Terület: Németország

Hochschulwesen - Ablehnung des Entwurfs zum Masterplan Medizinstudium 2020

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
805 Támogató 805 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

805 Támogató 805 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2018. 08. 14. 4:25

Pet 2-18-15-2121-034080 Ärzte

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der
Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Entwurf zum Masterplan
Medizinstudium 2020 in dieser Form abzulehnen und zur weiteren Überarbeitung in
die Bund-Länder-Konferenz zurückzugeben.

Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 805 Mitzeichnungen sowie
21 Diskussionsbeiträge ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

Der Petent wendet sich gegen Inhalte des Masterplans Medizinstudium 2020,
insbesondere lehnt er eine Quartalisierung des Praktischen Jahres, eine Pflichtprüfung
im Fach Allgemeinmedizin im mündlich-praktischen Examen und eine "Landarztquote"
ab.

Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist von den Gesundheits- und
Wissenschaftsministerinnen und -ministern des Bundes und der Länder am
31. März 2017 beschlossen worden. Er enthält die vom Petenten kritisierten
Maßnahmen, d. h. die verpflichtende Prüfung im Fach Allgemeinmedizin am Ende des
Studiums (Maßnahme 16), die Quartalisierung des Praktischen Jahres (Maßnahme
17.1) sowie die sogenannte "Landarztquote" (Maßnahme 37).
Die beiden ersten Maßnahmen dienen der Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium.
Die Umstellung des Praktischen Jahres von Tertialen auf Quartale ermöglicht es, ein
Wahlquartal in der Allgemeinmedizin abzuleisten. Außerdem wird die
Allgemeinmedizin verpflichtendes Prüfungsfach im Dritten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung. Um einen besseren Einblick der Studierenden in die ambulante
vertragsärztliche Versorgung allgemein zu gewährleisten, enthält der Masterplan
zusätzlich die Pflicht, ein Wahlquartal des Praktischen Jahres in der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung abzuleisten.

Die vom Petenten erwähnte Pflichtfamulatur in der ambulanten Krankenversorgung
(§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Approbationsordnung für Ärzte - ÄApprO) gewährleistet dies nicht in
gleicher Intensität. Der Masterplan sieht insoweit vor, dass die Verpflichtung, einen Teil
der viermonatigen Famulatur in einer hausärztlichen Praxis zu absolvieren, entfallen
kann. Diese Maßnahme bezieht sich auf den in § 7 Abs. 2 Nr. 3 ÄApprO geregelten
Teil der Pflichtfamulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und nicht
auf den oben genannten Teil, der allgemein in der ambulanten Krankenversorgung
abzuleisten ist. Sie zeigt, dass der Masterplan den Zusammenhang zwischen den
neuen Regeln zum Praktischen Jahr und den aktuellen Regelungen zur Famulatur
herstellt und sachgerecht löst.

Ziel des Masterplanes ist es ferner, dass die Allgemeinmedizin in der Ausbildung den
Stellenwert erhält, der ihr in der Versorgung zukommt. Dadurch kann ein größeres
Interesse am Fach Allgemeinmedizin geweckt und mehr Nachwuchs für eine
flächendeckende Versorgung gewonnen werden. Dem steht nicht entgegen, dass
auch Internisten und Kinderärzte an der hausärztlichen Versorgung beteiligt sind. So
ist im Praktischen Jahr nach wie vor ein verpflichtender Abschnitt in der Inneren
Medizin vorgesehen. Auch ist die Stärkung der Allgemeinmedizin für andere
medizinische Disziplinen wichtig. Mit den entsprechenden Maßnahmen des
Masterplans wird z.B. erreicht, dass zukünftig auch andere Fachärztinnen und
Fachärzte in Klinik und Niederlassung Aufgaben und Herausforderungen ärztlicher
Tätigkeit kennenlernen. Damit werden bei einem immer komplexer werdenden
Versorgungsgeschehen und zunehmender Spezialisierung auch bessere Grundlagen
für die erforderliche patientenorientierte Kooperation und Koordination zwischen den
Disziplinen geschaffen. Strategien zur Langzeitversorgung chronisch Kranker, der
Umgang mit Multimorbidität, gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen,
Hausbesuche, Familienmedizin und die Versorgung in Alten- und Pflegeheimen
können nur in der Allgemeinmedizin vermittelt werden. Allgemeinmedizin ist damit für
alle Studierenden wichtig.

Dem Ziel, mehr Nachwuchs für eine flächendeckende vor allem auch hausärztliche
Versorgung zu gewinnen, dient auch die sogenannte "Landarztquote". Sie bedeutet
konkret, dass in der Vergabeordnung der Stiftung für Hochschulzulassung die
Möglichkeit eröffnet wird, bis zu 10% der Medizinstudienplätze vorab an
Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des
Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn
Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung
bedrohten ländlichen Regionen oder Planungsbereichen tätig zu sein.

Bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Einführung und
Ausgestaltung einer Quote zur Sicherstellung der primärärztlichen Versorgung,
insbesondere im ländlichen Raum, bei der Zulassung zum Medizinstudium hat das
Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses
hat die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten "Landarztquote" bejaht. Das
Rechtsgutachten und ein Kurzbericht können unter www.bmg.de eingesehen werden.

Die vom Petenten vorgebrachten Argumente sind von anderer Seite im
Stellungnahmeverfahren im Rahmen des Masterplanprozesses sowie der zweitägigen
Anhörung von Experten und Verbänden vorgetragen worden und insoweit in den
Prozess eingegangen und gewürdigt worden. Sie haben nicht zu einer anderen
Entscheidungsfindung geführt.

Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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