Region: Tyskland

Immissionsschutz - Keine Kfz-Umweltplaketten in Städten um bzw. mit Flughäfen mit hoher Flugbelastung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Støttende 45 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

45 Støttende 45 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13.03

Pet 2-18-18-270-033164

Immissionsschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird mit Blick auf die Stickstoffdioxidbelastung gefordert, dass in
Städten mit hoher Flugbelastung keine Umweltplaketten für Kraftfahrzeuge gefordert
werden dürfen oder Flugzeuge in Stadtbereichen unter 300 Meter Flughöhe die
gleichen Umweltstandards einhalten müssen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, die Belastung
durch Schadstoffausstoß von Flugzeugen sei in den überflogenen Städten deutlich
höher als in anderen Bereichen. Es könne jedoch nicht sein, dass Kraftfahrzeuge
(Kfz) bestimmte Gebiete nicht befahren dürfen und gleichzeitig Flugzeuge diese
Gebiete durchflögen. Nach seiner Auffassung seien für die Stickstoffoxid-Werte
jedenfalls nicht alleine die Kfz verantwortlich.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 45 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen acht
Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass zur Verbesserung der
Luftqualität entsprechend des Verursacherprinzips und unter Beachtung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von den zuständigen Behörden Maßnahmen
gegen alle Emittenten gerichtet werden, die zur Überschreitung von
Luftqualitätsgrenzwerten beitragen.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auch Umweltzonen von den Behörden
der Länder im Rahmen von umfassenden Luftreinhalteplänen als ein Instrument zur
Verbesserung der Luftqualität in eigener Zuständigkeit eingerichtet werden.
Umweltzonen mit Verkehrsverboten für Kfz mit hohem Schadstoffausstoß bewirken
einen Rückgang der Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr
gesundheitsschädlichen Rußpartikel, und wirken sich positiv auf die
Stickstoffdioxidbelastung (NO2-Belastung) aus. Damit leisten Umweltzonen auch
nach Auffassung des Petitionsausschusses einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung
der europarechtlich zum Schutz der Gesundheit vorgegebenen
Luftqualitätsgrenzwerte und sind ein sinnvolles Instrument der Luftreinhaltung.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass für Flugzeuge Emissionsgrenzwerte für
Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffe existieren, und es wird die
Rußzahl begrenzt als Maß für die Partikel. Nach Kenntnis des Ausschusses bemüht
sich die Bundesregierung bereits seit Jahren gemeinsam mit anderen Staaten der
Europäischen Union (EU) im Umweltausschuss, bei der für solche Regelungen
zuständigen Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation um die Einführung
wirksamerer Grenzwerte. Dies ist bislang nur teilweise, aber mit der mehrmaligen
Verschärfung des Grenzwertes für Stickstoffoxide gerade in dem Bereich gelungen,
der vom Petenten angesprochen wurde.
Die Sonder-Umweltministerkonferenz "Automobile Abgasemissionen minimieren,
Luftreinhaltepolitik konsequent weiter entwickeln, Verantwortung für den
Gesundheitsschutz ernstnehmen" hat mit Blick auf das auf EU-Ebene gegen
Deutschland anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen Überschreitung der
Luftqualitätsgrenzwerte für NO2 jüngst darauf hingewiesen, dass die zu hohen
Stickoxide (NOx)-Emissionen von Diesel-Fahrzeugen der wesentliche Grund für die
Vielzahl von Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes für NO2 sind. Die lokalen
NOx-Emissionen der Kfz tragen im Durchschnitt zu mehr als 60 Prozent der NO2-
Belastung bei. Überschreitungen treten zudem nur an verkehrsnahen Messstellen
auf. Auswertungen der zuständigen Behörden der Länder, die für die Überwachung
und Beurteilung der Luftqualität zuständig sind, zeigen, dass der Flugverkehr zur

NO2-Belastung nur geringfügig beiträgt. So weist etwa die Auswertung "Flugverkehr
und Luftverunreinigungen im Ballungsraum Rhein-Main 2010 bis 2015" der Stadt
Frankfurt am Main aus, dass ein signifikanter Beitrag des Flugverkehrs an der NO2-
Belastung an ausgewählten Messpunkten unter der Anfluggrundlinie nicht
nachweisbar war. Auf dem Flughafengelände sind danach gegenüber der
städtischen Hintergrundbelastung leicht erhöhte NO2-Konzentrationen festzustellen.
Auch der Beitrag des Flugverkehrs zur Feinstaubbelastung ist nach hiesiger Kenntnis
gering.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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