Regiune: Germania

Immissionsschutz - Verkehrsblaue Plakette für Elektroautos

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
180 180 in Germania

Petiția a fost inchisa

180 180 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

18.11.2015, 16:09

Pet 2-17-18-270-052497 Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur – als Material zu überweisen. Begründung

Zur Förderung der Elektromobilität spricht sich die Petition für die Einführung einer
ausschließlich für Elektroautos geltenden Feinstaubplakette aus.
Mit einer eigens für Elektrofahrzeuge geltenden Feinstaubplakette werde den
Bürgern das fortschrittliche Antriebskonzept dieser Fahrzeuge bekannt gemacht.
Weiterhin sorge eine derartige Plakette für Klarheit der örtlichen Vollzugsbehörden.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin ihrer Mitzeichnung 180 Unterstützer fand und auf der Internet-Seite
des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages 22 Diskussionsbeiträge
bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Umweltzonen von den Ländern als
Instrument zur Verbesserung der Luftqualität in eigener Zuständigkeit eingerichtet
werden. Umweltzonen bewirken sowohl einen Rückgang der Feinstaubbelastung –
insbesondere der sehr gesundheitsschädlichen Rußpartikel – als auch der

Stickstoffdioxidbelastung. Die Behörden der Länder beachten bei der Einrichtung von
Umweltzonen u. a. die Verordnung der Kennzeichen der Kraftfahrzeuge mit
geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. Bundes-Immissionsschutzverordnung
– BImSchV). Die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen und die
zugehörige Kennzeichnung sind in den §§ 2 und 3 des 35. BImSchV geregelt.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt
und Leitanbieter der Elektromobilität erklärtes Ziel der Bundesregierung und der
deutschen Industrie ist. Um die großen Potenziale des Elektroantriebes zur
Reduktion der Kohlendioxidemissionen und der klassischen
Luftschadstoffemissionen vollständig ausschöpfen zu können, muss der Strom
hierfür aus erneuerbaren Energien kommen. Die Verknüpfung von Elektromobilität
mit erneuerbaren Energien ist daher ein wichtiges Ziel der Bundesregierung.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das vom Bundeskabinett beschlossene
Regierungsprogramm Elektromobilität vorsieht, Elektrofahrzeuge, die mit
erneuerbaren Energien verknüpft werden, im Rahmen einer Bundes-
Immissionsschutzverordnung als emissionsfreie Fahrzeuge zu kennzeichnen. Die
Ausgestaltung dieser Verordnung wird gegenseitig in Gesprächen des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erörtert.
Der Petitionsausschuss begrüßt eine derartige Verordnung und empfiehlt daher, die
Petition der Bundesregierung – dem BMUB und dem BMVI – als Material zu
überweisen, damit diese in die gegenseitigen politischen Beratungen einbezogen
werden kann.Begründung (pdf)


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