Piirkond : Saksamaa

Immissionsschutz - Sanktionierung verursachter Schäden aufgrund unzureichend konstruierter Abgasaufbereitung und manipulierter Steuerung deutscher PKW-Dieselmotoren

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Toetav 51 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

51 Toetav 51 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

21.11.2019 03:24

Pet 1-18-12-9202-045279 Kraftfahrzeugtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass die durch bewusst unzureichend konstruierte
Abgasaufbereitung und betrügerisch manipulierte Steuerung deutscher
Pkw-Dieselmotoren verursachten Schäden an Leib und Leben gesetzlich sanktioniert
werden, ohne dass in Einzelfällen die illegalen Schadstoffe als Ursache nachgewiesen
werden.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gehe allein in Deutschland von etwa jährlich 10.000
Todesfällen durch illegal freigesetzte Stickoxide aus. Die tatsächliche Zahl der
gesundheitlich beeinträchtigten Menschen dürfte ein Vielfaches betragen. Die
gesundheitlichen Folgen reichten über Körperverletzung bis hin zu Todesfällen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass zu den Gesundheitskosten,
die explizit auf die Emissionen von Diesel-Pkw in Deutschland zurückgeführt werden
können, der Bundesregierung nach deren Auskunft keine Informationen vorliegen.

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass sich das nicht ganz eindeutig formulierte
Anliegen auf Entschädigungsleistungen für gesundheitliche Beeinträchtigungen
bezieht, deren Ursache die durch die Abgasmanipulationen hervorgerufenen
Luftschadstoffe seien. Die jeweils betroffene Person solle nicht nachweisen müssen,
dass ihre Erkrankung tatsächlich eine Folge der Abgasmanipulation sei, sie soll jedoch
einen Entschädigungsanspruch haben. Die Kfz-Hersteller seien rechtlich zu
sanktionieren bzw. gesetzlich zu Entschädigungsleistungen zu verpflichten.

Dazu hält der Ausschuss fest, dass mit Blick auf die Unabhängigkeit der Justiz weder
er noch die Bundesregierung eine Stellungnahme zu konkreten Rechtsfragen
abgeben. Es ist Sache der Justiz, über die Einzelfälle zu entscheiden. Grundsätzlich
– und losgelöst von konkreten Einzelfällen – können bei Gesundheitsschäden
Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche nach den allgemeinen Regeln der
außervertraglichen Haftung und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz in
Betracht kommen. Die Voraussetzungen richten sich nach dem allgemeinen Zivil-,
Produkthaftungs- und Zivilprozessrecht.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass am 1. November 2018 das Gesetz
zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft getreten ist.
Mit dem neuen Klageinstrument der Musterfeststellungsklage können Unternehmen,
die sich unrechtmäßig verhalten, einfacher und effektiver zur Verantwortung gezogen
und die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher schneller, einfacher und
kostengünstiger durchgesetzt werden. Betroffene Kunden können sich kostenlos in ein
Klageregister des Bundesamtes für Justiz eintragen.

Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) die Forschung zur Wirkung von Außenluftschadstoffen auf die
menschliche Gesundheit im Rahmen der institutionellen Förderung am
Helmholtz-Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und
Umwelt, am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig sowie am
Leibnitz-Institut für Umweltmedizinische Forschung in Düsseldorf fördert. Die dort
durchgeführten Forschungsarbeiten betrachten unter den verschiedenen
Luftschadstoffen auch Stickstoffoxide, die u. a. durch Dieselfahrzeuge emittiert
werden. Die Institute führen dazu hauptsachlich epidemiologische Studien durch und
sind insbesondere an nationalen und internationalen Kohortenstudien beteiligt. In
einigen dieser Forschungsarbeiten werden auch besonders gefährdete Gruppen
(Kinder, ältere Menschen, vorerkrankte Menschen) betrachtet.

Insgesamt ergaben die Kurz- und Langzeitstudien, dass die messbaren negativen
Effekte von Stickoxid- oder Dieselrußbelastung in Bezug auf den Einzelnen selbst in
der Regel gering sind, sich jedoch in großen Bevölkerungsgruppen nachweisen
lassen.

Die im März 2018 veröffentlichte Studie des Umweltbundesamtes (UBA)
„Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der
Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland“ hat jedoch gezeigt, dass die
Stickstoffdioxid(NO2)-Konzentrationen in der Außenluft in Deutschland zu erheblichen
Gesundheitsbelastungen führen. Demnach lassen sich für das Jahr 2014 statistisch
etwa 6.000 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die
NO2-Hintergrund-Belastung im ländlichen und städtischen Raum zurückführen.
Hinsichtlich der Ergebnisse der Studie wird auf die Internetseite des UBA verwiesen.

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gelten für den Schadstoff NO 2 Menschen
mit Vorerkrankungen wie Asthma und chronischer obstruktiver Lungenerkrankungen
(COPD), Schwangere und deren Ungeborene, Kinder und ältere Menschen als
besonders gefährdet. Nach Ergebnissen bundesweit repräsentativer Untersuchungen
des UBA und des Robert-Koch-Instituts wohnen Menschen mit geringem
sozioökonomischem Status häufiger an einer stark oder extrem stark befahrenen
Straße als Personen der mittleren und oberen Statusgruppe.

Zu der Forderung, die Kfz-Hersteller zu sanktionieren, hält der Ausschuss fest, dass
sich aus der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre
Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für
diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV) sowie aus der
Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG die
Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die
Typgenehmigungsvorschriften ergeben. Es gelten die §§ 7, 25, 27 und 37 EG-FGV.
Insbesondere sind danach spezielle Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen, die von
einem teilweisen Widerruf der Typgenehmigung bis zu deren Erlöschen reichen.
Darüber hinaus bestehen die allgemeinen verwaltungsrechtlichen
Reaktionsmöglichkeiten.

Um Verwaltungsmaßnahmen ergreifen und Sanktionen verhängen zu können, muss
dem Hersteller ein Verstoß gegen geltendes Recht nachgewiesen werden. Ein solcher
Verstoß könnte – wie bei VW – darin bestehen, dass der Hersteller eine unzulässige
Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Hersteller wurde im konkreten Fall
aufgefordert, umgehend den vorschriftsmäßigen Zustand aller betroffenen Fahrzeuge
herzustellen.

Gemäß den verwaltungsrechtlichen Sanktionsvorschriften der §§ 25 und 37 EG-FGV
und der §§ 23 und 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) handelt es sich bei
Verstößen im Rahmen der Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen um
Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), wonach
auch Bußgelder als Sanktionen vorgesehen sind. Darüber hinaus können
Straftatbestände erfüllt sein (u. a. Betrug § 263 StGB, Urkundenfälschung § 267 StGB,
mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB).

Die mit der Petition geforderte generelle Sanktionsmöglichkeit, die auf
Entschädigungsleistungen für entstandene Gesundheitsschäden – ohne
Einzelnachweis – abzielt, ist weder vorgesehen noch in dieser Form rechtlich
umsetzbar.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss im Ergebnis, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur - zur
Erwägung zu überweisen, soweit Bußgelder bei Abgasmanipulationen tatsächlich
erhoben werden und für Maßnahmen zum Gesundheitsschutz eingesetzt werden, und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd