Region: Niemcy

Immissionsschutz - Keine dieselbetriebenen Schiffe ohne Partikelfilter auf deutschen Wasserstraßen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
225 225 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

225 225 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:08

Pet 2-17-18-270-052626 Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Dieselschiffe ohne entsprechende
Schutzvorrichtungen zur Verhinderung von Feinstaub nicht mehr deutsche Flüsse
befahren dürfen.
Die Eingabe wird mit Blick auf die für den Logistikbereich prognostizierten Zahlen
begründet, die für den Rhein bis zum Jahr 2030 eine Verdreifachung der Transporte
von Binnenschiffen voraussagen. Sollte diese Entwicklung eintreten, werde es in
absehbarer Zeit zu einer Beeinträchtigung der Lebensqualität an Flüssen und
Kanälen kommen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 225 Unterstützer fand und auf der Internet-
Seite des Petitionsausschusses 17 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Umweltzonen in einem gestuften Verfahren
eingerichtet werden. Nach § 40 Abs. 1 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist zunächst ein Luftreinhalteplan oder ein
Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zu erlassen. Er konkretisiert die in

einer Umweltzone geplanten Verkehrsbeschränkungen sowohl hinsichtlich der
betroffenen Flächen als auch der Verkehrsverbote. Anschließend ist eine
verkehrsbehördliche Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich, um
die Umweltzonen mit den entsprechenden Verkehrszeichen zu kennzeichnen.
Umweltzonen werden von zuständigen Behörden der Länder aus Gründen des
Gesundheitsschutzes als Instrument zur Verbesserung der Luftqualität in eigener
Zuständigkeit eingerichtet. Umweltzonen bewirken sowohl einen Rückgang der
Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr gesundheitsschädlichen Rußpartikel, als
auch der Stickstoffdioxidbelastung. Damit leisten Umweltzonen einen wichtigen
Beitrag zur Einhaltung der europarechtlich vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für
Feinstaub und Stickstoffdioxid.
Zu den Partikelemissionen von Schiffen stellt der Petitionsausschuss fest, dass diese
in erster Linie durch die unvollständige Verbrennung von Dieselkraftstoff verursacht
werden. Der Schwefelanteil im Kraftstoff für Binnenschiffe wurde zum 1. Januar 2011
von 1.000 Milligramm pro Kilogramm auf 10 Milligramm pro Kilogramm begrenzt.
Dadurch werden nicht nur die Emissionen von umwelt- und gesundheitsschädlichen
Schwefeloxiden, sondern auch die Partikelemissionen reduziert.
Für Binnenschiffe gelten auf europäischer Ebene die Emissionsanforderungen der
Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der
Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus
Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte, und multinational die
Rheinschiffs-Untersuchungsordnung und Bodensee-Schifffahrtsordnung. Der Einsatz
von Partikelminderungssystemen wird durch die Richtlinie 97/68/EG nicht verbindlich
vorgeschrieben.
Zur Verringerung der von Binnenschiffen ausgehenden Partikel- und
Stickstoffoxidemissionen sind aus Sicht des Petitionsausschusses weitergehende
Maßnahmen erforderlich. Dabei gilt es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die
Umweltminister von Bund und Ländern haben auf der 80. Umweltministerkonferenz
am 7. Juni 2013 Emissionsminderungen bei Binnenschiffen für erforderlich erachtet
und darauf hingewiesen, dass Minderungsmaßnahmen bei der Binnenschifffahrt
möglichst auf EU-Ebene getroffen werden sollten. Vor diesem Hintergrund hat sich
Deutschland im Rahmen der Novellierung der Richtlinie 97/68/EG für eine Senkung

der Emissionsgrenzwerte für Binnenschiffe eingesetzt. Der Petitionsausschuss
begrüßt, dass die Europäische Kommission am 25. September 2014 einen Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für
Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen
und Geräte vorgelegt hat, wozu auch Binnenschiffe zählen. Diese gegenwärtig in der
Ratsarbeitsgruppe Umwelt verhandelte Verordnung wird die vorstehend erwähnte
Richtlinie 97/68/EG ersetzen. Der Verhandlungsprozess wird sich voraussichtlich
mindestens bis zum Jahresende 2015 erstrecken.
Um auch die Emissionen bestehender Binnenschiffe zu reduzieren, setzt sich die
Bundesregierung für finanzielle Anreize ein. Zu erwähnen ist beispielsweise das
"Förderprogramm für emissionsärmere Dieselmotoren von Binnenschiffen" des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Im Rahmen des
Motorenförderprogrammes wird der Einbau von emissionsärmeren Dieselmotoren,
Partikelminderungssystemen und Katalysatoren gefördert. Das
Motorenförderprogramm wurde zum 1. Januar 2013 mit einer neuen Förderrichtlinie
bis Ende des Jahres 2016 verlängert.
Vor dem Hintergrund der bereits ergriffenen Maßnahmen wird ein Fahrverbot für
Binnenschiffe ohne entsprechende Schutzvorrichtung für derzeit nicht erforderlich
gehalten. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie auf die notwendige
Reduktion von Feinstaubemission aus der Schifffahrt aufmerksam macht, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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