Περιοχή: Γερμανία

Immissionsschutz - Information (mittels geeigneter Teststandards sowie unabhängiger Behörden) über Umweltbelastungen von KfZ mit Verbrennungsmotoren

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
72 Υποστηρικτικό 72 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

72 Υποστηρικτικό 72 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

14/08/2018, 4:31 π.μ.

Pet 2-18-18-270-040789 Immissionsschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.03.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bürger durch geeignete Teststandards
und unabhängige Behörden transparent und nachvollziehbar über Umweltbelastungen
von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren informiert werden.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, im Herbst 2016
habe er einen neuen Pkw angeschafft und sich bewusst für ein Modell mit einem
mutmaßlich umweltschonenderen, sparsamen Ottomotor entschieden mit der Euro 6-
Einstufung. Medienberichten zufolge verursachten jedoch sparsame Ottomotoren mit
Direkteinspritzung eine wesentlich höhere Feinstaubbelastung als Dieselmotoren, was
den Fachleuten schon seit langem bekannt sei. Nicht nachvollziehbar sei für ihn
jedoch, aus welchen Gründen das Umweltbundesamt (UBA) und das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) die interessierte Öffentlichkeit hierüber uninformiert ließen.
Der Bürger habe mangels verlässlicher Informationen überhaupt keine Chance, sich
bewusst für umweltschonende Lösungen einzusetzen und verliere obendrein durch
unbewusst sachwidrige Anschaffungen noch viel Geld.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 72 Mitzeichnungen gestützt und es ging ein Diskussionsbeitrag ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen des Petenten gut nachvollziehen.
Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass die weitere
Verminderung der durch den Straßenverkehr verursachten Schadstoff- und CO2-
Emissionen ein wichtiges Anliegen der Umweltpolitik ist. In den letzten Jahren wurden
durch neue EU-Abgasstufen für Kraftfahrzeuge und durch die Weiterentwicklungen bei
der Kraftstoffqualität deutliche Emissionsminderungen erreicht. Diese Entwicklung
wird sich absehbar auch weiter fortsetzen. Es bedarf jedoch weiterer und essentieller
Emissionsminderungen, um die Ziele im Bereich der Luftreinhaltung und des
Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass es bekannt ist, dass die Emissionen von
Fahrzeugen im Realbetrieb auf der Straße höher sind als im Labor. Die Europäische
Kommission beschloss deshalb Ende 2010, das bislang laborgestützte Messverfahren
"Neuer Europäischer Fahrzyklus" (NEFZ) durch einen Test zu ergänzen, der die realen
Emissionen auf der Straße besser abbildet. Die Arbeiten zum sog. "real-driving
emissions"-Verfahren (RDE) begannen in 2011. Deutschland hat die Arbeiten zu RDE
von Beginn an mit vorangetrieben.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass im Mai und Oktober 2015 sowie im
Dezember 2016 mit Entscheidungen des sog. Technischen Anpassungsausschusses
"Kraftfahrzeuge" (TCMV) zu RDE der Weg für deutliche Verbesserungen der
europäischen Abgasgesetzgebung frei gemacht wurde. So müssen zukünftig im
Rahmen der Typgenehmigung von Fahrzeugen auch Messungen im Betrieb auf der
Straße durchgeführt und dabei auch sukzessive immer strengere Emissionsvorgaben
eingehalten werden. Mit diesem grundlegend neuen Ansatz, der zuerst in Europa
eingeführt wurde, erwarten die Experten eine deutliche Minderung der Stickstoffoxid-
Realemissionen bei neuen Diesel-Pkw.

Die zuständigen Akteure setzen sich zudem seit Langem dafür ein, dass auch die
Partikelanzahlemissionen von – wie vom Petenten angesprochenen –
direkteinspritzenden Benzinfahrzeugen im Realbetrieb deutlich vermindert werden.
Hierfür wurde zunächst ein entsprechendes RDE-Messverfahren auf EU-Ebene
entwickelt. Mit dem Beschluss des TCMV vom 20. Dezember 2016 zu einem RDE-
Messverfahren für die Partikelanzahl wurden nun die Weichen gestellt, dass zukünftig
auch bei direkteinspritzenden Benzinfahrzeugen die realen Partikelemissionen
deutlich sinken werden.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass es auf Basis der Ergebnisse der RDE-
Messungen nach Analysen des UBA auch möglich ist, belastbare Aussagen über das
realistische Emissionsverhalten von Fahrzeugen abzuleiten. Die RDE-Regelungen
verpflichten die Hersteller zudem, die Ergebnisse der RDE-Tests aus der
Typgenehmigung auch auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite verfügbar zu
machen. Darüber hinaus informiert das UBA auch auf seiner Homepage über das
Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA), indem Informationen
zum Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen der unterschiedlichen Abgasstufen
öffentlich zugänglich gemacht werden. Schließlich sind auf der Internetseite des KBA
u. a. folgende Veröffentlichungen erhältlich: Verzeichnisse der Schadstoff-
Typprüfwerte von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit höchstens neun
Sitzplätzen und Wohnmobilen sowie Verzeichnisse der CO2-Emissions- und
Kraftstoffverbrauchs-Typprüfwerte von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit
höchstens neun Sitzplätzen und Wohnmobilen. Diese Veröffentlichungen sollen
umweltbewussten Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Kraftstoffverbrauchs- und
Schadstoff-Typprüfwerte von neuen Kraftfahrzeugen mit Allgemeiner
Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung zugänglich machen. Das KBA
veröffentlicht diese Werte in Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie 2003/4/EG

Vor dem Hintergrund des Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der
Auffassung, dass dem Anliegen des Petenten insofern bereits Rechnung getragen
wird. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – zur Erwägung zu überweisen,
wurden mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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