Immissionsschutz - Abschaltung der Schaufensterbeleuchtung nach Ladenschluss

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
233 Ondersteunend 233 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

233 Ondersteunend 233 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:13

Pet 2-17-18-270-048302Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition begehrt im Interesse der Energieeinsparung und der Vermeidung von
Lichtverschmutzung gesetzliche Regelungen zur Abschaltung von
Schaufensterbeleuchtungen in bestimmten Zeiträumen während der Abend- und
Nachtstunden.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die Beleuchtung von Schaufenstern
in den Abend- und Nachtstunden zu Spitzenzeiten des nachgefragten Stroms
erfolgen würde und bei Reduzierung bzw. Abschaltung somit zu erheblicher
Energieeinsparung beitragen könne.
Da Unternehmen und Einzelhändler aufgrund von Werbezwecken nicht auf
freiwilliger Basis auf die Beleuchtung verzichten würden, müsse diesbezüglich eine
gesetzliche Regelung eingeführt werden. Die Eingabe weist abschließend darauf hin,
dass die Beleuchtung von Schaufenstern nach Ladenschluss zudem eine Quelle der
"Lichtverschmutzung" und daher auf die Umgebung störend wirke.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen. Zu dieser öffentlichen Petition gingen
233 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge ein. Zu der Eingabe liegt zudem
eine weitere Mehrfachpetition vor, die wegen des Sachzusammenhangs in die
parlamentarische Beratung einbezogen wird.
Vor dem Hintergrund, dass sich der Petent zunächst an den Ausschuss für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie des Bayerischen Landtages
gewandt hat, der mit Beschluss vom 31. Januar 2013 die Überweisung an den

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen hat, hat der
Petitionsausschuss die Ausführungen des Bayerischen Landtages zur Frage der
Stromeinsparung durch Reduktion der Schaufensterbeleuchtung zur Kenntnis
genommen. Weiterhin hat der Petitionsausschuss der Bundesregierung Gelegenheit
gegeben, ihre Haltung zu dieser Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich somit unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung und der seitens des Bayerischen Landtages angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Deutsche Gesetzgeber den Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lichtimmissionen im Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt. Durch die Verabschiedung einer
"Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (Licht-Richtlinie) im
Mai 1993 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) erstmals den
zuständigen Immissionsschutzbehörden ein System zur Beurteilung der Wirkungen
von Lichtimmissionen auf den Menschen zur Konkretisierung des Begriffs
"Schädliche Umwelteinwirkung" im Sinne des BImSchG zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage anschließend durchgeführter umfangreicher Messungen und
Beurteilungen von Beleuchtungsanlagen, insbesondere von Beleuchtungsanlagen für
Sportstätten im Freien, wurde im Mai 2000 die oben genannte Licht-Richtlinie in
Form von Hinweisen eingehend überarbeitet und durch einen Anhang mit Hinweisen
über die schädlichen Einwirkungen von Beleuchtungsanlagen auf Tiere und mit
Vorschlägen zu deren Minderung ergänzt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz hat am 13. September
2012 die Licht-Leitlinie dahingehend erweitert, dass sie unter Punkt 6 "Maßnahmen
zur Vermeidung und Minderung der Störwirkung" unter anderem eine Begrenzung
der Betriebsdauer auf die nötige Zeit empfiehltund ausführt, dass insbesondere
während des Beurteilungszeitraumes „nachts“ eine Abschaltung oder Reduzierung
des Beleuchtungsniveaus sinnvoll sein könne.
Der Petitionsausschuss stellt jedoch fest, dass die Licht-Leitlinie eine zwingende
Abschaltung nicht vorsieht.
Soweit die Petition zur Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung eine rechtliche
Regelung zur Abschaltung der Schaufensterbeleuchtung in den Abend- und
Nachtstunden begehrt, weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass im
Bürgerdialog zur Nachhaltigkeit das Thema Lichtverschmutzung bereits diskutiert

wird und das Anliegen der Bürger auch Eingang in den Fortschrittsbericht 2012 zur
Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie fand. Im Zuge des Umweltinnovationsprogramms
des Bundesumweltministeriums wurde im Jahr 2009 ein bundesweiter Wettbewerb
"Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" ausgerufen. Ziel des Wettbewerbs war es,
Städte und Kommunen anzuregen, ihre oftmals veraltete Beleuchtungstechnik
energieeffizienter und umweltfreundlicher zu gestalten. Für die Umsetzung der
innovativsten Konzepte gab es Fördermittel. Mit den Projekten wurde eine große
Bandbreite an typischen Beleuchtungssituationen in Wohngebieten, auf
Hauptverkehrsstraßen, auf öffentlichen Plätzen und an repräsentativen Orten
abgedeckt.
Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses gewährleistet das vorhandene rechtliche
Instrumentarium einen ausreichenden Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Lichtimmissionen. Eine zwingende Abschaltung der Beleuchtung von
Schaufenstern in bestimmten Zeiträumen – so wie in der Petition gefordert – vermag
der Petitionsausschuss auch angesichts der Erweiterung der Licht-Leitlinie nicht in
Aussicht zu stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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