Região: Alemanha

Immissionsschutz - Keine Einführung der Blauen Plakette im Jahr 2017

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
46 Apoiador 46 em Alemanha

A petição não foi aceite.

46 Apoiador 46 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 13:01

Pet 2-18-12-270-031245

Immissionsschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die sogenannte blaue Plakette für Dieselfahrzeuge ab
dem Jahr 2017 nicht einzuführen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, sollte die blaue
Plakette für Dieselfahrzeuge in 2017 eingeführt werden, dürften diese nicht mehr in
die entsprechenden Umweltzonen einfahren. Ein solches Vorhaben stelle eine
Enteignung der Bürger dar, die zum Teil erst im Jahr 2015 einen Neuwagen
erworben hätten. Vielmehr müsse ein solches Vorhaben zehn Jahre im Voraus
angekündigt und entsprechende Fahrzeuge auch zum Kauf angeboten werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 133 Unterschriften unterstützt und es gingen
25 Diskussionsbeiträge ein.
Überdies hat den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen derzeit eine weitere
Eingabe mit verwandter Zielsetzung erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs
werden die Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass es in Deutschland aktuell
54 Umweltzonen gibt. Dadurch soll die Luft in den stark von Abgasen betroffenen
Gebieten verbessert werden. In diesen Gebieten dürfen nur Fahrzeuge fahren, die
bestimmte Abgasstandards einhalten. Die meisten davon liegen in Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Berlin. In 53 dieser Zonen sind nur noch

Fahrzeuge mit einer grünen Plakette – und damit der aktuell strengsten Stufe –
zulässig. Erlaubt sind also nur Fahrzeuge, die die Abgasnorm erfüllen. Dies gilt für
praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator, Fahrzeuge mit Flüssiggas,
Erdgas- oder Ethanolantrieb sowie Diesel mit Partikelfilter. Ziel der Umweltzonen ist
es, den Schadstoffausstoß in Städten zu reduzieren. Vorrangig geht es um
Feinstaubpartikel und Stickstoffdioxide.
Mit der in den Eingaben kritisierten blauen Plakette sollten die Grenzwerte für Autos
in bestimmten Gebieten von Umweltzonen weiter verschärft werden. Die
Bundesregierung wollte diese nach einem einstimmigen Beschluss der Konferenz
der Umweltminister in den Ländern im April 2017 einführen. Die Kommunen hätten
damit rechtlich die Möglichkeit gehabt, die blaue Plakette in bestimmten
Innenstadtzonen zur Pflicht zu machen, um die Stickoxide zu reduzieren. Eine solche
blaue Plakette hätten somit nur Dieselfahrzeuge erhalten, die die Abgasnorm Euro-6
erfüllen. Für 13 Mio. Diesel älterer Bauart, so eine Statistik des Kraftfahrt-
Bundesamtes, hätte dies ein Fahrverbot in den ausgewiesenen Zonen bedeutet. Wie
in den Eingaben zutreffend ausgeführt, hätte dieses Fahrverbot auch für Autos
gegolten, die noch bis 2015 mit der Euro-5-Norm verkauft wurden. Aktuell erfüllen
nach Kenntnis des Ausschusses nur wenige Dieselfahrzeuge die Euro-6-Norm.
Dem Vernehmen nach wird nunmehr bis auf weiteres auf die Einführung der blauen
Plakette verzichtet. Aktuell berät eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz
über Alternativvorschläge zur Luftreinhaltung. Das Ergebnis dieser Beratungen bleibt
zunächst abzuwarten.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe derzeit nicht in Aussicht zu
stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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