Región: Alemania

Immissionsschutz - Einstellung des An- und Abflugverkehrs in betroffenen Gebieten bei Fahrverbot für Pkw aufgrund erhöhter Stickoxidwerte

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Apoyo 66 En. Alemania

No se aceptó la petición.

66 Apoyo 66 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

17/11/2018 3:29

Pet 2-19-18-270-001586 Immissionsschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass bei einem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge
aufgrund erhöhter Stickoxidwerte auch der an- und abfliegende Flugverkehr in
diesen Gebieten eingestellt werden muss.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Flugzeuge
setzten neben Kohlendioxid (CO2) vor allem Wasserstoff und Stickoxide (NO x) frei.
Somit trügen sie mit etwa drei Prozent zur menschengemachten Erderwärmung bei.
In Städten mit hoher Flugbelastung sei der Anteil von NO x allein durch Flugzeuge so
erhöht, dass die durch den Kraftfahrzeugverkehr abgegebene Menge deutlich
geringer sei. Daher sei im Sinne einer gleichberechtigten und nachhaltigen
ökologischen Herangehensweise jedes Verkehrsmittel in die Berechnung,
Ursachenanalyse und Sanktion mit einzubeziehen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 74 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 14
Diskussionsbeiträge ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Eingabe stellt sich
zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petent hatte sich mit entsprechendem Anliegen bereits an den
Petitionsausschuss des 18. Deutschen Bundestages gewandt. In seiner begründeten
Beschlussempfehlung, welcher der 18. Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2016
gefolgt ist, führte der Petitionsausschuss zu dem Anliegen folgendes aus:
Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass zur Verbesserung der
Luftqualität entsprechend des Verursacherprinzips und unter Beachtung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von den zuständigen Behörden Maßnahmen
gegen alle Emittenten gerichtet werden, die zur Überschreitung von
Luftqualitätsgrenzwerten beitragen.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auch Umweltzonen von den Behörden
der Länder im Rahmen von umfassenden Luftreinhalteplänen als ein Instrument zur
Verbesserung der Luftqualität in eigener Zuständigkeit eingerichtet werden.
Umweltzonen mit Verkehrsverboten für Kfz mit hohem Schadstoffausstoß bewirken
einen Rückgang der Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr
gesundheitsschädlichen Rußpartikel, und wirken sich positiv auf die
Stickstoffdioxidbelastung (NO2-Belastung) aus. Damit leisten Umweltzonen auch
nach Auffassung des Petitionsausschusses einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung
der europarechtlich zum Schutz der Gesundheit vorgegebenen
Luftqualitätsgrenzwerte und sind ein sinnvolles Instrument der Luftreinhaltung.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass für Flugzeuge Emissionsgrenzwerte für
Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe existieren, und es wird die
Rußzahl begrenzt als Maß für die Partikel. Nach Kenntnis des Ausschusses bemüht
sich die Bundesregierung bereits seit Jahren gemeinsam mit anderen Staaten der
europäischen Union (EU) im Umweltausschuss, bei der für solche Regelungen
zuständigen Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation um die Einführung
wirksamerer Grenzwerte. Dies ist bislang nur teilweise, aber mit der mehrmaligen
Verschärfung des Grenzwertes für Stickstoffoxide gerade in dem Bereich gelungen,
der vom Petenten angesprochen wurde.

Die Sonder-Umweltministerkonferenz „Automobile Abgasemissionen minimieren,
Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den
Gesundheitsschutz ernst nehmen“ hat mit Blick auf das auf EU-Ebene gegen
Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung der
Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 jüngst darauf hingewiesen, dass die zu hohen
Stickoxide (NOx-Emissionen) von Diesel-Fahrzeugen der wesentliche Grund für die
Vielzahl von Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 sind. Die lokalen
NOx-Emissionen der Kfz tragen im Durchschnitt zu mehr als 60 Prozent der NO 2-
Belastung bei. Überschreitungen treten zudem nur an den verkehrsnahen
Messstellen auf. Auswertungen der zuständigen Behörden der Länder, die für die
Überwachung und Beurteilung der Luftqualität zuständig sind, zeigen, dass der
Flugverkehr zur NO2-Belastung nur geringfügig beiträgt. So weist etwa die
Auswertung "Flugverkehr und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein/Main
2010 bis 2015“ der Stadt Frankfurt am Main aus, dass ein signifikanter Beitrag des
Flugverkehrs an der NO2-Belastung an ausgewählten Messpunkten unter der
Anfluggrundlinie nicht nachweisbar war. Auf dem Flughafengelände sind dennoch
gegenüber der städtischen Hintergrundbelastung leicht erhöhte NO 2-Konzentrationen
festzustellen. Auch der Beitrag des Flugverkehrs zur Feinstaubbelastung ist nach
hiesiger Kenntnis gering.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses trägt der Petent in seiner
neuerlichen Eingabe keine neuen Gesichtspunkte und Aspekte vor, die ein
Abweichen von dem vorbezeichneten Beschluss des Deutschen Bundestages
rechtfertigen würden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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