Περιοχή: Γερμανία

Immissionsschutz - Verbot von Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
89 Υποστηρικτικό 89 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

89 Υποστηρικτικό 89 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

07/06/2017, 4:22 π.μ.

Pet 2-18-18-270-022513



Immissionsschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und

beschlossen:



1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine effektive

Immissionsbegrenzung an den entsprechenden Maschinen geht,

2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung



Mit der Petition wird ein Verbot von Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten

gefordert.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, beim

Verdichten von Baugrund insbesondere in verbauten und unverbauten Gräben mit

Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten werde von den hiermit befassten Personen

der gesamte Dieselruß eingeatmet, was schwere Erkrankungen zur Folge haben

könne. Daher sollten diese Baumaschinen mit Elektromotoren betrieben werden. Bis

zu diesem Zeitpunkt sollte der Einbau von Rußpartikelfiltern für die Hersteller dieser

Maschinen verpflichtend sein.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die

von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist im Internet des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Sie

wurde durch 89 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 19 Diskussionsbeiträge

ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss äußert Verständnis für das vorgetragene Anliegen.

Der Petitionsausschuss bemerkt zunächst grundlegend, dass es sich bei

Dieselstampfern bzw. Dieselrüttelplatten (Vibrationsplatten) um Baumaschinen



handelt, die vorzugsweise für Bodenverdichtungsaufgaben üblicherweise in

Baustellen eingesetzt werden, auf denen beengte Arbeitsverhältnisse herrschen. Sie

kommen im Erd-, Asphalt- und Pflasterbau zum Einsatz; sie werden sowohl mit

Benzin- als auch mit Dieselmotoren betrieben.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Beitrag dieser Baumaschinen an den

Emissionen von schädlichen Luftverunreinigungen, z.B. Dieselruß und Stickoxide,

sehr gering ist. Auch für die lokale Luftverschmutzung spielen diese Emissionen

praktisch keine Rolle.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Begrenzung dieser Emissionen

dieser Geräte unter die EU-Gesetzgebung fällt. Die maßgebliche Richtlinie 97/68/EG

erfasst derzeit nicht diese Motoren der sehr geringen Leistungsklasse, die bei

Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten Einsatz finden. Der Petitionsausschuss

begrüßt daher, dass sich die Bundesregierung seit Jahren dafür einsetzt, alle

Motoren, die in mobilen Maschinen und Geräten eingesetzt werden, mit

Emissionsgrenzwerten zu belegen.

Nach weiterer Kenntnis des Petitionsausschusses liegt seit September 2014 ein

Vorschlag der EU-Kommission für eine Novellierung der diesbezüglichen

EU-Gesetzgebung vor. Dieser hat die Position der deutschen Bundesregierung

aufgenommen und Grenzwerte für Dieselmotoren auch dieser Leistungsklasse

vorgeschlagen. Mit dem Inkrafttreten dieser Grenzwerte werden sich die Emissionen

auch von Dieselstampfern und Dieselrüttelplatten vermindern. Der Ausgang des

EU-Rechtsetzungsverfahrens bleibt insoweit abzuwarten.

Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass die vorbezeichnete Gesetzgebung jedoch

keine Vorschriften über die in Stampfern und Rüttelplatten zu verwendenden

Motoren enthält. Es bleibt somit dem Käufer überlassen, sich unter den

verschiedenen auf dem Markt angebotenen Antriebsformen, die für die Aufgabe

geeignete auszuwählen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss,

die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine effektive

Immissionsbegrenzung an den entsprechenden Maschinen geht, und das

Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung (PDF)


Βοήθεια για την ενίσχυση της συμμετοχής των πολιτών. Θέλουμε, να ακούσουμε τα αιτήματα σας παραμένοντας ανεξάρτητοι.

Προωθήστε τώρα