Immissionsschutz - Gleichbehandlung von KfZ mit anderen Abgasemissionen der Wirtschaft (z. B. Schiffsverkehr)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 Unterstützende 44 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

44 Unterstützende 44 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

13.02.2019, 03:23

Pet 2-18-18-270-037392 Immissionsschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird im Rahmen der Abgasdebatte eine Gleichbehandlung von
Kraftfahrzeugen mit anderen Abgasemissionen der Wirtschaft, etwa dem
Schiffsverkehr, gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, vor dem
Hintergrund der aktuellen Diskussion um ein mögliches Fahrverbot für Diesel-Pkw in
den Städten rege er an, bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht nur singulär bei
den Emissionen des Straßenverkehrs anzusetzen. Vielmehr sollten auch andere
Emissionsquellen der gesamten Wirtschaft, wie etwa der Schiffsverkehr,
angemessen einbezogen werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 54 Mitzeichnungen gestützt und es gingen 54 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.

Der Petitionsausschuss weist zunächst grundlegend darauf hin, dass in Umsetzung
der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa in der Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen zum Schutz der menschlichen
Gesundheit Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe festgelegt sind.

§ 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regelt, dass im Falle
von Überschreitungen von Emissionsgrenzwerten die zuständige Behörde einen
Luftreinhalteplan aufzustellen hat, welcher die erforderlichen Maßnahmen zur
dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. Der Ausschuss betont,
dass § 47 Abs. 4 des BImSchG vorsieht, dass die Maßnahmen entsprechend des
Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen
alle Emittenten zu richten sind, die zur Überschreitung beitragen. Nach dem
Dafürhalten des Petitionsausschusses wird dem Anliegen des Petenten durch diese
Regelungsstruktur bereits angemessen Rechnung getragen.

Zu den Ausführungen des Petenten zu den Emissionen des Schiffsverkehrs weist
der Petitionsausschuss darauf hin, dass diese selbst in Hamburg an den
Verkehrsmessstationen im Vergleich zu den kraftfahrzeugbedingten Emissionen nur
zu einem geringen Teil zur Stickstoffdioxidbelastung beitragen.

Soweit der Petent auf die aktuelle Diskussion im Zusammenhang mit Diesel-Pkw
aufmerksam macht, erläutert der Petitionsausschuss, dass im Jahr 2017 in 65
Städten in Deutschland eine teils hohe Überschreitung des europarechtlich zum
Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Jahresmittelgrenzwerts für
Stickstoffdioxid in der Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auftrat. Der
Grenzwert wurde bereits 1999 festgelegt und ist seit 2010 rechtsverbindlich
einzuhalten.

Es ist ein zentrales Ziel des Bundes, die Stickstoffdioxidbelastung so weit wie
möglich mit Maßnahmen des "Nationalen Forums Diesel" und des Programms
"Saubere Luft 2017-2020" zu reduzieren und im Zusammenspiel mit weiteren
Maßnahmen vor Ort Fahrverbote zu vermeiden. Das Sofortprogramm umfasst als
Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten Maßnahmen wie die
Elektrifizierung des städtischen Verkehrs, die Förderung der Ladeinfrastruktur und
die gezielte Nachrüstung von Dieselbussen mit Techniken zur Abgasminderung.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.
Der abweichende Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung
- dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) -
als Material zu überweisen, soweit die mangelnde Angemessenheit von
Fahrverboten betroffen ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion der FDP, die Petition der Bundesregierung
- dem BMU - zur Berücksichtigung zu überweisen sowie den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um die Vergleichbarkeit
der Messverfahren geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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