Terület: Németország

Immissionsschutz - Grüne Plakette für alle Diesel-Pkw mit Nachrüstpartikelfilter

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
121 Támogató 121 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

121 Támogató 121 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:51

Pet 2-17-18-270-034488Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition spricht sich dafür aus, dass alle mit einem Partikelminderungssystem
nachgerüsteten Dieselfahrzeuge eine grüne Plakette erhalten.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass viele Besitzer eines
Dieselfahrzeuges dazu bereit seien, Investitionen in einen Dieselpartikelfilter zu
tätigen, wenn es als Gegenleistung eine "grüne Plakette" gebe. Zudem ließe sich mit
einer solchen Vorschrift die Anzahl der sog. Härtefälle reduzieren. Der Erhalt der
"grünen Plakette" ermutige auch diejenigen Bürger zum Nachrüsten ihres
Fahrzeuges mit einem Dieselpartikelfilter, die bis jetzt selten oder nie in
Umweltzonen eingefahren seien.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 121 Unterstützer fand sowie
67 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hebt grundsätzlich hervor, dass Umweltzonen sowohl einen
Rückgang der Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr gesundheitsschädlichen
Rußpartikel, als auch der Stickstoffoxidbelastung bewirken. Die Einrichtung von

Umweltzonen dient somit einer verbesserten Luftqualität und trägt dazu bei, die EU-
rechtlich vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. die von den Ländern in
eigener Zuständigkeit eingerichtet werden, der Verbesserung der Luftqualität dienen
und.
Vor diesem Hintergrund beachten die Länder, die Umweltzonen in eigener
Zuständigkeit errichten, unter anderem die Verordnung zur Kennzeichnung der
Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV). In der
35. BImSchV werden Kraftfahrzeuge nach ihrem Partikelausstoß in die
Schadstoffgruppen 1 bis 4 eingeteilt und durch verschiedenfarbige Plaketten (rot,
gelb, grün) gekennzeichnet. Durch Nachrüstung mit einem
Partikelminderungssystem kann in der Regel die nächstbessere Schadstoffgruppe
und damit die nächstbessere Plakette erreicht werden.
Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 bis 3 mit hohen Partikelemissionen wurden und
werden von den zuständigen Behörden der Länder jedoch aus Gründen des Umwelt-
und Gesundheitsschutzes vom Verkehr in Umweltzonen stufenweise
ausgeschlossen. Würden – so wie in der Petition gefordert – alle nachgerüsteten
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 zugeteilt und entsprechend mit einer grüner
Plakette versehen, würden davon auch Fahrzeuge mit höheren Partikelemissionen
profitieren. Hierdurch würde die Wirksamkeit von Umweltzonen nachhaltig verringert
und grundsätzlich in Frage gestellt.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss nicht in Aussicht zu stellen,
dem Anliegen zu entsprechen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.

Begründung (PDF)


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