Region: Tyskland

Immissionsschutz - Verbot des Betriebs von Mofas und Motorrollern mit Zweitaktmotoren

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Støttende 63 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

63 Støttende 63 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2016
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

11.09.2017 13.04

Pet 2-18-18-270-034168Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Betrieb von Mofas und Motorrollern mit
Zweitakter-Motoren zu verbieten.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, Abgase von
Mofas und Motorrollern seien besonders giftig, da durch die unvollständige
Verbrennung des Benzin-Öl-Gemisches hochgiftige Abgase mit Benzol entstünden
und andere krebserregende Stoffe freigesetzt würden. Diese seien nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen 1.000mal mehr krebserregender als die Abgase
von Autos. Den Petitionsausschuss bitte er um entsprechende Unterstützung.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Petition ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Sie wurde durch 63 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen
19 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten insoweit zu, dass die weitere
Verminderung der durch den Straßenverkehr – und damit auch durch Krafträder –
verursachten Schadstoff- und C02-Emissionen ein wichtiges Umweltanliegen ist. Der
Petitionsausschuss hebt hervor, dass in den letzten Jahren durch neue Abgasstufen
für Kraftfahrzeuge und durch Weiterentwicklungen bei Kraftstoffen deutliche

Emissionsminderungen erreicht wurden. So konnten nach Berechnungen des
Umweltbundesamtes die Emissionen des Straßenverkehrs bis 2013 (gegenüber
2000) bei Stickoxiden (NOx) um rd. 50%, bei Partikeln (PM) und bei
Kohlenwasserstoffen (HC) um mehr als 60% reduziert werden, trotz eines zugleich
deutlichen Anstiegs der Fahrleistung. Diese Entwicklung wird sich nach dem
Dafürhalten des Ausschusses auch weiter fortsetzen. Es bedarf jedoch weiterer
essentieller Verbesserungen, um die Ziele im Bereich der Luftreinhaltung und des
Klimaschutzes zu erreichen. Mit Blick auf die Ausgestaltung von Fahrzeugen sind
hierzu Änderungen an den entsprechenden EU-Regelungen notwendig.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die mit den Abgasstufen Euro 5/6 für
Personenkraftwagen sowie der Stufe Euro VI für Lastkraftwagen erreichte
Emissionsminderung bei diesen Fahrzeugklassen zur Folge hat, dass der relative
Anteil der Emissionen der sog. Klasse L-Fahrzeuge (u.a. Mopeds, Motorräder,
Quads) an den Gesamtemissionen des Straßenverkehrs in den kommenden Jahren
steigen würde, wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen würden. Aus
diesem Grund hatte die Bundesregierung die Europäische Kommission frühzeitig
aufgefordert, die Abgasvorschriften für Klasse L-Fahrzeuge weiterzuentwickeln und
damit das Abgasverhalten deutlich zu verbessern.
Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass ein entsprechender Vorschlag
jedoch erst im Oktober 2010 von der Europäischen Kommission vorgelegt und im
Januar 2013 vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wurde. Die
Regelung wurde als Verordnung (EU) Nr. 168/2013 im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht und verschärft stufenweise die Abgasgrenzwerte für die neue
Klasse L-Fahrzeuge (Stufen Euro 4 und Euro 5) ab den Jahren 2016/17 bzw.
2020/21 – abhängig vom Fahrzeugtyp. Alle Fahrzeugtypen, die ab diesen Jahren
neu typgenehmigt (= 1. Datum) bzw. neu in der EU zugelassen (= 2. Datum) wurden
bzw. werden, müssen dann die neuen Emissionsanforderungen erfüllen.
Deutschland hatte sich im Rahmen der Verhandlungen für eine frühere Anwendung
der neuen Regelung eingesetzt, dies war aufgrund des späten Verordnungsentwurfs
und des Zeitbedarfs bis zum Abschluss der Rechtsetzungsarbeiten jedoch nicht
mehr erreichbar. Parallel zu den o. g. Arbeiten wurde deshalb an weiteren
Verbesserungen gearbeitet, um auch in der Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen
Abgasstufen 4/5 Verbesserungen, und dies insbesondere bei neuen Mopeds, zu
erreichen. Hierzu wurde das bestehende Regelwerk mit der Richtlinie 2013/60/EU

der Kommission vom 27. November 2013 mit Blick auf die Emissionen deutlich
fortentwickelt, was ebenfalls zu Verbesserungen bei diesen Fahrzeugen führen wird.
Der Petitionsausschuss betont, dass die Europäische Gemeinschaft bei der
Ausgestaltung der Abgasvorschriften das Ziel verfolgt, durch sog. Wirkvorschriften
u. a. in Form von Abgasgrenzwerten Freiraum für technische Innovationen zu geben.
Die letztlich eingesetzten Maßnahmen, beispielsweise zur Einhaltung der
Abgasgrenzwerte, können dann im freien Wettbewerb ermittelt werden. Dies gilt
auch für den Einsatz von Zweitaktermotoren, die deshalb auch nicht verboten sind
oder werden, sondern, wie andere Verbrennungskonzepte auch, bestimmte
Emissionsanforderungen einhalten müssen. Es ist allerdings davon auszugehen,
dass die Einhaltung der Abgasstufen 4/5 mit einfachen Zweitaktermotoren kaum
noch bzw. nur mit deutlich höherem Aufwand bei der Abgasreinigung möglich sein
wird.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses wird dem Anliegen des Petenten im
Ergebnis bereits Rechnung getragen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist.
Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit – als Material zu überweisen, und sie den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie auf die Notwendigkeit
einer weiteren Verminderung der durch den Straßenverkehr – und damit auch durch
Krafträder – verursachten Schadstoff– und CO2-Emissionen aufmerksam macht, und
das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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