Region: Tyskland

Immissionsschutz - Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen durch die Bundesregierung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
133 Støttende 133 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

133 Støttende 133 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

13.05.2017 04.22

Pet 2-18-18-270-024430



Immissionsschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages gefordert, wonach

die Bundesregierung den internationalen Verpflichtungen zur Minderung der

Ammoniak-Emissionen nachkommt und bis zum Erreichen dieser Verpflichtungen,

die Genehmigung von Massentierhaltungen aussetzt.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Ammoniak

breite sich in der Atmosphäre aus und schädige die Umwelt gleich in mehrfacher

Hinsicht. Es führe zu einer Versauerung des Bodens, könne Pflanzen und Wälder

schädigen und belaste indirekt das Klima. Laut Umweltbundesamt (UBA) entstehe

das umweltschädliche Ammoniak zum überwiegenden Teil (ca. 95 Prozent) durch

Tierhaltung und in erhöhtem Maße durch die sogenannte Massentierhaltung. Die

Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention, wozu auch Deutschland gehöre, hätten

2005 das Multikomponenten-Protokoll beschlossen und sich durch die Einführung

nationaler Höchstmengen verpflichtet, die Ammoniak-Emissionen zu vermindern. Ab

dem Jahr 2010 dürften 550.000 Tonnen Ammoniak nicht mehr überschritten werden.

Ausweislich einer Antwort der Bundesregierung vom 21. Mai 2015 auf eine Kleine

Anfrage einer Fraktion des Deutschen Bundestages habe Deutschland seit 2010 in

keinem Jahr die maximal zulässige Grenze an Ammoniak-Emissionen eingehalten,

sondern liege vielmehr deutlich darüber. So hätten die Ammoniak-Emissionen in

jedem Jahr deutlich über 600.000 Tonnen gelegen, im Jahr 2011 sogar bei

675.000 Tonnen und im Jahr 2014 bei 671.000 Tonnen. Laut weiterer Auskunft der

Bundesregierung seien die höheren Werte der Emissionen auf die Umstellung des

Messverfahrens auf "internationale Standards" zurückzuführen. Der Petent vertritt die

Auffassung, die wenigen bisher beschlossenen und getroffenen Maßnahmen seien



offensichtlich erfolglos oder führten nicht zu der gewünschten Reduzierung der

Ammoniak-Emissionen bis zur maßgeblichen Höchstgrenze. Daher halte er seine

geforderten Beschlüsse für gerechtfertigt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlich

worden. Sie wurde durch 133 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen

9 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass Ammoniak eine

chemische Verbindung von Stickstoff und Wasserstoff mit der Summenformel NH3

ist. Es ist ein stark riechendes, farbloses, wasserlösliches und giftiges Gas, das zu

Tränen reizt und erstickend wirkt. Ammoniak ist eine der meist produzierten

Chemikalien und Grundstoff für die Produktion aller weiteren Stickstoffverbindungen.

Der größte Teil des Ammoniaks wird zu Düngemitteln, insbesondere Harnstoff und

Ammoniumsalzen, weiterverarbeitet. Wichtige Quellen für Ammoniak-Emissionen

sind Vulkanausbrüche, die Viehhaltung sowie die Rindermast und auch der Verkehr.

Eine besondere Bedeutung hat Ammoniak in der Ökologie der Gewässer. Da es für

die meisten Organismen der Gewässer toxisch ist, kann bei einer Überschreitung

des kritischen ph-Wertes plötzliches Fischsterben auftreten.

Wie der Petent ausgeführt hat, hat sich Deutschland in dem sogenannten

Multikomponenten-Protokoll der Wirtschafskommission für Europa der Vereinten

Nationen (ONECE), das die jährlichen Emissionen durch Einführung nationaler

Höchstmengen begrenzt, verpflichtet, die Ammoniak-Emissionen zu vermindern. Ab

dem Jahr 2010 dürfen 550.000 Tonnen Ammoniak nicht mehr überschritten werden.

Weiterhin hat Deutschland im Zuge der Novellierung des Protokolls eine Reduktion

der Ammoniak-Emissionen bis 2020 um 5 Prozent gegenüber dem Wert von 2005

zugesagt. Eine Emissionshöchstmenge von 550.000 Tonnen sieht auch die auf

EU-Ebene gültige Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie)

vor.



Die vom Petenten thematisierten, seitens der Bundesregierung im Dezember 2014

berichteten Ammoniak-Emissionen haben im Wesentlichen folgende Ursachen:

a) Änderung der Emissionsfaktoren für stickstoffhaltige Mineraldünger. Die

nunmehr anzuwendenden internationalen Berichterstattungsleitlinien (EMEP-

Guidebook 2013) führten für die in Deutschland verwendeten stickstoffhaltigen

Mineraldünger rechnerisch etwa zu einer Verdoppelung dieser Teilemissionen.

Hierzu merkt der Petitionsausschuss an, dass es Hinweise darauf gibt, nach

denen die internationalen Emissionsfaktoren für stickstoffhaltige

Mineraldünger unter den Bedingungen in Deutschland zumindest teilweise

wesentlich zu hoch sein könnten. Dies wird gegenwärtig auf nationaler und

internationaler Ebene geprüft. Mit Ergebnissen ist allerdings nicht vor 2018 zu

rechnen.

b) Wegfall der Berücksichtigung von Leerstandszeiten in der Tierhaltung.

c) Aktualisierung der Geflügelzahlen.

d) Berücksichtigung der Emissionen aus vergorenem Wirtschaftsdünger.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass zur Minderung der Ammoniak-Emissionen im

Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung (DüV), zusätzliche Maßnahmen

verbindlich eingeführt werden sollen. Der Petitionsausschuss ergänzt, dass die DüV

die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und

Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

regelt. Sie ergänzt damit die Düngemittelverordnung für die Zulassung und das

Düngegesetz für den Vertrieb von Düngemitteln etc. Die Maßnahmen sind:

a) Ausdehnung der Vorschrift zur unverzüglichen Einarbeitung von bestimmten

flüssigen Wirtschaftsdüngern auf unbestellten Ackerflächen auf alle

organischen oder organisch-mineralischen Düngemittel mit jeweils

wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff oder Ammoniumstickstoff.

Zudem ist vorgesehen, die maximal zulässige Einarbeitungszeit nach einer

Übergangsfrist weiter zu verringern.

b) Einführung von Vorschriften zur Verwendung emissionsarmer

Ausbringungsverfahren für alle flüssigen organischen oder organisch-

mineralischen Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff

oder Ammoniumstickstoff auf bewachsenen Flächen.



c) Auf unbestelltem Ackerland sollen künftig auch Harnstoffdünger unverzüglich

eingearbeitet werden. Alternativ können Ureasehemmstoffe zugegeben

werden; diese mindern die Zersetzung des ausgebrachten Harnstoffs und

damit die Ammoniak-Emissionen.

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass diese Novellierung der DüV im Laufe

des ersten Halbjahres 2017 abgeschlossen werden kann.

Hinsichtlich einer Minderung der Emissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen,

zu denen unter anderen große Tierhaltungsanlagen zählen, wird derzeit eine

Anpassung der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) an den

aktuellen Stand der Technik vorbereitet. Nach Kenntnis des Petitionsausschusses

werden im Zuge der Anpassung Maßnahmen zur Minderung der Emissionen geprüft,

beispielsweise der verpflichtende Einbau von Abluftreinigungsanlagen bei

bestimmten großen Tierhaltungsanlagen. Außerdem wird eine Anpassung der

Anforderungen hinsichtlich der Abdeckung von Lagerbehältern für flüssige

Wirtschaftsdünger diskutiert. Der Petitionsausschuss ergänzt, dass die

umfangreichen Beratungen zur TA Luft nach seiner Kenntnis gerade erst begonnen

haben. Mit einem Abschluss ist frühestens in ein bis zwei Jahren zu rechnen.

Nach dem Dafürhalten des Petitionsausschusses erscheinen die beschriebenen

Maßnahmen aus Düngung, Abluftreinigung und Lagerung insgesamt geeignet ein

Minderungspotential darzustellen, das ausreicht, um die geltende

Emissionshöchstmenge für Ammoniak zu unterschreiten.

Soweit der Petent eine generelle Aussetzung der Erteilung von Genehmigungen für

große Tierhaltungsanlagen bis zur sicheren Einhaltung der nationalen Vorgaben der

Höchstmengen für Ammoniak-Emissionen fordert, weist der Petitionsausschuss

darauf hin, dass dies nach geltendem Recht unzulässig ist. Denn die erforderliche

immissionsschutzrechtliche Genehmigung für große Tierhaltungsanlagen ist bei

Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu erteilen. Dies verlangt die Erfüllung

der maßgeblichen anlagenbezogenen Vorgaben. Im Fall von Tierhaltungsanlagen

zielen diese unter anderem auf die Minderung der Ammoniak-Emissionen ab. Der

Petitionsausschuss betont, dass der Betreiber gemäß § 5 des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen

hat, um Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffen. Der Stand der

Technik wird für genehmigungsbedürftige Anlagen in der TA Luft konkretisiert. Diese

wird vielfach auch bei der Festlegung von Anforderungen für

nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen als Erkenntnisquelle herangezogen.



Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen werden wird.

Begründung (PDF)


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