Kraj : Německo

Humanitäre Hilfe - Regelmäßige Frachter-Belieferungen mit genießbaren Lebensmitteln in hungerleidende Gebiete

Navrhovatel není veřejný
Petice je adresována
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 20 v Německo

Petice nebyla splněna

20 20 v Německo

Petice nebyla splněna

  1. Zahájena 2017
  2. Sbírka byla dokončena
  3. Předloženy
  4. Dialog
  5. Hotový

Toto je petice online des Deutschen Bundestags.

05. 01. 2019 3:25

Pet 3-18-05-007-042585 Humanitäre Hilfe

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass regelmäßig Frachter mit genießbaren
Lebensmitteln, die in Deutschland verschwendet würden, Gebiete beliefern, in denen
die Bevölkerung Hunger leidet.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf die von den Petenten
eingereichten Ausführungen Bezug genommen.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 20 Mitzeichnern online
unterstützt, und es gingen 15 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der parlamentarischen Prüfung auch der
Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich u. a. unter Einbeziehung der
seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die bestehende umfangreiche humanitäre Hilfe Deutschlands im Ausland hat vor allem
das Ziel, den von humanitären Katastrophen der betroffenen Menschen weltweit zu
helfen, in akuten Notlagen zu überleben und ihnen eine Perspektive für ein Überleben
Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Neben der reinen Sicherstellung einer
ausreichenden Nahrungsaufnahme (Quantität) kommt auch im humanitären Bereich
der Qualität der Ernährung eine ebenso wichtige Rolle zu. Mangel- und Fehlernährung
durch unzureichende Versorgung in Krisenzeiten mit Proteinen, Vitaminen und
Mineralstoffen führt bei den Betroffenen, insbesondere bei unterernährten Gruppen,
zu kurzfristigen und langfristigen Schäden, die im Rahmen der humanitären Aktivitäten
verhindert oder abgemildert werden sollen. Durch Sicherstellung von ausreichender
Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln auf dem Markt und auf den landwirtschaftlichen
Produktionsflächen, ausreichendem Zugang und Konsum von sicheren, gesunden und
bedarfsgerechten Nahrungsmitteln wird eine u. U. lebensbedrohliche
Verschlechterung des Ernährungszustandes verhindert. Dies erfolgt unter
Berücksichtigung des Erhalts der Lebensgrundlagen und der Voraussetzungen für die
(Wieder) Herstellung der Eigenverantwortung. Maßnahmen, die neben einer
kurzfristigen Deckung einer akuten Notlage auch die Grundlagen für eine selbständige
Versorgung der Menschen legen, haben aus deutscher Sicht Vorrang.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ist es wichtig, dass Nahrungsmittellieferungen
den lokalen Ernährungsgewohnheiten und -präferenzen entsprechen und ggf. auch
einer Differenzierung nach ethnischer Zugehörigkeit folgen. Dem lokalen Ankauf wird
daher aus Sicht der Bundesregierung Priorität eingeräumt. Dies kann z.B. durch die
Verteilung von Bargeld oder Gutscheinen (Cash- und Voucher) auf lokalen Märkten
geschehen. Dabei ist eine sorgfältige Analyse von Marktmechanismen im Vorfeld
wichtig und die Auswirkungen der jeweiligen Methode müssen eng beobachtet
werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Maßnahmen zur Unterstützung des
Zugangs zu sauberem Trinkwasser, hygienischen Lebensbedingungen und sanitärer
Versorgung, zu Basisgesundheitsversorgung, einschließlich der Versorgung mit
entsprechenden Produkten wie Seife und Hygieneartikeln, Impfmaterialien, etc. tragen
wesentlich zur Verbesserung der Ernährungssituation bei.

Vor diesem Hintergrund hat die vom Petenten vorgeschlagene Vorgehensweise aus
Sicht des Petitionsausschusses insbesondere folgende entscheidenden Nachteile:

 Die Verfügbarkeit von möglicherweise überschüssigen Lebensmitteln in
Deutschland verläuft nicht parallel mit dem in humanitären Krisengebieten
bestehenden Bedarf

 die verfügbaren Lebensmittel entsprechen in der Regel nicht den
Ernährungsgewohnheiten der Menschen in Not und für die Zubereitung fehlt ggf.
die Ausstattung

 der Anspruch internationaler humanitärer Hilfe, betroffenen Menschen ein
Überleben in Würde zu ermöglichen, ließe sich nur schwerlich mit einer Praxis
vereinbaren, die überschüssige und andernfalls entsorgte Lebensmittel an
Menschen in Krisengebieten verteilt

 der Transport würde unangemessen und unwirtschaftlich hohe Kosten verursachen,
die zu Lasten der Beschaffungskosten für die Ernährungshilfe gehen würden,
 bei Kühlware wären diese Kosten noch höher, es bestünde zudem das Risiko, dass
Kühlketten nicht durchgehend sichergestellt werden könnten

Daher unterstützt der Petitionsausschuss den Ansatz der Bundesregierung, die
Beschaffung geeigneter Lebensmittel zur Überlebenssicherung vor Ort oder in der
Region, auch zur Stärkung der lokalen Märkte, zu fördern.

Die Entscheidung darüber, in welchen Ländern mit den Mitteln der humanitären Hilfe
Projekte und Programme der bewährten Partner der humanitären Hilfe (Vereinte
Nationen, Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen)
finanziell gefördert werden, erfolgt seitens Deutschlands jährlich neu auf der Basis des
konkreten humanitären Bedarfs und auf Grundlage der vom Deutschen Bundestag
genehmigten Haushaltsmittel. Dieser Bedarf ist in humanitären Hilfsplänen zu
einzelnen Ländern und Krisen spezifisch erfasst. Alleine für das Haushaltsjahr 2017
hat der Deutsche Bundestag dem Auswärtigen Amt Mittel in Höhe von ca. 1,2 Mrd.
Euro für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland bewilligt.

Krisen haben zunehmend regionale Auswirkungen und überschreiten Landesgrenzen,
so dass Projektförderungen und Mittelzuwendungen häufig nicht einem einzelnen
Land zugeordnet werden, sondern krisenspezifisch erfasst werden müssen. Dies
erlaubt eine bessere Darstellung und Zuordnung von geförderten überregionalen,
grenzüberschreitenden Programmen, insbesondere von Organisationen der Vereinten
Nationen.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen unterstützt der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages die Forderung des Petenten nicht, dass regelmäßig Frachter
mit genießbaren Lebensmitteln, die in Deutschland verschwendet würden, in Gebiete
transportiert werden, in denen die Bevölkerung Hunger leidet. Daher empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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