Região: Alemanha

Humanitäre Hilfe - Sicherstellung humanitärer Hilfe für Flüchtlinge in den Heimatländern und Flüchtlingsunterkünften

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

7 Apoiador 7 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

14/08/2018 04:23

Pet 3-18-05-007-027152 Humanitäre Hilfe

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die humanitäre Hilfe in den Heimatländern der
Flüchtlinge sichergestellt wird mit dem Ziel, die aus Hunger und Not geborenen Gründe
zu einer Flucht zu vermindern.

Der Petent führt aus, dass die Versorgung in den Heimatländern der Flüchtlinge und
in den Lagern der benachbarten Länder nicht mehr sichergestellt werde könne.
Gleichzeitig sei die Motivation der Flüchtlinge, das eigene Heimatland zu verlassen,
ungebrochen hoch. Die betroffenen Menschen würden sich auf eine
entbehrungsreiche und gefährliche Flucht machen. Dabei würden sie sich in die Hand
von skrupellosen Schleppern begeben und ein hohes Risiko für Leib und Leben
eingehen. Die aufgezeigte Problematik könne daher nur mit einer vernünftigen und gut
organisierten humanitären Hilfe gelöst werden, beispielsweise durch den
gemeinsamen Einsatz der Bundeswehr, der Vereinten Nationen und anderer
internationaler Hilfsorganisationen. Gleichzeitig müsse die Unterstützung deutlich
besser durch die Weltgemeinschaft koordiniert werden. Hier müsse Deutschland –
zusammen mit anderen Staaten und Organisationen – einen wichtigen Beitrag leisten,
der den Menschen vor Ort auch real zugutekäme, mit dem Ziel, dass diese in ihrer
Heimat verbleiben könnten.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 141 Mitzeichnungen sowie 7 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen mehrere Stellungnahmen des
Auswärtigen Amtes (AA) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen
stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:
Die vom Petenten vorgeschlagene Vorgehensweise der deutschen staatlichen
humanitären Hilfe, nämlich Flüchtlinge vor Ort bzw. an ihrer Heimatregion zu
unterstützten, ist integraler Bestandteil und grundsätzliche Ausrichtung der
humanitären Hilfe Deutschlands im Ausland. Dabei handelt die Bundesregierung im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Bereich der Vereinten
Nationen, der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie die
deutschen und internationalen humanitären Nichtregierungsorganisationen verfahren
im Rahmen ihrer jeweils zur Verfügung stehenden Mittel ebenso. Gleichzeitig ist
Deutschland global gesehen der drittgrößte Geber im Bereich humanitärer Hilfe.
Deutschland war 2017 weltweit, nach den USA und der EU-Kommission (ECHO),
erneut drittgrößter Geber humanitärer Hilfe. Für Maßnahmen der humanitären Hilfe
wurden aus dem Bundeshaushalt 2017 insgesamt rund 1,75 Mrd. Euro zur Verfügung
gestellt. Der aktuelle Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018
(BT-Drs. 19/1700) sieht alleine für humanitäre Hilfsmaßnahmen
(Kapitel 0501 Titel 687 32) einen Ansatz von 1,50 Mrd. Euro vor. Der Schwerpunkt der
mit diesen Mitteln unterstützten humanitären Hilfsmaßnahmen liegt auf
vertreibungsrelevanten Krisenkontexten, insbesondere auf der Syrienkrise, und
insbesondere auf der Hilfe vor Ort, d.h. in den Herkunftsländern und Heimatregionen
der Flüchtlinge und Vertriebenen.

Im aktuellen Regierungsentwurf für den Bundeshauhalt 2018 verteilen sich die
Haushaltsmittel des Auswärtigen Amtes wie folgt (Auszug):

Titel Zweckbestimmung Soll 2018 (in T €)
0501 687 32 Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland 1.500.000
0501 687 34 Krisenprävention und Stabilisierung 316.000
0501 687 17 EN 3: UNHCR 12.000
0501 687 17 EN 4: UNRWA 9.000
0501 657 17 EN 13: OCHA 2.500
0502 546 22 Deutschlandbild im Ausland 20.610

Mit diesen Mitteln wird unmittelbare Not in Krisengebieten und entlang der
Fluchtrouten gelindert und gleichzeitig dazu beitragen, dass sich für die betroffenen
Menschen in ihrer Heimat eine Bleibe- oder Rückkehrperspektive eröffnet. Dabei muss
allen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit klar sein, dass die Ursachen für
Flucht- und Migrationsbewegungen komplex, lokal sowie regional unterschiedlich und
häufig nur mittelbar beeinflussbar sind. Weltweit befanden sich laut UNO bereits Mitte
2015 rund 60 Mio. Menschen auf der Flucht, Tendenz steigend. Allein innerhalb
Syriens sind mehr als 6,6 Mio. Menschen vertrieben worden, außerdem sind mehr als
4 Mio. Menschen aus Syrien geflüchtet, vor allem in die Nachbarländer.

Des Weiteren weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Deutsche Bundestag
den Etat der Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
bereits für 2017 um über ein Milliarde Euro auf rund 8,5 Milliarden Euro erhöht hatte,
um wichtige Arbeitsfelder der Entwicklungspolitik zu stärken. Dazu zählt vor allem die
Bewältigung der Flüchtlingskrise in und um Syrien sowie die Schaffung von
Zukunftsperspektiven für junge Menschen in Afrika.

Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel sollen das humanitäre
Engagement Deutschlands in fluchtrelevanten Krisenkontexten (vor allem im Nahen
Osten, aber auch in Afghanistan und Pakistan sowie in Afrika) durch die Förderung
humanitärer Hilfsprogramme noch stärker unterlegen, um so den betroffenen
Menschen Perspektiven in ihrer Heimatregion zu eröffnen. Darüber hinaus werden die
Kernbudgets von mit Flüchtlingsfragen befassten UN-Hilfsorganisationen aufgestockt.

Vor diesem Hintergrund wird Deutschland auch in Zukunft eine wichtige Rolle als
Geberland spielen.

Rückblickend hatte der Deutsche Bundestag der 18. Wahlperiode in seiner
104. Sitzung am 8. Mai 2015 in Kenntnis des Berichts der Bundesregierung über die
deutsche humanitäre Hilfe im Ausland 2010 bis 2013 bereits eine entsprechenden
Entschließung mehrheitlich angenommen (vgl. BT-Drs. 18/2900). Der
Petitionsausschuss verweist im Zusammenhang mit der vorliegenden Eingabe
insbesondere auf die in dem Bericht gemachten Ausführungen. Die Drucksache und
das Plenarprotokoll der Plenardebatte können über das Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.

Ergänzend hierzu weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Deutsche
Bundestag und die Bundesregierung humanitäre Hilfe als Ausdruck ethischer
Verantwortung und internationaler Solidarität mit Menschen in Not sieht. Ziel des
humanitären Engagements Deutschlands ist es, Menschen in Not ein Überleben in
Würde und Sicherheit zu ermöglichen und das Leid derer zu lindern, die ihre akute
Notlage aus eigener Kraft nicht überwinden können.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss, dass die humanitäre Hilfe der
Bundesregierung im Zuge der bereits Ende 2011 vom Auswärtigen Amt (AA) und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
unterzeichneten „Vereinbarung über eine verbesserte Kooperation und Arbeitsteilung“
(in Kraft seit 23. Mai 2012) neu aufgestellt wurde. Die humanitäre Ernährungshilfe
wurde dabei mit anderen Bereichen der humanitären Hilfe unter dem Dach des
Auswärtigen Amts zusammengeführt. Der oben genannte Bericht der
Bundesregierung (BT-Drs. 18/2900) betont, dass die Ressortvereinbarung eine Zäsur
darstelle, die einen Wandel in der deutschen humanitären Hilfe eingeleitet habe und
sich auch auf die Gestaltung humanitärer Projekte auswirke. So werde die humanitäre
Hilfe von kurzfristig geförderten Projekten der Soforthilfe in vorausschauende
strategische humanitäre Hilfe überführt. Im Einzelfall bedeutet dies, dass insbesondere
humanitäre Projekte längerfristig gestaltet werden können. Die Neuausrichtung
erlaube es Deutschland, gezielter und effizienter auf die Bedürfnisse betroffener
Menschen und auf die Zyklen humanitärer Krisen einzugehen.

Zugleich würdigt der Deutsche Bundestag die schwierige Arbeit der deutschen und
internationalen Hilfsorganisationen. Viele von ihnen sind Mitglieder des
Koordinierungsausschusses Humanitäre Hilfe, der sich in Deutschland zu einem
wichtigen inhaltlichen und strategischen Forum staatlicher und nicht-staatlicher
Einrichtungen entwickelt hat. Besonderer Dank gilt den Helferinnen und Helfern selbst.
Sie arbeiten nicht nur unter oftmals schwierigsten Bedingungen, sondern gehen auch
ein hohes persönliches Risiko ein. So haben gewaltsame Übergriffe auf humanitäres
Personal stark zugenommen, darunter im Jemen, in Syrien und im Südsudan. Kritische
Sicherheitslagen sowie gezielte Behinderungen humanitärer Maßnahmen haben zur
Folge, dass es immer schwieriger wird, jene Menschen zu erreichen, die am
dringendsten Hilfe benötigen. Dies macht erneut deutlich, wie wichtig die Einhaltung
der humanitären Grundsätze ist.

Bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Klimawandel und Bevölkerungswachstum
lassen immer komplexere Krisen entstehen, auf die kurzfristig oft nicht mehr
angemessen reagiert werden kann. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche
Bundestag die „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“,
die sich für einen Paradigmenwechsel von der reaktiven zur vorausschauenden Hilfe
stark macht. Die von der Bundesregierung eingeleitete ‚Preparedness‘-Initiative, die in
sektoralen und regionalen Schwerpunkten umgesetzt wird, soll dazu beitragen, bereits
im Vorfeld Krisen und Katastrophen abzumildern und dadurch menschliches Leid zu
verringern.

Im Ergebnis ist die vom Petenten vorgeschlagene Vorgehensweise der deutschen
staatlichen humanitären Hilfe, nämlich Flüchtlinge vor Ort bzw. an ihrer Heimatregion
zu unterstützten, in weiten Teilen bereits jetzt grundsätzliche Ausrichtung der
humanitären Hilfe Deutschlands im Ausland.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in den Stellungnahmen der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht. Der Petitionsausschuss empfiehlt
auf Grundlage der obigen Ausführungen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten teilweise entsprochen worden ist.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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