Περιοχή: Γερμανία

Immissionsschutz - Vermeidung von Lichtverschmutzung durch Darklight-Beleuchtung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
367 Υποστηρικτικό 367 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

367 Υποστηρικτικό 367 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:16 μ.μ.

Pet 2-17-18-270-039869Immissionsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2013 abschließend beraten und
beschlossen.
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition werden rechtliche Regelungen sowie konkrete Maßnahmen zur
Verminderung der künstlichen Aufhellung des Nachthimmels – der sogenannten
Lichtverschmutzung – gefordert.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass künstliche Beleuchtung das
abendliche und nächtliche Firmament derartig aufhelle, dass Mensch und Umwelt
von unnötiger Beleuchtung beeinträchtigt und irritiert würden. Insbesondere in
Großstädten sei die nächtliche Aufhellung aufgrund der Beleuchtung von
Industrieanlagen oder Flughafengeländen erheblich. Zur Vermeidung langfristiger
Krankheiten oder Schäden sollten konkrete Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Dieses Anliegen ist Gegenstand mehrer Eingaben, in denen verschiedene
Vorschläge zur Vermeidung der sogenannten Lichtverschmutzung vorgetragen
werden. Zum einen wird auf die in den Niederlanden eingesetzte Darklight-
Beleuchtung verwiesen, bei der insbesondere das Licht von Brückenbeleuchtungen
so gebündelt werde, dass sich hierdurch unnötige Blendungen ausgeschliessen
ließen. Der Bund oder die Bundesländer sollten daher die Kommunen durch die
Vergabe von Fördermitteln oder zinslosen Krediten zu Investitionen in intelligente
Abschaltsysteme oder in geeignete Straßenbeleuchtungen motivieren.
Weiterhin wird auf kalifornische Küstenstädte verwiesen, die teilweise auf jedwede
Form der Straßenbeleuchtung verzichteten. Auch Deutschland sollte möglichst ohne
unnötige Beleuchtungen auskommen.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Petition handelt es sich um eine öffentliche Eingabe die zum Abschlusstermin
für die Mitzeichnung 367 Unterstützer fand sowie 19 Diskussionsbeiträge auf der
Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bewirkt hat. Der
Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zu der Eingabe drei weitere
Mehrfachpetitionen vorliegen, die aufgrund ihres Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Im Übrigen weist er darauf hin, dass der
Petitionsausschuss eine Eingabe mit der Forderung, aus Gründen des Umwelt- und
Klimaschutzes ein bundesweites Gesetz gegen Lichtverschmutzung einzuführen, in
der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages an das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überwiesen und den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben hat. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der deutsche Gesetzgeber den Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lichtimmissionen im Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt. Nach dem BImSchG gehören
Lichtimmissionen zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art,
Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Zu
den rechtlich geschützten Allgemeininteressen zählen auch das Interesse an der
Bewahrung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt und der Schutz der
Umweltmedien, wie Boden, Wasser und die der Atmosphäre. Um den zuständigen
Immissionsschutzbehörden ein Beurteilungssystem zur Bestimmung der
immissionsschutzrechtlichen Erheblichkeitsgrenzen für Lichtimmissionen zur
Verfügung zu stellen, hat der Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) eine
Licht-Leitlinie "Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" erarbeitet, die seit
Jahren Anwendung findet. Da in letzter Zeit insbesondere auch Klagen gegen
Blendungen durch von Photovoltaikanlagen und anderen baulichen Anlagen
reflektiertes Sonnenlicht bekannt geworden sind und eine Einstufung derartiger
Reflektionen als Immissionen im Sinne des BImSchG derzeit noch nicht
abschließend vorgenommen wurde, wird die Licht-Leitlinie auf Basis dieser und

anderer vorliegender Praxiserfahrungen gegenwärtig überarbeitet. Auch der Anhang,
in dem sich Hinweise über die schädliche Einwirkung von Beleuchtungsanlagen auf
Tiere – insbesondere auf Vögel und Insekten – und Vorschläge zu deren Minderung
finden, wird gegenwärtig überprüft.
Die Licht-Leitlinie sieht zur Zeit vor, helle und weitreichende künstliche Lichtquellen in
der freien Landschaft zu vermeiden und Licht ausschließlich in die Bereiche zu
lenken, die künstlich beleuchtet werden müssen. Die Lichtquellen sollen staubdicht
sein und ein für Insekten wirkungsarmes Spektrum abstrahlen. Zudem soll die
Betriebsdauer auf die notwendige Zeit und die Beleuchtung von Schlaf- und
Brutplätzen vermieden werden.
Zugleich stellt der Petitionsausschuss aber fest, dass von der Licht-Leitlinie
weitreichende Lichtstrahlungen, die zu einer Aufhellung des Nachthimmels führen,
nicht unmittelbar erfasst werden, soweit die Immissionskriterien im Hinblick auf
Raumaufhellung und Blendung unter Berücksichtigung der Hinweise zum Schutz der
Tierwelt, eingehalten sind. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss,
dass die gesammelten Praxiserfahrungen in die gegenwärtige Überarbeitung der
Licht-Leitlinie einfließen werden. Er stellt somit fest, dass die Bundesregierung das
Problem der Lichtverschmutzung erkannt und entsprechende Schritte eingeleitet hat.
An dieser Stelle verweist der Petitionsausschuss auch auf den Bürgerdialog zur
Nachhaltigkeit, in dem das Thema Lichtverschmutzung diskutiert wurde. Das
Anliegen der Bürger fand Eingang in den Fortschrittsbericht 2012 zur Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie. Parallel zu laufenden Forschungsvorhaben wie dem Projekt
"Verlust der Nacht", das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr
2010 initiiert wurde, wurden bereits weitere Maßnahmen zur Verringerung der
Lichtverschmutzung ergriffen. Im Zuge des Umweltinnovationsprogramms des BMU
wurde im Jahr 2009 ein bundesweiter Wettbewerb "Energieeffiziente
Stadtbeleuchtung" ausgerufen. Ziel des Wettbewerbs war es, Städte und Kommunen
anzuregen, ihre oftmals veraltete Beleuchtungstechnik energieeffizienter und
umweltfreundlicher zu gestalten. Für die Umsetzung der Innovativkonzepte gab es
Fördermittel. Mit den Projekten konnte eine große Bandbreite an typischen
Beleuchtungssituationen in Wohngebieten, auf Hauptverkehrsstraßen, auf
öffentlichen Plätzen und an repräsentativen Orten abgedeckt werden. Gefördert
wurde der Einsatz energieeffizienter Leuchten ebenso wie eine situationsabhängige
Beleuchtung oder intelligente Steuerungssysteme. Die Stromeinsparung bei den
erfolgreich umgesetzten Projekten beträgt durchschnittlich 70 Prozent. Das in der

Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU angesiedelte Förderprogramm für
Kommunen fördert unter anderem den Austausch der Straßenbeleuchtung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Umrüstung auf Leuchtdioden (LEDs)
stattfindet und damit der Energieverbrauch um mindestens 60 Prozent verringert
wird.
Im Rahmen der LED-Leitmarktinitiative wird derzeit im Austausch zwischen
Bundesregierung, Fachverbänden und Wissenschaft eine Hilfestellung erarbeitet, die
es den Kommunen erlauben soll, die verschiedenen Produkte nicht nur hinsichtlich
ihres Preises, sondern beispielsweise auch in Bezug auf Vermeidung von
Einwegleuchten und Wartungskosten, sowie für die Insekten wichtige
Lichttemperatur zu bewerten. Die angesprochenen Fördermittel werden durch die
Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Programmen "KfW-
Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" und
"Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung" ergänzt und
bieten eine attraktive Finanzierung von Investitionen in die nachhaltige Verbesserung
der Energieeffizienz und somit der unnötigen Lichtabstrahlung öffentlicher
Stadtbeleuchtung in kommunaler Verwaltung.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
politisch Verantwortlichen das Problem der Lichtverschmutzung erkannt haben und
bereits durch Forschungsvorhaben und Förderprojekte, aber auch durch eine
Überarbeitung der Licht-Leitlinie gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, um die mit
der Straßenbeleuchtung einhergehende Lichtverschmutzung einzuschränken. Vor
diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen bereits teilweise entsprochen worden ist.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung – als Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten,
wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)


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