Region: Tyskland

Immissionsschutz - Testung sämtlicher zugelassener Pkw mit Dieselmotor (Abweichung von Messwerten)

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Stödjande 53 i Tyskland

Petitionen har nekats

53 Stödjande 53 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2019-02-20 03:23

Petitionsausschuss

Pet 1-18-12-9202-033261
Kraftfahrzeugtechnik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass alle in Deutschland zugelassenen
Personenkraftwagen mit Dieselmotor darauf getest werden, ob der zulässige
Schadstoffausstoß überschritten wird.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 53 Mitzeichnungen und 18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Daten, die
aus dem Messverfahren resultierten, dringend notwendig seien, um eine politische
Bewertung der Diesel-Problematik vorzunehmen. Nur eine vollständige Erhebung könne
die Basis bilden um zu erkennen, ob es sich um eine nationale oder internationale
Problematik handele, ob es Unterschiede zwischen einzelnen Konzernen gebe etc. Es sei
bisher auch nicht ersichtlich, ob es sich bei der Schadstoffausstoß-Problematik um eine
einzelne Verfehlung oder eine Fehlentwicklung handele, die eventuell durch einen
Spielraum im Gesetzestext ermöglicht worden sei.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine parlamentarische Prüfung
einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:

Der Ausschuss hält einführend fest, dass sich die Bundesregierung auf europäischer
Ebene für eine Stärkung der Marktüberwachungstätigkeiten, insbesondere im Bereich der
Emissionsvorschriften bei Kraftfahrzeugen (Kfz) einsetzt. Dies bedeutet unter anderem,
dass die Marktüberwachungsbehörden anhand angemessener Stichproben die Merkmale
von Produkten auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang überwachen,
beispielsweise durch die Überprüfung von Unterlagen oder, wenn dies angezeigt ist,
durch physische Kontrollen und Laborprüfungen.

Außerdem ist eine Stärkung des ohnehin in Artikel 12 der Richtlinie 2007/46/EG
– Genehmigung von Kfz und Kfz-Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und
selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge – vorgesehenen Verfahrens
beabsichtigt. Dieses Verfahren dient der Überprüfung der Übereinstimmung der
Produktion – „Conformity of Production“ (COP). Zudem ist eine Stärkung von den in den
Einzelregelungen im Emissionsbereich angewendeten Verfahren der „in-service“ oder
„in-use“–Kontrolle beabsichtigt.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass der damalige Bundesminister für Verkehr und
digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, MdB, am 22. September 2015, unmittelbar
nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Volkswagen AG (VW) in den USA, eine
Untersuchungskommission eingesetzt hat. Neben VW-Modellen wurde auch für andere
Diesel-Fahrzeugtypen untersucht, ob vergleichbare, unzulässige Prüfzykluserkennungen
wie im Fall VW verwendet worden sind. In diesem Zusammenhang hat das
Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 56 Messungen an 53 Modellen von Dieselfahrzeugen der
Emissionsklassen „Euro 5“ und „Euro 6“ durchgeführt. Im Ergebnis der Untersuchungen
konnte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes der
Untersuchungskommission bei keinem weiteren Fahrzeug eine unzulässige
Petitionsausschuss

Abschalteinrichtung – wie bei bestimmten Fahrzeugen des VW-Konzerns – nachgewiesen
werden.

Auch der 18. Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2016 den 5. Untersuchungsausschuss der
18. Wahlperiode eingesetzt. Unter dem Vorsitz von Herbert Behrens (DIE LINKE.) sollte
der Ausschuss untersuchen, inwieweit die Bundesregierung Kenntnis darüber hatte, dass
die im Realbetrieb auf der Straße festgestellten Kraftstoffverbräuche und
Abgasemissionen von Kfz nicht mit den von den Herstellern angegebenen,
beziehungsweise von den Prüfstellen im Rahmen der Typenzulassung ermittelten Werte
übereinstimmten und ob es Hinweise auf Ursachen hierfür gab. Ferner soll das Gremium
klären, ob die Bundesregierung Kenntnis über die Auswirkungen dieses Umstandes auf
Bevölkerung und Umwelt hatte und was gegebenenfalls zur Abhilfe veranlasst wurde.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass gleichwohl verschiedene europäische
Untersuchungen zeigen, dass die Realemissionen von Personenkraftwagen (Pkw),
insbesondere von Dieselfahrzeugen, teils deutlich über den Emissionsgrenzwerten der im
Labor ermittelten Werte liegen (Faktor 5 über den Grenzwerten und höher).

Insofern gilt die zukünftige wirkungsvollere Kontrolle der Realemissionen von Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen als eine Maßnahme zur künftigen Verbesserung der
Luftqualitätssituation. Die Europäische Kommission hat daher im Jahr 2011 eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, in der ein zusätzliches Prüfverfahren mit portabler
Messtechnik (Portable Emission Measurement System, PEMS) entwickelt hat. Um
sinnvolle Grenzwerte festlegen zu können, erfolgen die Messungen jetzt dort, wo die
Emissionen real entstehen – also im tatsächlichen Fahrbetrieb. Europa ist weltweit
Vorreiter in der Entwicklung des Prozesses zur Bestimmung der Realemissionen,
einschließlich der nötigen Auswertemethoden, Parameter, Grenzwerte und Messgeräte.
Zur Messung und Reglementierung der Realemissionen hat die EU-Kommission vier
schrittweise greifende Gesetzespakete geschnürt. Analog dazu wurde die
PEMS-Messtechnik weiterentwickelt. Seit 1. September 2017 werden bei der
Typzulassung und seit 1. September 2018 bei der Neuzulassung von Pkw auch die
tatsächlich im Straßenbetrieb anfallenden Emissionen, insbesondere NOX, gemessen.
Petitionsausschuss

Außerdem ist parallel eine neue Testprozedur zur Ermittlung der CO2-Emissionen für
Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide harmonised Light vehicle Test Procedure,
WLTP) eingeführt worden, um die Realitätsnähe der Kraftstoffverbrauchsangaben zu
erhöhen. Damit ist das alte, ungenaue Messverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus,
NEFZ) abgelöst worden.

Die mit der Petition geforderte Ausweitung der Untersuchung auf alle in Deutschland
zugelassenen Fahrzeugtypen mit Dieselmotor wäre nicht verhältnismäßig, weil bereits
eine Reihe von Kontrollmechanismen existieren, sich die Bundesregierung für eine
Kontrolle der Realemissionen einsetzt und es sich bei den 53 getesteten
Fahrzeugmodellen ohnehin um marktgängige sowie volumenstarke Modelle handelt.
Zudem werden beim Kraftfahrt-Bundesamt eigene Prüfkapazitäten aufgebaut:
PEMS-Geräte sind angeschafft worden, ein Prüflabor mit einem Rollenprüfstand für
Abgasuntersuchungen und die Einrichtung einer Teststrecke für Prüffahrten sind in
Arbeit. Damit können künftig Kontrollen im Stile von Doping-Tests durchführt werden.

Abschließend weist der Ausschuss darauf hin, dass das Kraftfahrt-Bundesamt VW
verpflichtet hat, die vorschriftsmäßige Konformität der manipulierten Dieselfahrzeuge
wiederherzustellen. Es hat die jeweiligen technischen Lösungen für die Umrüstung nach
entsprechender Prüfung genehmigt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen, alle in Deutschland zugelassenen Personenkraftwagen
mit Dieselmotor darauf zu testen, ob der zulässige Schadstoffausstoß überschritten wird,
nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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