Reģions: Vācija

Immissionsschutz - Reformierung der Regelungen zur Feinstaub-Plakette (BImSchG)

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
67 Atbalstošs 67 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

20.10.2016 04:23

Pet 2-18-18-270-014878



Immissionsschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Bau und Reaktorsicherheit - als Material zu überweisen.

Begründung



Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Verordnung zur Kennzeichnung der

Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung als Instrument zur

Verringerung der Luftbelastung durch Stickstoffdioxid weiterentwickelt wird.

Die Eingabe führt aus, dass ein Kraftfahrzeug, das wenig Feinstaub ausstoße nicht

automatisch wenig Stickstoffdioxide emittiere. Heutzutage stelle das überwiegend

von Dieselfahrzeugen emittierte giftige Stickstoffdioxid das viel größere Problem dar.

Die Städte würden, zudem unter europarechtlichem Druck stehen, die

Luftreinhaltepläne einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund sei die klassische Umweltzone keine alleinige und

endgültige Lösung zur Beseitigung der verkehrsbedingten Umweltbelastungen in

deutschen Städten.

Die Petition spricht sich dafür aus, privat genutzte Fahrzeuge mit hohem

Stickstoffdioxidausstoß aus den Großstädten fernzuhalten. Für gewerblich genutzte

Fahrzeuge könne eine Übergangsregelung geschaffen werden.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe

eingereichten Unterlagen verwiesen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum

Abschlusstermin für die Mitzeichnung 67 Unterstützerinnen und Unterstützer fand

und auf der Internetseite des Petitionsausschusses 21 Diskussionsbeiträge bewirkt

hat. Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Berücksichtigung der seitens der

Bundesregierung zu dem Anliegen vorgebrachten Aspekte parlamentarisch beraten.



Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich nunmehr wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Umweltzonen mit Verkehrsverboten für ältere

Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß von den Bundesländern als in Instrument

zur Verbesserung der Luftqualität in eigener Zuständigkeit eingerichtet werden.

Umweltzonen bewirken nach den Auswertungen der Länder sowohl einen Rückgang

der Feinstaubbelastung, insbesondere der sehr gesundheitsschädlichen Rußpartikel,

als auch der Stickstoffdioxidbelastung.

Damit leisten Umweltzonen einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der

Luftqualitätsgrenzwerte, die europarechtlich zum Schutz der Gesundheit vorgegeben

werden.

Der Petitionsausschuss weist jedoch zugleich darauf hin, dass der

Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid noch in zahlreichen Städten überschritten

wird. Wesentlich ist, dass auf Ebene der Europäischen Union eine wirkungsvolle

Begrenzung der Stickstoffdioxidemissionen von Diesel-Kraftfahrzeugen der

Abgasstufe 6 im realen Betrieb getroffen wird.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das Bundesumweltministerium in diesem

Zusammenhang auch dem Ansatz einer mittelfristigen Weiterentwicklung der 35.

Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur

Schadstoffbelastung grundsätzlich positiv gegenüber steht und sich diesbezüglich im

Austausch mit den für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden

befindet. Der Petitionsausschuss unterstützt den gemeinsamen Austausch zwischen

Bund und Ländern, um der Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes für

Stickstoffdioxid entgegenzuwirken.

Der Ausschuss erachtet die Eingabe als geeignet, in die laufenden Beratungen über

die Weiterentwicklung der 35. Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit

geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung einbezogen zu werden und empfiehlt

daher, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als Material zu überweisen.

Begründung (PDF)


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