Region: Germany

Immissionsschutz - Reduzierung der Feinstaub- und Geruchsbelästigung durch den Einbau von Aktiv-Kohle-Filtern

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 supporters 48 in Germany

The petition is denied.

48 supporters 48 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09/11/2017, 13:04

Pet 2-18-18-270-030920

Immissionsschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, den Einsatz von Aktiv-Kohle-Filtern in Fahrzeugen,
Turnhallen und weiteren Gebäuden gesetzlich verbindlich vorzuschreiben, um die
Atemluft zu reinigen.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, die Feinstaub-
und Geruchsbelästigung nehme dramatische Folgen für Mensch und Tier an. Der
von ihm gemachte Vorschlag könne zur Reinigung der Atemluft beitragen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 48 Mitzeichnungen gestützt und es gingen
8 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Sinne
der Eingabe.
Der Petitionsausschuss betont, dass die vom Petenten angesprochene
Verbesserung der Innenraumluft in Fahrzeugen und Gebäuden durch eine verstärkte
und ausreichende Frischluftzufuhr ohne ordnungsrechtliche Verpflichtungen
hinreichend realisiert werden kann. Denn durch die auf EU-Ebene, Bundesebene
und Länderebene ergriffenen Maßnahmen konnten in Deutschland die
Schadstoffemissionen seit 1990 deutlich gesenkt werden. Es wurde eine deutliche

Verbesserung der Luftqualität erreicht. Das zeigt sich etwa darin, dass im Jahr 2015
in Deutschland nur noch an zwei Stellen Überschreitungen von
Feinstaubgrenzwerten auftraten.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es für geruchsintensive Stoffe keine
rechtsverbindlichen Immissionsgrenzwerte gibt, sondern Richtlinien und
Empfehlungen. Nach dem Niedersächsischen Erlass zur Feststellung und
Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie-GIRL) vom
23. Juli 2009 sind für Wohn-/Mischgebiete zehn Prozent der Jahresstunden mit
Geruch zulässig.
Der Ausschuss hebt hervor, dass auf EU-Ebene zu den Maßnahmen zur
Verbesserung der Luftqualität die kontinuierliche Verschärfung von
Emissionsanforderungen bei Anlagen, mobilen Maschinen und Geräten sowie
Kraftfahrzeugen zählen. Auf nationaler Ebene werden Emissionsanforderungen nach
dem Stand der Technik für Anlagen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
unterliegen, teils mit über EU-Recht hinausgehenden Anforderungen, besonders im
Falle von Geruch, fortgeschrieben. Die Behörden der Länder ergreifen im Rahmen
von Luftreinhalteplänen zudem umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität vor Ort.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses wird insofern dem Anliegen des
Petenten durch die bereits bestehenden rechtlichen Regelungen und die ergriffenen
Maßnahmen gebührend Rechnung getragen. Daher empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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