geschriebenen) Mails an verschiedene Institutionen und Verbände, wird allgemein und damit in der Öffentlichkeit immer deutlicher, dass besonders in der Film- und TV-Branche zu viele Beschäftigte keine der Soforthilfen in Anspruch nehmen können, so dass letztendlich nur die Beantragung der Grundsicherung in Frage kommt.

Der BFFS hat deswegen bereits Vorschläge an die Politik gerichtet, unter anderem, dass auch berufsmäßig Unständige Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen können:

„Der BFFS schlägt vor, auch berufsmäßig Unständige – vorübergehend – in die Kurzarbeitergeld-Regelungen einzugliedern!
Monatsprinzip bei Kurzarbeitergeldberechnung
Die Kurzarbeitergeld-Lösung stammt aus Wirtschaftsbereichen, die überwiegend von unbefristeten Beschäftigten geprägt sind – im Gegensatz zu unserer Theater- und vor allem Filmbranche. Dort gibt es zumeist befristete Beschäftigungen, die wiederum in sehr kurze, weniger als einen Monat dauernde Beschäftigungsinsel gestückelt sind. Unternehmen und auch manche Stellen der Bundesagentur für Arbeit sind unsicher, wie die Kurzarbeitergeld-Regelungen auf solch atypischen Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden sind. Ihnen muss geholfen und nahegelegt werden, grundsätzlich vom Monatsprinzip auszugehen. Denn eine auf den Tag genaue anteilige Beitragsbemessungsgrenze wäre für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes wie der Arbeitgeberaufstockung administrativ weder zu handhaben, noch würde sie zu einem Kurzarbeitergeld führen, das der Rede wert wäre.
Der BFFS schlägt eine Klarstellung vor, für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nur Beitragsbemessungsgrenzen ganzer Kalendermonate, also das Monatsprinzip, anzuwenden!“
Außerdem gibt es zur Zeit eine Umfrage über die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen für die Menschen in der Film- und Fernsehproduktion um eine substanzielle Verbesserung der Hilfemaßnahmen für die Branche zu erreichen. Auch hier gilt, je mehr an dieser Umfrage teilnehmen, desto eher besteht die Möglichkeit einer Nachbesserung! Hier der Link zu der Umfrage:

easy-feedback.de/CORONA-Umfrage/1222808/zwH87d-be3b2f63f386d522c35d85109d1e2c1a

Und zum Schluss:
Bitte helft weiterhin mit, die Petition bekannt zu machen, auch wenn sie die kleinste von allen gleichgesinnten Petitionen ist, wir haben mit Stand heute 523 Unterschriften, was bereits ein tolles Ergebnis ist!
Nur sind wir weitaus mehr Komparsen, auch wenn nicht alle von uns diesen Job hauptberuflich ausüben. Für die Unterschriften ist es aber nicht wichtig ob wir hauptberuflich oder als Student, Rentner oder unter einem sonstigen Status als Komparse arbeiten, es geht einfach darum, dass wir Komparsen sind und wie jeder andere in der Film- und TV-Branche Beschäftigte ebenfalls dazu gehören! Deswegen teilt die Petition bitte auf euren FB-Seiten oder wo auch immer! Dankeschön dafür!

Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen


02/04/2020, 12:59

Liebe Unterzeichner,

ein kleines Update zur unserer Petition:

Nachdem schon das Branchenportal Crew United am 26. März auf unsere Petition hingewiesen hat, sowie die ZAV auf ihrer FB-Seite am 27. März, unterstützt uns seit dem 30. März auch komparse de mit einem Link zur Petition.

Wir haben am 01. April ein ausführlicheres Telefonat mit ver.di Filmunion, Standort Köln geführt, mit dem Ergebnis, dass unser Anliegen auf Branchenebene weitergegeben und sich um eine Lösungsfindung bemüht wird.

Desweitern haben wir inzwischen mit mehreren Behörden/Ämtern/Organisationen Kontakt aufgenommen und versuchen auf unsere Situation aufmerksam zu machen. In den meisten Fällen warten wir da allerdings noch auf Rückantwort.

Wer immer mag, bitte helft weiter mit, die Petition bekannt zu machen!

Liebe Grüße und bleibt gesund
Jenny Villier
und weitere Komparsen


27/03/2020, 09:07

Liebe Unterzeichner,

Das Branchenportal Crew United hat in seiner gestrigen Brancheninfo auf die Petition hingewiesen.
Wir erhoffen uns dadurch eine weitere Reichweite.

Parallel zu der Petition erarbeiten wir zurzeit ein Schreiben, welches an die Arbeitsminister der einzelnen Bundesländer gerichtet ist. Darin wollen wir ebenfalls auf die Situation aufmerksam machen.

Liebe Grüße
Jenny Villier
und weitere Komparsen


26/03/2020, 13:49

ausführliche und informative Überarbeitung der Beschreibung


Neuer Petitionstext: Worum geht es?
Um Es geht um Soforthilfsmaßnahmen für Komparsen Komparsen/Statisten/Kleindarsteller und alle weiteren Filmschaffenden, welche die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind und nicht zu den Solo-Selbstständigen zählen. gezählt werden. Sie leben als Haupteinnahmequelle von dieser Tätigkeit ohne die Sozialkassen zu belasten. Der berufliche Status lautet hierfür: unständig beschäftigt.
hierfür lautet: UNSTÄNDIG BESCHÄFTIGT.
Begründung
Seit Mitte März haben notwendiger und sinnvoller Weise nahezu alle Film- und TV-Produktionen zum Kampf gegen das Corona-Virus ihre Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit eingestellt bzw. einstellen müssen.
Momentan befindet sich diese Beschäftigtengruppe vor einer existenziellen Bedrohung, vergleichbar zu Künstlern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen. Allerdings fallen sie qua Definition nicht unter den Rettungsschirm der Bundesregierung. Sie werden nicht dieser Gruppe zugeordnet, da sie weisungsgebunden arbeiten und damit Angestellte sind. Sie sind KURZZEITIG BEFRISTETE ANGESTELLTE, jeweils für einen Tag. Für jeden Arbeitstag wird ein neuer Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Produktion geschlossen unter Angabe der Steuer-ID und der SV-Nummer. Die Produktion und der Einsatzort wechseln dabei täglich. Die Anzahl dieser Beschäftigten liegt alleine in NRW in einer Größenordnung eines größeren mittelständigen Unternehmens. Viele Komparsen, die davon leben müssen, kommen auf schätzungsweise 150-200 Drehtage im Jahr.
Nach momentanem Stand bleibt den Existenzbedrohten nur die Beantragung der Grundsicherung. (D.h. Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II .) Wohingegen Mitglieder der KSK die Möglichkeit haben, einen Sofortzuschuss zu bekommen und Solo-Selbstständige ebenfalls eine Soforthilfsmaßnahme beantragen können.
Diese Form der Beschäftigung als kurzzeitig Befristeter Angestellter hat den Nachteil, dass selbst bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und das über mehrere Jahre kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Da auch niemand gekündigt werden muss und niemand Kurzarbeit entscheiden kann, stehen diese Beschäftigten jetzt im Regen. Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft, kein sonstiger Verband kämpft für diese arbeitswilligen Menschen!
· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie existenziell diese Krise überstehen bis sie erneut durchstarten können.
· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie nicht ihre Existenz verlieren.
· Die Komparsen wählen diesen Weg, da jeder Einzelkämpfer ist und keiner für diese Beschäftigtengruppe kämpft.
Was soll erreicht werden?
Erreicht werden soll, dass sehr schnell auch unständig beschäftigte einen Beschäftigten ein Anspruch auf eine der unbürokratischen Soforthilfsmaßnahmen haben.
gewährt wird, wie für die Mitglieder der KSK und für die Solo-Selbstständigen entschieden wurde.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 224 (223 in Deutschland)


25/03/2020, 14:32

Die Beschreibung wurde zur besseren Verständlichkeit geändert.


Neuer Petitionstext: Finanzielle Unterstützung Worum geht es?
Um Soforthilfsmaßnahmen
für Berufskomparsen! Es gibt ja inzwischen eine ganze Reihe von Sofortmaßnahmen zur Unterstützung bei Verdienstausfällen wegen COVID-19 Komparsen und alle weiteren Filmschaffenden, welche nicht in der Kulturbranche. Das ist super Künstlersozialkasse versichert sind und wird nicht zu den Solo-Selbstständigen zählen. Der berufliche Status lautet hierfür: unständig beschäftigt.
Was soll erreicht werden?
Erreicht werden soll, dass
auch vielen weiterhelfen!
Allerdings ist keine dieser Maßnahmen
unständig beschäftigte einen Anspruch auf Berufskomparsen anwendbar. Ich habe deswegen nach Berlin geschrieben, sowohl an die Bundeskanzlerin persönlich als auch an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes.
Vom Kreativ-Bund habe ich
eine Antwort erhalten. Sehr nett formuliert, nur hilft das alles nicht weiter. Und da steht halt auch drin, dass es sich um eine individuelle Situation handelt.
Deswegen dachte ich, ist es vielleicht gut, wenn ganz viele Berufskomparsen nach Berlin schreiben, damit wir nicht durchs Raster fallen und für uns auch etwas getan werden kann!
Zum Beispiel könnte ja die Soforthilfe dahingehend angepasst werden, dass man anstatt den Nachweis einer Mitgliedschaft in
der KSK, die Bescheinigung seiner Krankenkasse über unständig beschäftigt einreicht.
Das hier war die Antwort vom Kreativ-Bund:
Sehr geehrte Frau Villier,
danke für Ihre Nachricht. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Antworten zu individuellen Situationen und Einzelfällen geben können. Auf unserer Webseite haben wir eine Linksammlung zusammengestellt, auf der wir versuchen, möglichst umfangreich Kontaktinformationen und aktuelle Maßnahmen und Angebote zusammenzustellen. Vielleicht finden Sie dort den *die richtige*n Ansprechpartner*in für Ihre Frage.
Also schreibt bitte alle nach Berlin und unterzeichnet die Petition!
Danke schön!
Soforthilfsmaßnahmen haben.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 136 (135 in Deutschland)


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