Immissionsschutz - Förderung der Elektromobilität

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Unterstützende 80 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

80 Unterstützende 80 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 12:59

Pet 2-18-18-270-029976

Immissionsschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird eine Förderung der Elektromobilität inklusive der notwendigen
Infrastruktur begehrt.
Zur Begründung ihrer Eingabe führt die Petentin im Wesentlichen an, Lärm und
diverse Emissionen schädigten uns und unsere Umwelt und begünstigten
insbesondere Herz- und Kreislauferkrankungen, Allergien, Krebserkrankungen sowie
das Entstehen von Depressionen. Nicht zu unterschätzen seien auch die dadurch
entstehenden Kosten bei den Sozialversicherungsträgern.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen der Petentin wird auf die
von ihr eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 80 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
61 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss unterstützt das vorgetragene Anliegen.
Der Petitionsausschuss begrüßt daher, dass die Bundesregierung am 18. Mai 2016
mehrere Maßnahmen zur weiteren Förderung der Elektromobilität beschlossen hat.
Diese umfassen die Gewährung eines Kaufzuschusses (Umweltbonus) in Höhe von
4.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und 3.000 Euro für extern aufladbare
Hybridfahrzeuge. Für diesen Kaufzuschuss werden insgesamt 1,2 Mrd. Euro
bereitgestellt, jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Automobilindustrie.

Eine weitere Maßnahme ist die Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur mit
insgesamt 300 Mio. Euro. Dies soll helfen, mehr Akzeptanz für diese
umweltfreundliche Technologie zu erreichen. Insbesondere soll mit diesen Mitteln ein
flächendeckendes Netz an Schnellladeinfrastruktur entstehen. Daneben wird auch
der weitere Aufbau von Normalladeinfrastruktur gefördert. Darüber hinaus sollen
auch steuerliche Anreize zur Nutzung von Elektrofahrzeugen gewährt werden. So
soll die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektrofahrzeuge von fünf auf
zehn Jahre erhöht werden. Darüber hinaus ist eine Steuerbefreiung der vom
Arbeitgeber gewährten Vorteile beim Laden und bei der Überlassung von
Ladeinfrastruktur vorgesehen.
Überdies hat der Deutsche Bundestag bereits am 5. März 2015 das
Elektromobilitätsgesetz beschlossen, welches am 12. Juni 2015 in Kraft getreten ist.
Ziel des Gesetzes ist, Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch
betriebener Fahrzeuge am Straßenverkehr zu ermöglichen, um deren Verwendung
zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des
motorisierten Individualverkehrs zu fördern.
Soweit die Petentin anregt, umweltverschmutzende und lärmverursachende
Fortbewegungsmittel gesetzlich unattraktiv zu machen und darauf hinweist, dass
auch Kohlestrom insofern hinderlich sei, weist der Petitionsausschuss darauf hin,
dass durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die schrittweise
Reduktion des Anteils des Energieträgers Kohle sich auch die Treibhausgasbilanz
der Elektrofahrzeuge kontinuierlich verbessert.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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