Immissionsschutz - Keine Blockade der EU-Abgasnorm durch Deutschland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
256 Unterstützende 256 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

256 Unterstützende 256 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:07

Pet 2-17-18-270-052505 Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die europäischen Überlegungen zu
schärferen Kohlenstoffdioxid-Grenzwerten für Personenkraftfahrzeuge von deutscher
Seite nicht entschärft werden.
Die Eingabe führt aus, dass im Interesse der bestehenden Klimaschutzziele die
Einführung strengerer Abgasnormen im Personenkraftverkehr dringend geboten sei.
Die europäische Regelung sehe vor, dass Personenkraftfahrzeuge ab dem Jahr
2020 durchschnittlich nicht mehr als 95 Gramm Kohlenstoffdioxid je Kilometer
ausstoßen dürften. Die Aufweichung dieser Grenze hätte nach Auffassung der
Petition zur Folge, dass der Markt für Elektroautos und sogenannte Plug-in-Hybride
kaum Schub erhalte und die Hersteller ihre Investitionen in neuere Technologien, wie
beispielsweise die Brennstoffzellentechnik, verschieben würden. Die Eingabe führt
aus, dass die deutsche Automobilindustrie zum jetzigen Zeitpunkt jedoch in
finanzieller und entwicklungstechnischer Hinsicht hervorragend aufgestellt sei, um
die mit strengeren Abgasnormen einhergehenden technischen Herausforderungen
zu meistern. Auch dürfe die neue Regelung nicht durch die Einführung von
sogenannten "Super Credits" oder von anderen Sonderregelungen aufgeweicht
werden.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung auf der Internet-Seite des

Petitionsausschusses zwölf Diskussionsbeiträge bewirkt und 256 Mitzeichnungen
erhalten hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte nunmehr
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Europäische Rat und das Europäische
Parlament zur Umsetzung der europäischen Strategie eine Verordnung EU
Nr. 333/2014 zur Änderung der Verordnung hinsichtlich der Festlegung der
Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der
Kohlenstoffdioxid-Emissionen neuer Personenkraftwagen (EG Nr. 443/2009) am
11. März 2014 erlassen haben. Die Verordnung sieht nach mehreren Verhandlungen
vor, dass ab dem Jahr 2020 ein Flottengrenzwert von 95 Gramm Kohlenstoffdioxid
pro Kilometer erreicht werden muss. Im ersten Jahr wird dabei aber nur auf
95 Prozent der Flotte abgestellt. Erst im Jahr 2021 gilt dieser Wert für die gesamte
Flotte.
Der in der Petition erhobene Einwand richtet sich weiterhin gegen den von der
Bundesregierung eingebrachten Vorschlag zu den sogenannten "Super Credits". Bei
den "Super Credits" handelt es sich um Faktoren zur Mehrfachanrechnung von
besonders effizienten Fahrzeugen bei der Ermittlung des durchschnittlichen
Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes der Neuwagenflotte eines Herstellers. Mit "Super
Credits" soll den Herstellern ein Anreiz gegeben werden, besonders effiziente und
umweltfreundliche Antriebstechnologien frühzeitig auf den Markt zu bringen, auch
wenn diese bei den Herstellkosten gegenüber den konventionellen Antrieben noch
nicht konkurrenzfähig sind. Jeder Hersteller kann für sich entscheiden, ob er den
vorgegebenen Kohlenstoffdioxid-Grenzwert ausschließlich durch die Verbesserung
der konventionellen Antriebe erreichen will oder hierzu auch neue
Antriebstechnologien einsetzt. Diese Entscheidung hängt von verschiedenen
Faktoren, wie zum Beispiel dem vom Hersteller angebotenen Portfolio an
Fahrzeugen, der langfristig verfolgten Unternehmensstrategie und natürlich vor allem
vom Kaufverhalten seiner Kunden ab. Solche Gutschriften für besonders
kohlenstoffeffiziente Personenkraftwagen sollen für die Jahre 2020 bis 2022

zugelassen werden, jedoch für diesen Zeitraum auf 7,5 Gramm Kohlenstoffdioxid pro
Kilometer begrenzt werden.
Vor dem Hintergrund, dass bei der Begrenzung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen
von Personenkraftwagen die hiermit einhergehenden Innovationskosten sozial
tragbar und wirtschaftlich realisierbar sein müssen, war auch Deutschland bestrebt,
die Verordnung so wettbewerbsneutral wie möglich sowie sozialverträglich und
nachhaltig zu gestalten. Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses konnte nach
vielen Verhandlungsrunden ein guter Kompromiss gefunden werden, der das
Innovationspotenzial der deutschen Automobilindustrie auch auf dem Gebiet
alternativer Fahrzeugtechnologien nicht hemmt. An dieser Stelle weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass die Reaktion des Marktes auf die in den
kommenden Jahren vorgestellten Fahrzeugmodelle und Fahrzeugtechnologien
letztlich von entscheidender Bedeutung sein wird. Der Ausschuss gibt weiterhin zu
bedenken, dass die Automobilhersteller nicht wissen, ob der Markt die Fahrzeuge mit
geringem bzw. gar keinem Kohlenstoffdioxid-Ausstoß, wie z.B. Elektro-Fahrzeuge
aufgrund der höheren Anschaffungskosten annehmen wird. Die Hersteller von
Fahrzeugen können daher trotz der "Super Credits" ihre Entwicklungen bei
konventionellen Fahrzeugen nicht einfach zurückschrauben.
Nach dem Dargelegten vermag der Petitionsausschuss nicht in Aussicht zu stellen,
im Sinne des Anliegens insbesondere mit Blick auf die nunmehr eingeführten "Super
Credits" tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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