Regione: Germania

Hochschulwesen - Gewährleistung der weiteren ungehinderten Arbeitsfähigkeit der CEU in Budapest

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Supporto 28 in Germania

La petizione è stata respinta

28 Supporto 28 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018, 04:32

Pet 3-18-05-008-042630 Auswärtige Angelegenheiten

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Die Petentin fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich die
deutschen Vertreter in der Europäischen Kommission dafür einsetzen, geeignete
Schritte einzuleiten, um zu gewährleisten, dass die Central European University (CEU)
in Budapest weiterhin ungehindert arbeiten kann.

Zur Begründung führt die Petentin im Wesentlichen aus, dass das ungarische
Parlament im Eilverfahren das Hochschulgesetz novelliert habe, in dessen
konsequenter Anwendung eine weitere Tätigkeit der CEU unmöglich sei. Ungarn sei
Mitglied in der Europäischen Union (EU), in der die Freiheit der Wissenschaft und der
Forschung geschützt sei. Es sei nicht hinnehmbar, dass dieses Recht ausgehebelt
werde und ein normaler Betrieb der Universität nicht gewährleistet sei. Insbesondere
die CEU, die sich als europäische Bildungsinstitution verstünde, sei dadurch in
besonderem Maße verletzt. Auf die weiteren Ausführungen der Petentin in der Petition
wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 28
Mitzeichnende an. Es gingen keine Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag verfolgen die Reformen in Ungarn
aufmerksam und unterstützen das Engagement der Petentin für die Wahrung der
Grundfreiheiten in Ungarn.

Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits am
26. April 2017 von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Ungarn aufgrund der Novelle des ungarischen Hochschulgesetzes eingeleitet
wurde. Diese Maßnahme unterstützt die Bundesregierung. Die Kommission hält die
Novelle für unvereinbar mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts, die in den
europäischen Verträgen festgelegt sind, insbesondere mit der Dienstleistungs- und der
Niederlassungsfreiheit. Darüber hinaus verletzt das Gesetz nach Auffassung der
Kommission die in der EU-Grundrechtecharta niedergelegten Rechte auf Bildung und
akademische und unternehmerische Freiheit. Ein Verstoß kommt auch gegen
internationale Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten in Betracht.

Die entsprechende Stellungnahme der Kommission wurde am 25. Mai 2017
fristgerecht von der ungarischen Regierung beantwortet. Daraufhin versendete die
Kommission am 14. Juli 2017 eine erneute begründete Stellungnahme, die abermals
von der ungarischen Regierung am 14. August 2017 beantwortet wurde. Die
Kommission bekräftigte in einer ergänzenden Stellungnahme vom 4. Oktober 2017
ihre Bedenken. Sie hält die Novelle des ungarischen Hochschulgesetzes für EU-
rechtswidrig, da es gegen die Freiheit von Hochschuleinrichtungen verstößt, in der
gesamten EU Dienstleistungen anzubieten oder sich niederzulassen. Die Kommission
begründet ihre Bedenken außerdem mit der Unvereinbarkeit der Novelle mit den
GATS-Verpflichtungen (General Agreement on Trade in Services) der EU mit
Drittstaaten.

Sollte Ungarn auf diese Stellungnahme keine aus Sicht der Kommission
zufriedenstellende Antwort geben, steht es er Kommission offen, den Gerichtshof der
Europäischen Union anzurufen. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Die Kommission
wird bei ihrem Vorgehen aktiv von der Bundesregierung unterstützt. Gleichzeitig
bemüht sich die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der ungarischen
Regierung, diese von der Bedeutung der akademischen Freiheit und Bildung zu
überzeugen.

Der Petitionsausschuss begrüßt das Vorgehen der Europäischen Kommission und der
Bundesregierung und hofft, dass es die ungarische Regierung zu einem Umdenken
bewegen wird. Darüber hinaus sieht er jedoch keine Möglichkeit, wie der Gesetzgeber
im Sinne der Petentin tätig werden könnte. Daher empfiehlt der Ausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung (PDF)


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