Region: Germany

Humanitäre Hilfe - Einrichtung einer Luftbrücke nach Syrien

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 supporters 60 in Germany

The petition is denied.

60 supporters 60 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09/11/2017, 12:59

Pet 3-18-05-007-030002Humanitäre Hilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass eine Luftbrücke eingerichtet wird, die auf Hinflügen
Hilfsgüter zu den für die syrische Bevölkerung errichteten Flüchtlingslagern
transportiert und auf dem Rückweg Flüchtlinge in akuter Not nach Deutschland bringt.
Der Petent führt insbesondere aus, dass laut Medienberichten die Versorgung in den
Heimatländern und den Lagern der Flüchtlinge – insbesondere in Syrien – sowie der
benachbarten Länder nicht mehr sichergestellt werde könne. Gleichzeitig würden sich
die betroffenen Menschen auf eine entbehrungsreiche und gefährliche Flucht machen.
Dadurch würden sie ein hohes Risiko für Leib und Leben eingehen. Die Einrichtung
einer Luftbrücke würde es ermöglichen, verzweifelte Flüchtlinge aus ihrem
unterversorgten Dasein in überfüllten Zeltstädten zu erlösen, in dem diese von Syrien
nach Deutschland gebracht würden. Deshalb sei die Einrichtung einer „Luftbrücke für
Flüchtlinge in Not“ ein humanes Gebot der Stunde. Deutschland müsse dabei eine
aktive Rolle spielen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 60 Mitzeichnungen sowie 31 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Die vom Petenten geforderte Vorgehensweise der deutschen staatlichen humanitären
Hilfe, nämlich Flüchtlinge vor Ort bzw. an ihrer Heimatregion zu unterstützten, ist
integraler Bestandteil und grundsätzliche Ausrichtung der humanitären Hilfe

Deutschlands im Ausland. Dabei handelt die Bundesregierung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gleichzeitig ist Deutschland global gesehen der
drittgrößte Geber im Bereich humanitärer Hilfe sowohl 2014 als auch 2015.
Die Bundesregierung leistet seit Ausbruch des Konflikts in Syrien humanitäre Hilfe für
die Menschen in Syrien sowie die mittlerweile rund 4,8 Mio. Flüchtlinge in den
Nachbarländern Syriens. Die Unterstützung der Bundesregierung beläuft sich seit
2012 auf rund 1,6 Mrd. EUR, davon 777 Mio. EUR humanitäre Hilfe. Deutschland ist
damit der drittgrößte bilaterale Geber.
Die humanitäre Hilfe Deutschlands wird über die Vereinten Nationen, die internationale
Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitäre Nichtregierungsorgani-
sationen umgesetzt. Dabei werden die benötigten Hilfsgüter weitestgehend in den
Nachbarländern Syriens beschafft, in denen sie von den genannten Organisationen in
Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen verteilt werden. Auf diese Weise
kann dem lokalen Bedarf am besten entsprochen werden, die Beschaffung und
Verteilung kostengünstig erfolgen und die lokale Wirtschaft gestärkt werden. Da die
Durchführung von Hilfsflügen um ein Vielfaches teurer ist, wird von dieser Option nur
Gebrauch gemacht, wenn es keine andere Zugangsmöglichkeit zu den
Hilfsempfängern gibt. Dies ist derzeit in Teilen der vom „Islamischen Staat" belagerten
Stadt Deir ez-Zoor in Syrien der Fall, wo das Welternährungsprogramm (WFP) eine
Luftbrücke eingerichtet hat.
Deutschland hat über Bundes- und Landesaufnahmeprogramme über 42.000
syrischen Flüchtlingen aus Syrien und den Nachbarstaaten eine humanitäre Aufnahme
in Deutschland ermöglicht. Im Rahmen des Programms „EU-Resettlement“ hat sich
die Bundesregierung zur Aufnahme von weiteren 1.600 Flüchtlingen bereit erklärt.
Gegenwärtig erfolgt die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen aus der Türkei. Im
Rahmen dieser Programme wird den Flüchtlingen die Möglichkeit gegeben, mittels
Charter- oder Linienflug nach Deutschland auszufliegen. Die Aufnahme von
Flüchtlingen mittels organisierten Flügen erfolgt mithin bereits.
In diesem Zusammenhang begrüßt es der Petitionsausschuss ausdrücklich, dass es
am 10. April 2016 zum ersten Mal gelungen ist, die in Deir ez-Zor von ISIS
eingeschlossene Bevölkerung aus der Luft mit Lebensmitteln zu versorgen.
26 Paletten mit 20 Tonnen Lebensmitteln wurden erfolgreich abgeworfen.
Die Vereinten Nationen haben sich ausdrücklich auch bei Deutschland für die
Unterstützung bedankt. Die Bundesregierung hat dem World Food Programm für die

Luftbrücke 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Humanitäre Hilfe muss alle
Menschen erreichen können, die sie benötigen, ohne Rücksicht auf politische
Kriterien. Diese Lieferungen können aber nur ein erster kleiner Schritt sein.
Im Ergebnis ist die vom Petenten vorgeschlagene Vorgehensweise der deutschen
staatlichen humanitären Hilfe, nämlich Flüchtlinge vor Ort bzw. an ihrer Heimatregion
zu unterstützten, auf Grundlage der obigen Ausführungen bereits jetzt Bestandteil und
grundsätzliche Ausrichtung der humanitären Hilfe Deutschlands in Syrien.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in der Stellungnahme der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Die von dem Petenten geforderte
permanente Einrichtung einer Luftbrücke und eine bedingungslose Überführung von
syrischen Staatsbürgern nach Deutschland wird vom Petitionsausschuss nicht
unterstützt. Er sieht aufgrund der vorliegenden Eingabe keinen Anlass, im
Zusammenhang mit dem von dem Petenten vorgetragenen Anliegen tätig zu werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag,
die Petition der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt – als Material zu überweisen
ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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