Περιοχή: Γερμανία
Διάλογος

Humanitäre Hilfe - Förderung von Neugründungen im Bereich der Imkerei

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

132 Υποστηρικτικό 132 σε Γερμανία

Η συλλογή ολοκληρώθηκε

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

20/02/2019, 3:31 π.μ.

Pet 3-19-10-787-007455 Tierschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – als Material zu überweisen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass Neugründungen im Bereich der Imkerei sowie
Imkereien, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden oder
sanierungsbedürftig sind, gefördert werden.

Er weist darauf hin, dass die Bienenbestände in Deutschland bedrohlich zurückgehen.
Die Europäische Union (EU) stelle im Rahmen von Projekten Fördermittel zur
Verfügung. Eine gezielte Förderung von Neugründungen oder Unterstützung von
anderen Imkereien sei daher ebenso in Deutschland sinnvoll, um die Vermehrung von
Bienenbeständen zu unterstützen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 133 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung die
Bundesregierung gebeten, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Die Prüfung des
Petitionsausschusses hatte unter Berücksichtigung der Ausführungen der
Bundesregierung das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Im Rahmen des von der EU kofinanzierten Imkereiprogramms fördern die
Bundesländer in eigener Zuständigkeit und mit eigenen Haushaltsmitteln unter
anderem sowohl die Nachwuchsgewinnung als auch die Wiederauffüllung des
Bienenbestandes. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass in Bayern die Maßnahme
„Imkern auf Probe“ dazu diene, Neuimker und Neuimkerinnen durch besonders aktive
Vereinsarbeit zu gewinnen. Diese können dort unter bestimmten Voraussetzungen
einen Zuschuss erhalten. Durch die Unterstützungsmaßnahme zur Förderung staatlich
anerkannter Bienenbelegstellen und der Bienengesundheit sollen die
Reinzuchtbestrebungen hin zu widerstandsfähigen und leistungsstarken
Bienenvölkern unterstützt werden.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) können generell auch bauliche Investitionen
landwirtschaftlicher Unternehmen in die Bienenhaltung gefördert werden. Die
Unterstützung erfolgt mit Hilfe eines Agrarinvestitionsförderprogrammes (AFP).
Zentrales Ziel dieses Förderprogrammes ist die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen. Hierbei legen der Bund und
die Länder gemeinsam einen Förderungsgrundsatz fest, und der Bund beteiligt sich
an der Förderung mit 60 v.H. Die Umsetzung erfolgt dabei durch die Bundesländer. In
der Regel kann ein Zuschuss von bis zu 20 v.H. der förderfähigen Investitionskosten
gewährt werden. Betroffene erhalten nähere Informationen bei den zuständigen
Bundesländern.

Die Bundesregierung hat weiterhin mitgeteilt, dass die Landwirtschaftliche
Rentenbank über das Programm „Nachhaltigkeit“ zinsgünstige Darlehen zur
Finanzierung von Investitionen in die Bienenhaltung anbietet. Der Betriebsmittelbedarf
könne über das Programm „Produktionssicherung“ finanziert werden. Bei beiden
Programmen würden ein bis drei Tilgungsfreijahre gewährt werden. Die Zahl der
Tilgungsfreijahre ist abhängig von der gewählten Laufzeit und der Zinsbindungsfrist.
Die Antragstellung müsse über die jeweilige Hausbank erfolgen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die dargestellten Fördermaßnahmen sinnvoll
und notwendig sind. Er empfiehlt, die Petition dem BMEL als Material für diese
Maßnahmen zu überweisen.

Die von der Fraktion der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellten Anträge, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft – zur Erwägung zu überweisen, soweit es die
zusätzliche Förderung privater Imker betrifft, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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