Immissionsschutz - Preisregulierung für den EU-Emissionshandel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
123 Unterstützende 123 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

123 Unterstützende 123 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 2-18-18-270-003102

Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Die Petition möchte erreichen, dass durch eine mengenmäßige Steuerung der
Kohlendioxid-Emissionsrechte ein gleichbleibender Preis für derartige
Emissionszertifikate sichergestellt wird.
Die Petition führt in ihrer Begründung aus, dass der Emissionshandel dazu diene,
unter Zuhilfenahme marktwirtschaftlicher Prinzipien eine größere Reduzierung von
Kohlendioxid-Emissionen zu erreichen. Die Eingabe kritisiert, dass die Preise für
derartige Emissionszertifikate weit unterhalb des hierfür ursprünglich angedachten
Preisniveaus liegen würden. Der Emissionshandel in seiner gegenwärtigen Form
trage aufgrund des niedrigen Preisniveaus der Zertifikate zu einer erhöhten bzw.
gleichbleibend hohen Umweltverschmutzung bei.
Die Petition sieht daher die dringende Notwendigkeit, dieser Fehlwirkung des
Emissionshandels entgegenzuwirken und eine Steuerung der im Umlauf befindlichen
Emissionsrechte vorzunehmen.
Weiterhin spricht sich die Eingabe dafür aus, dass der Preis für die
Emissionszertifikate auch mit Blick auf den aktuellen Stand der Technik angepasst
werden sollte.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Petition handelt es sich um eine öffentliche Eingabe, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 123 Unterstützer fand sowie zwei
Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der im Jahr 2005 auf europäischer
Ebene eingeführte Emissionshandel grundsätzlich ein Mengensteuerungsinstrument
darstellt. Demnach ist die Menge an Emissionen in den Sektoren, die dem
Emissionshandel unterliegen, der Höhe nach begrenzt. Die Begrenzung ergibt sich
aus dem politisch vorab festgelegten Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen.
Allerdings wird das jährliche Emissionsbudget über mehrere Jahre im Voraus
festgelegt. Die beteiligten Unternehmen können somit ungenutzte Zertifikate aus
einem Jahr in die nachfolgenden Jahre überführen. Hier spricht man vom sog.
"Banking". Dieses hat zu einem niedrigen Preis für Kohlendioxid-Emissionszertifikate
beigetragen. Gegenwärtig müssen die europäischen Anlagenbetreiber für jede
Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung im Wert von ungefähr fünf Euro
vorweisen.
Da der Europäische Emissionshandel das zentrale Instrument der europäischen
Klimaschutzpolitik darstellt, über den sich die europäische Wirtschaft finanziell am
Klimaschutz beteiligt, sieht der Petitionsausschuss Bedarf für eine Reform des
europäischen Emissionshandels. Der Petitionsausschuss weist an dieser Stelle
darauf hin, dass der Emissionshandel als Mengeninstrument gegenüber einer
Preissteuerung den Vorteil hat, dass es keiner politischen Festlegung eines
"richtigen" Preises für Kohlendioxid bedarf. Zugleich gibt der Petitionsausschuss zu
bedenken, dass die Kosten für jede Investitionsmaßnahme in Emissionsreduktionen
von bestimmten Faktoren abhängig sind, die politisch nicht gesteuert und beeinflusst
werden können. Dazu gehören insbesondere Brennstoffpreise, Rohstoffpreise,
Kreditzinsen oder Anforderungen an die Amortisationsdauer, die teilweise auch über
die Zeit stark variabel sein können
Um dennoch zukünftig besser auf Nachfrageschwankungen im Markt reagieren zu
können, hat die Europäische Kommission am 22. Januar 2014 vorgeschlagen, den
Kohlenstoffpreis über eine Marktstabilitätsreserve (MSR) zu stabilisieren. Diese
basiert auf einem Mechanismus, wonach die jährliche Auktionsmenge nach unten
oder oben angepasst werden kann. Als Indikator für die Nachfrageschwankungen
dienen die jährlich kalkulierbaren Überschüsse im Markt.

Der Petitionsausschuss gelangt zu der Einschätzung, dass dieser Vorschlag
geeignet erscheint, die von der Petition geforderte Mengensteuerung im
Emissionshandel umzusetzen, da das Instrument der Marktstabilisierungsreserve für
eine gleichmäßigere Knappheitssituation und damit ein langfristig stabileres
Preissignal sorgt.
Der Petitionsausschuss gelangt zu der Auffassung, dass es nicht nur einer einfachen
Korrektur des Emissionshandels, sondern letztlich eines Mechanismus – wie der
Marktstabilitätsreserve – bedarf, den Preissturz für Kohlendioxid aufzuhalten. Der
Gedanke der Bundesregierung, Kohlenstoff-Emissionszertifikate vom Markt zu
nehmen, wenn eine Höchstmenge an Zertifikaten überschritten wird und bei
Unterschreiten einer Mindestmenge wiederum Zertifikate in das System
zurückzugeben, entspricht dem Anliegen der Petition. Die Bundesregierung spricht
sich weiterhin für eine vorzeitige Einführung der Marktstabilitätsreserve aus. Am
25. März 2015 verhandelten die EU-Mitgliedsstaaten über eine gemeinsame Position
zur MSR. Da Lettland im ersten Halbjahr 2015 den Vorsitz im Ministerrat der EU
innehat, haben die Mitgliedsstaaten Lettland das Mandat erteilt, in die
Trilogverhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen
Parlament einzutreten. Diese begannen am 30. März 2015. Bereits am 24. Februar
2015 hatte sich der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) auf
einen Bericht zur MSR geeinigt. Der Umweltausschuss beschloss eine Reihe von
Kompromissen. So soll die MSR am 31. Dezember 2018 in Kraft treten. Der
ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah den Start für 2021 vor. Zahlreiche
Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland forderten, dass die Reserve bereits
2017 in Kraft tritt.
Deutschland wird sich auch in den weiteren Verhandlungen für ein entsprechendes
System zur Reform des Emissionshandels einsetzen. Der Petitionsausschuss
gelangt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass dem Anliegen des Petenten
in Teilen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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