08/22/2023, 10:28
redaktionelle Änderungen - mangels Entwurfsfassung bei openpetition
Neuer Petitionstext:
KalkabbausKalkabbau im Hönnetal stoppen. Ausweisung als Nationales Naturmonument.
Neue Begründung:
Die Lhoist-Gruppe, ein weltweit agierendes belgisches Unternehmen für die Gewinnung von Kalk und Mineralien mit 12 Werken in Deutschland, will den Kalkabbau im Hönnetal vorantreiben. Dieses wunderschöne Tal mit seinen vielen Höhlen, Natur- und Kulturdenkmälern ist ein Kleinod im Sauerland. Wir müssen es schützen und für nachfolgende Generationen erhalten.
Beim Kalkbrennen werden immer und unvermeidbar hohe Mengen Kohlendioxid freigesetzt, mit denen Lhoist das Klima anheizt. Das Klimaproblem will der Konzern durch CO2-Abscheidung und Verpressung in der Nordsee lösen. “Carbon Capture & Storage” ist ein extrem energieintensives, in der Praxis noch weitgehend unerprobtes Verfahren. Auf wissenschaftlich ungesicherter Grundlage sollen im Hönnetal Fakten geschaffen werden. Das ist Ankündigungspolitik, Greenwashing. Dabei istgibt diees Verbrennunglängst fossilerKonzepte Kalklagerfür keineswegseine alternativlos.tatsächlich grüne Kalkproduktion.
Für seine Wachstumsstrategie verlangt der Konzern Planungssicherheit von der Politik für die Ausbeutung seiner Kalklager im Hönnetal. Die fortschreitende Technisierung und Automatisierung zerstört gigantische Flächen, mit immer weniger Arbeitskräften. Der Landschaftsfraß im Hönnetal-Karst ist schon jetzt dramatisch.
Um die geplanten 650.000 Tonnen Kalk jährlich produzieren zu können, will Lhoist den Steinbruch Asbeck um weitere 60 Meter vertiefen, weit unter Hönne-Niveau. Nach der Vertiefung geht es in die Breite: Die Hochflächen des Hönnetals sind längst im Visier und Zugriff des Konzerns. „Wir brauchen diese Lagerstätten, um unseren Betrieb auch langfristig vernünftig weiterführen zu können“, so der Werksleiter.
- Der Kalkabbau gefährdet den Wasserhaushalt. Die Steinwüsten können das Wasser nicht halten. Retentionsflächen werden immer weiter eingeschränkt. Starkregen machen schwere Überschwemmungen im unteren Hönnetal unausweichlich. Das Gefahrenpotential durch ungezügelten Kalkabbau ist mittel- und langfristig extrem hoch - insbesondere für die Stadt Menden und das Ruhrtal.
- Der Trinkwasserspeicher des Hönnetalkarstes muss erhalten werden. Der Karst ist ein Reservoir, das in den durch den Klimawandel zu erwartenden Extremwetterereignissen stark an Bedeutung gewinnt. 20 Prozent der Weltbevölkerung werden durch sog. Karstwasser Aquifere mit Wasser versorgt.
- Für den Kalkabbau wird die uralte Kulturlandschaft des Hönnetals zerstört. Das Flusstal der Hönne wird zu einer Kulissenlandschaft. Die kulturhistorisch bedeutende denkmalgeschützte Burg Klusenstein wird in wenigen Jahrzehnten in einem gigantischen Steinbruch stehen, ein Fanal verfehlter Landesentwicklung. Die Landschaftszerstörung im Hönnetal ist endgültig und irreparabel.
In diesem einzigartigen Tal kommt dem Natur- und Landschaftsschutz absolute Priorität vor den Profitinteressen internationaler Konzerne zu. Notwendig ist eine Landesentwicklung mit Augenmaß. Aus der vollständigen Zerstörung wertvoller Karstregionen wie dem Neandertal und anderen müssen endlich Lehren gezogen werden. Das ist aber nicht in Sicht. Anstelle einer nachhaltigen, klimafreundlichen und kulturbewussten Entwicklung betreibt die Regierung im Hönnetal eine rückwärtsgewandte, Klima und Landschaft zerstörende Rohstoffpolitik. Also das genaue Gegenteil von Heimatschutz.
Schon einmal schafften es Bürger des Hönnetals, das Tal vor dem drohenden Kalkabbau zu retten. Was vor 100 Jahren gelang, ist auch heute möglich. Eine konfliktfreie Ausbeutung weiterer Kalklager wird es im Hönnetal nicht mehr geben (Stimmen von Betroffenen).
Bevor die Politik unwiderrufliche Fakten schafft:
- Stopp der zerstörerischen Rohstoffausbeutung im Hönnetal!
- Ausweisung des Hönnetals als "Nationales Naturmonument" durch das Land NRW - und für NRW!
Hilf mit Deiner Unterschrift, den hemmungslosen Raubbau im Hönnetal abzuwenden. Hilf mit, unsere Heimat zu erhalten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Nordrhein-Westfalen)