Region: Germany

Immissionsschutz - Aussetzung der geplanten Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Heizöl-Tanks

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
182 supporters 182 in Germany

The petition is denied.

182 supporters 182 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:15

Pet 2-17-18-270-048617Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die geplante Pflicht zur regelmäßigen
Überprüfung von Heizöl-Tanks ausgesetzt wird.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass Schäden durch auslaufende Öltanks
eine Rarität seien. Im Falle eines Lochfrasses sickere das Öl langsam aus und
verbreite einen deutlich wahrnehmbaren Geruch. Vor diesem Hintergrund sei es
unverhältnismäßig, in Millionen von Haushalten in regelmäßigen Abständen
kostenpflichtige Prüfungen anzuordnen. Dieses komme lediglich der Alimentierung
der bekannten Prüforganisationen zu gute.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 182 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 62 Diskussionsbeiträge bewirkt hat. Dem
Petitionsausschuss liegen zu diesem Anliegen zwei inhaltsnahe Eingaben vor, die
aufgrund ihres sachlichen Zusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die derzeit gültigen Verordnungen über
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Länder
vorsehen, dass unterirdische Heizöl-Tanks und oberirdische Tanks ab 10.000 Liter,
in Wasserschutzgebieten ab 1.000 Liter wiederkehrend alle fünf Jahre durch einen
Sachverständigen zu prüfen sind. Diese Länderverordnungen sollen nun wegen der
erweiterten Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch eine Bundes-Verordnung
(Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: AwSV)
abgelöst werden. Der Entwurf dieser Verordnung sieht vor, dass auch die
oberirdischen Heizöl-Tanks mit einem Volumen über 1.000 Liter außerhalb von
Schutzgebieten wiederkehrend zu prüfen sind. Das Prüfintervall soll dabei allerdings
nicht fünf Jahre, sondern 15 Jahre betragen. Für die Anlagen, die bisher noch nicht
geprüft wurden, soll die Prüfpflicht je nach Alter der Anlage gestaffelt spätestens
zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung beginnen. Der Petitionsausschuss
weist darauf hin, dass sich der Entwurf der Verordnung derzeit noch in der
Abstimmung zwischen den Bundesministerien befindet.
Hintergrund für die Prüfung der Heizöltanks über 1.000 Liter außerhalb von
Wasserschutzgebieten ist jedoch, dass die Behälter, in denen das Heizöl gelagert
wird, nur für eine begrenzte Betriebsdauer ausgelegt sind. Bei Kunststofftanks liegt
diese nach Herstellerangaben bei etwa 25 Jahren, nach deren Ablauf zum Beispiel
aufgrund von Materialermüdungserscheinungen ein sicherer Betrieb nicht mehr
gewährleistet werden kann. Vergleichbares gilt auch für die Auffangwannen und ihre
Beschichtungen, wobei es hier aufgrund des unzureichenden Untergrundes,
Einflüssen von Feuchtigkeit im Keller und mechanischen Beschädigungen zu
besonders vielen Mängeln kommt. Die in den 70er Jahre in der alten Bundesrepublik
während des massiven Wohnungsbaus eingebauten Ölheizungen befinden sich am
Ende ihrer Gebrauchstauglichkeit.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesland Hessen im Jahr 2004 bestehende -
bislang nicht geprüfte - Heizölverbraucheranlagen prüfen lassen. Von den im Jahr
2006 geprüften rund 47.000 anlagen wiesen über eine Drittel (mehr als
16.000 Anlagen) einen erheblichen Mangel auf und entsprachen somit nicht mehr
dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes gemäß § 62 Abs. 1
Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Als häufigste Mängel wurden defekte Auffangräume als Sekundärschutz,
Materialschwächen bei Behältern und nicht mehr funktionstüchtige
Sicherheitseinrichtungen genannt.

Um keine Schäden eintreten zu lassen, ist deshalb eine Prüfung angebracht, ob und
unter welchen Umständen ein Weiterbetrieb möglich ist.
Der Petitionsausschuss gibt weiterhin zu bedenken, dass die Prüfung einer
Heizölverbraucheranlage durch einen Sachverständigen je nach Anfahrtsweg und
Organisation etwa zwischen 80 und 120 Euro kostet, so dass sich bei einer
15-jährigen Prüfpflicht ein jährlicher Betrag für Prüfkosten von weniger als 10 Euro
ergibt. Sofern durch Leckagen Schäden am Gebäude oder der Umwelt eintreten,
entstehen sehr schnell Kosten, die im fünfstelligen Bereich liegen können und von
den Versicherungen bei nachweislich mangelhafter Tankanlage nicht übernommen
werden.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass
die vorgesehene Regelung nicht nur dem Umweltschutz, sondern auch dem
Betreiber der Anlagen dient. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil der Forderung nach einem generellen Verzicht auf Prüfung alter
Heizöl-Tankanlagen hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit nicht entsprochen
werden kann. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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